Faymann: Baugenehmigung "Lainzer Tunnel" liegt rechtskräftig vor  

erstellt am
17. 10. 07

Stehzeitkosten der Baustelle von 30.000,- Euro am Tag konnten vermieden werden
Wien (bmvit) - Für den Lainzer Tunnel liegen nun alle baurechtlichen Bescheide rechtskräftig vor. Dieses Ergebnis, eines der komplexesten Verwaltungsverfahren der zweiten Republik, ermöglicht die Fortführung der Arbeiten auf der Baustelle und verhindert Stehzeitkosten von über 30.000 Euro am Tag.

Behördenreaktion innerhalb von 3 Tagen Ermöglicht wurde der Abschluss durch eine sehr rasche Reaktion der Eisenbahnbehörde auf die Aufhebung des letzten Bescheids vom 14.09.2006, der vom VwGH mit Erkenntnis vom 02.05.2007 aufgehoben wurde. Innerhalb von drei Tagen nach Zustellung reagierte die Behörde und konnte einen nun vom VwGh bestätigten Bescheid erlassen. Der VwGH lobt in seinem jetzt vorliegenden Erkenntnis die rasche Vorgehensweise. Bei der ersten Bescheidaufhebung des 3. Teils am 24.10.2001 hat es bis zum 14.09.2006, und damit über 1000 Tage gedauert.

Verkehrsminister Faymann freut sich über den Abschluss des Verfahrens und die Sorgfalt der Beamten: "Die Verwaltung hat sich von ihrer bester Seite gezeigt, mein Dank gilt allen beteiligten Mitarbeitern. Sie haben vorbildlich reagiert und wir konnten auf diese Weise Steuergeld sparen. "

Hintergrund Die Planungen für eine neue Verbindungsstrecke zwischen West- und Südbahn wurden erstmals in den 1980 Jahren entwickelt, 1990 begannen konkrete Planungen am jetzigen Projekt des Lainzer Tunnels, die Einreichung zur eisenbahnrechtlichen Baubewilligung erfolgte 1996 in vier Teilen.

Im Verfahren mussten Anliegen von über 4500 Parteien aufgenommen, Bescheide und Verhandlungsschriften von einigen 1000 Seiten verarbeitet und mehr als 20 Fachgutachten berücksichtigt werden. Im 3. Teil wurden Baugenehmigungsbescheide zweimal aufgehoben.

Chronologie des Verfahrens Das Gesamtprojekt Lainzer Tunnel ist in 4 Teilabschnitte aufgeteilt, die Einreichung erfolgte von April bis August 1996:

I. Abschnitt - Einbindung Südbahn;
Baugenehmigungsbescheid 28.7.1997; keine Anfechtung bei VwGH,
1. Teilbetriebsbewilligung (Nahverkehrsstrecke) Bescheid vom 23.6.2005 2. Teilbetriebsbewilligung (Südbahn) Bescheid vom 20.10.2006

II. Abschnitt - Anbindung Donauländebahn;
1. Baugenehmigungsbescheid 11.6.1999; Auhebung durch VerwGH mit Erkenntnis vom 6.9.2001 2. Baugenehmigungsbescheid vom 9.12.2004; die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden hat der VerwGH mit Erkenntnis vom 23.5.2007 als unbegründet abgewiesen.

III. Abschnitt - Verbindungstunnel
1. Baugenehmigungsbescheid 24.2.2000 = aufgehoben mit Erkenntnis des VerwGH vom 24.10.2001; 2. Baugenehmigungsbescheid vom 14.9.2006 = aufgehoben mit Erkennntis des VerwGH vom 2.5.2007; 3. Baugenehmigungsbescheid vom 4.6.2007; die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden wurden mit Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.9.2007 als unbegründet abgewiesen.

IV. Abschnitt - Verknüpfung Westbahn
1. Baugenehmigungsbescheid 26.6.1998; aufgehoben mit Erkenntnis des VerwGH vom 10.10.2001; 2. Baugenehmigungsbescheid: 10.6.2002; die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden hat der VerwGH mit Erkentnis vom Juni 2006 als unbegründet abgewiesen.
 
zurück