Fragestunde im Nationalrat soll lebendiger werden  

erstellt am
17. 10. 07

Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats setzt Beratungen fort
Wien (pk) - Das Geschäftsordnungs-Komitee des Nationalrats hat am 16.10. seine Beratungen fortgesetzt. Dabei verständigten sich die Fraktionen grundsätzlich darauf, die Fragestunde künftig lebendiger zu gestalten. Das Herunterlesen von lange vorher eingereichten Fragen durch die Abgeordneten soll der Vergangenheit angehören, Ziel ist vielmehr ein verstärkter Dialog zwischen FragestellerIn und Regierungsmitglied.

Zur Diskussion steht ein Frage-Antwort-Wechselspiel zwischen Mandatar und Minister, wobei konkret daran gedacht ist, dem Abgeordneten zunächst eine Minute Zeit einzuräumen, zu einem Sachverhalt Stellung zu beziehen und eine Frage zu formulieren. Nach der Antwort des Regierungsmitglieds – maximal zwei Minuten – ist eine Replik bzw. Zusatzfrage seitens des Abgeordneten und eine Gegenreplik des Regierungsmitglieds von jeweils maximal einer Minute in Aussicht genommen. Pro Fragestunde könnten damit beim derzeitigen Stand von fünf Fraktionen zwei Fragen-"Durchgänge" abgewickelt werden.

Als weitere Neuerung steht der Vorschlag im Raum, das Regierungsmitglied im Vorfeld der Fragestunde künftig lediglich darüber zu informieren, welche Themenkoplexe von den einzelnen Abgeordneten angesprochen werden. Die Einreichung einer konkreten Frage 48 Stunden vor Beginn der Sitzung wäre damit obsolet. Schließlich erwägen die Abgeordneten auch, die Zahl der Fragestunden zu erhöhen und in jeder Sitzungswoche zumindest eine Fragestunde abzuhalten.

In einem nächsten Schritt wird nun die Parlamentsdirektion im Auftrag von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer auf Basis der oben dargestellten Eckpunkte konkrete Gesetzesformulierungen ausarbeiten und den Fraktionen zur Stellungnahme weiterleiten. Zudem will Prammer prüfen, ob es möglich ist, das diskutierte Modell in Form eines "Probelaufs" im Nationalrat zu testen.

Abseits des Themenkomplexes Fragestunde haben sich die Mitglieder des Geschäftsordnungs-Komitees heute darauf geeinigt, zur heiklen Frage der parlamentarischen Minderheitsrechte eine Untergruppe einzusetzen, die Konsensmaterien ausloten und dem GO-Komitee innerhalb einer noch festzulegenden Frist über die Ergebnisse ihrer Beratungen berichten soll. Dieser Untergruppe soll ein Mitglied jeder Fraktion angehören.

Das Geschäftsordnungs-Komitee selbst wird seine nächste Sitzung am 7. November abhalten. Dabei werden insbesondere die Themenbereiche "schriftliche Anfragen", "Enderledigung von Berichten" und "Durchbrechung des Diskontinuitätsprinzips" zur Diskussion stehen. Bei letztem geht es um die Frage, ob alle Verhandlungsgegenstände des Nationalrats mit dem Auslaufen einer Gesetzgebungsperiode verfallen oder etwa Ausnahmen für Volksbegehren, Petitionen, Bürgerinitiativen sowie Berichte der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes geschaffen werden sollen. Hinsichtlich der Enderledigung von Berichten wurde in der Präsidiale bereits grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, den fünf Fraktionen – nach einem bestimmten Schlüssel – die Möglichkeit zu geben, einzelne Berichte im Plenum des Nationalrats zu beraten.

An der Sitzung des Geschäftsordnungs-Komitees nahmen neben Nationalratspräsidentin Barbara Prammer auch die Abgeordneten Günther Kräuter (S), Beatrix Karl (V), Dieter Brosz (G), Martin Graf (F) und Herbert Scheibner (B) sowie ExpertInnen der Klubs und der Parlamentsdirektion teil.
 
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