MiFID bringt Finanzmärkte und Anlegerschutz voran   

erstellt am
29. 10. 07

Brüssel (eu-int) - Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) tritt am 1. November 2007 in Kraft. Die Europäische Kommission begrüßt diesen Erfolg, denn das richtungweisende Regelwerk wird entscheidend dazu beitragen, einen robusten gemeinsamen Rahmen für die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte abzustecken. Die MiFID wird den Wettbewerb zwischen Börsen, multilateralen Handelssystemen (MTF) und Wertpapierfirmen erhöhen, indem sie ihnen mit einem „Europäischen Pass“ die Möglichkeit gibt, nach der Zulassung im Herkunftsmitgliedstaat in der gesamten EU tätig zu werden. Anleger erhalten nicht nur Zugang zu einer größeren Zahl von Handelsplätzen, sondern auch einen stabileren und umfassenderen Rahmen, der hohen Anlegerschutz gewährleistet. In Erwartung dieser neuen Rahmenbedingungen mit mehr Wettbewerb haben sich die Märkte schon erheblich verändert.

Dazu Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy: „Mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente bricht ein neues Kapitel an. Sie wird die Rahmenbedingungen für den Wertpapierhandel verändern und den so dringend benötigten Wettbewerb wie auch die erforderliche Effizienz bringen. Die Kapitalkosten dürften mit der Zeit sinken, was der europäischen Wirtschaft erheblichen Nutzen bringt. Nicht zuletzt können sich auch die Anleger über mehr Auswahl und besseren Schutz freuen. Ich danke dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden für seinen bemerkenswerten Beitrag zu diesem Ergebnis. Die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, möchte ich dringend bitten, aufs Tempo zu drücken, denn mit Untätigkeit schaden sie letztlich nur ihren eigenen Firmen.“

Über die Harmonisierung der einzelstaatlichen Regelungen für Wertpapierdienstleistungen und Börsen gibt der „Europäische Pass“ Wertpapierfirmen, Banken und Börsen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten anzubieten. Dieser „Pass“ wird Anlegern, Emittenten und Marktteilnehmern Vorteile bringen, da er effiziente und wettbewerbsbestimmte Märkte fördert. Insbesondere können Banken und andere Anlageinstitute künftig als Handelsplatz gleichberechtigt mit Börsen konkurrieren, was in einigen Mitgliedstaaten bislang nicht möglich war.

Obwohl der Zeitplan für die MiFID sehr ehrgeizig war, wird die überwiegende Mehrheit der EU-Wertpapierfirmen schon ab 1. November in den Genuss der neuen Regelungen kommen. In den wenigen Mitgliedstaaten, die die MiFID derzeit noch in nationales Recht überführen, haben die Regulierungsbehörden Übergangsregelungen vorgesehen, die dafür sorgen, dass die Firmen ihr Geschäft auf Basis der alten Wertpapierdienstleistungsrichtlinie fortsetzen können. Hierzu wurden vom Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), der für die Überwachung der unter die MiFID fallenden Firmen zuständig ist, detaillierte Leitlinien aufgestellt.


Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/securities/isd/index_de.htm
 
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