VfGH-Präsident Korinek in der ORF-"Pressestunde"  

erstellt am
05. 11. 07

Kalina: ÖVP soll Bedenken der Verfassungsrichter nicht einfach vom Tisch wischen
Mahnende Worte einer solch wichtigen Instanz zu ignorieren und umzudeuten steht keiner Partei gut an
Wien (sk) - "ÖVP-Generalsekretär Missethon und seine Partei sollen die gestern geäußerten Bedenken des VfGH-Präsidenten Korinek nicht einfach vom Tisch wischen", erklärt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina am 05.11. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. So sei im Regierungsprogramm zwar eine "Prüfung der elektronischen Stimmabgabe" vorgesehen, "von einem zentralen Thema kann aber keine Rede sein", so Kalina. Auch Korineks Feststellungen zum Fremdenrecht könne man nicht einfach zum Lob für Innenminister Platter umdeuten. "Bei der Evaluierung des Fremdenrechts müssen diese kritischen Stimmen ernst genommen und eingebunden werden", so Kalina.

In der Frage des e-votings stimme die SPÖ Korinek inhaltlich voll zu. "Solange es keine Methode gibt, die das persönliche, geheime und freie Wahlrecht hundertprozentig sicher stellt, ist e-voting kein Thema. Und aktuell gibt es eine solche Methode nicht", so Kalina.

In der Frage des Fremdenrechts betonte der SPÖ-Bundesgeschäftsführer, dass eine Evaluierung erst sinnvoll sei, wenn das Gesetz zur Gänze umgesetzt sei. Denn erst, wenn es den Asylgerichtshof gebe, könne man sehen, wo das Gesetz wirklich Schwachstellen aufweise. "Bis dahin hat Minister Platter aber alle Möglichkeiten in der Hand, für einen humanen Vollzug zu sorgen und humanitäre Aufenthaltstitel zu vergeben." "Die Aussagen der ÖVP zu den gestrigen Aussagen Korineks zeigen allerdings einen eigenartigen Umgang mit den Hütern der Verfassung. Mahnende Worte einer solch wichtigen Instanz zu ignorieren und umzudeuten steht keiner Partei gut an", so Kalina abschließend.

 

 Kössl: Korinek bestätigt Kriterien-Katalog von Innenminister Platter
Innenminister Platter arbeitet "SPÖ-Rucksack" ab
Wien (övp-pk) - "Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, bestätigte heute in der ORF-,Pressestunde‘ den von Innenminister Günther Platter erstellten Kriterien-Katalog", ist ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl erfreut. Der von Platter erstellte Kriterien-Katalog ist ein vernünftiger und menschlicher Vorschlag. Einzelfälle werden weiterhin auf ihre humanitären Härten geprüft. "Für ein Bleiberecht besteht ebenso kein Diskussionsbedarf wie für eine vorzeitige Evaluierung oder Änderung des Fremdenrechts. Das wurde auch mit SPÖ-Chef Gusenbauer so vereinbart und im Nationalrat beschlossen. Jene Menschen, die verfolgt werden und einen Anspruch auf Asyl haben, "werden natürlich in Österreich immer Hilfe und Unterstützung finden", so Kössl.

Das Fremdenrecht wirkt, die Zahl der Asylanträge sinkt weiter. Fakt ist: Die Zahl der Einbürgerungen ist im ersten Halbjahr 2007 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2006 um 53,4 Prozent gesunken. Weiters wurden auch die Asylverfahren beschleunigt: Im ersten Halbjahr 2007 wurden mehr Asylanträge abgearbeitet als neu gestellt worden sind. Eine weitere Beschleunigung erwartet sich Kössl durch den Asylgerichtshofes, der ab Mitte des nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen wird.

"Innenminister Platter agiert mit der nötigen Umsicht, aber auch Härte - dort, wo es angebracht ist", unterstreicht Kössl. "Immerhin muss Platter das ausbaden, was rote Innenminister und damit linke Politik in den 90er Jahren hinterlassen haben. Mit dem Asyl- und Fremdenrechtspaket 2005 arbeiten wir den SPÖ-Rucksack ab", so der ÖVP-Sicherheitssprecher und abschließend: Die Position der ÖVP ist jedenfalls unmissverständlich: "Ja" zum Asylgerichtshof, "Ja" zum Fremdenrechts- und Asylpaket und "Ja" zu Platters Vorgehensweise.

 

 Weinzinger: Fremdenrechtspaket dringend sanierungsbedürftig
Grüne erneuern Forderung nach Bleiberecht
Wien (grüne) - "Das Fremdenrechtspaket ist dringend sanierungsbedürftig. Der Verfassungsgerichtshof kann immer nur Einzelreparaturen vorschlagen, es bedarf aber einer umfassenden Generalüberholung", teilt die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger, diesbezügliche Aussagen des Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Korinek in der ORF-Pressestunde am 04.11. Die Regierung solle sich nicht hinter Evaluierungsankündigungen verstecken, die erst 2009 umgesetzt werden würden und damit vor den nächsten Wahlen zu keinem Ergebnis führen könnten. "Die Fehler des gültigen Fremdenrechts sind hinlänglich bekannt, wie ExpertInnen und das UN-Flüchtlingshochkommissariat immer wieder hervorgehoben haben", so Weinzinger.

Die Grünen erneuern ihre Forderung nach einem Bleiberecht für lange in Österreich ansäßige AsylwerberInnen mit langen Asylverfahren, die gut integriert und unbescholten sind. "Es geht hier um die Menschenrechte, der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention muss umgesetzt werden", so Weinzinger.

 

 Strache: Volksabstimmung zu EU-Reformvertrag zwingend notwendig
FPÖ entschieden gegen Bleiberecht
Wien (fpd) - Sehr skeptisch reagierte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache auf die ORF- Pressestunde. Beizupflichten sei zwar Korineks Aussage, dass es kein Recht auf Einwanderung gebe, was der grundlegenden freiheitlichen Meinung entspreche. Auch, dass Jahre alleine und wiederholte Folgeanträge in Asylverfahren - unter anderer Begründung - nicht ausschlaggebend für Einwanderung und rechtsgültige Aufenthaltstitel sein könnten, predige die FPÖ seit Jahren. Warum Korinek aber einem Bleiberecht dann keine generelle Absage erteile, sei völlig unverständlich. Die FPÖ trete jedenfalls entschieden gegen ein Bleiberecht und dessen katastrophale Auswirkungen auf.

Strache hält den Umstand für interessant, dass Korinek wörtlich festhielt, dass eine EU-Richtlinie nicht unbedingt sakrosankt sei, und beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg allenfalls zu bekämpfen wäre, wenn sie dem primären Gemeinschaftsrecht widerspreche oder vielleicht sogar nicht konventionsrichtig sei.

Abschließend stellt Strache fest, dass "die FPÖ jedenfalls an einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung weiter festhalten wird". Korineks Argumenten, dass darüber bereits bei der Abstimmung zum EU-Beitritt entschieden worden sei, kann Strache nichts abgewinnen. Immerhin sei das Ergebnis der damaligen Abstimmung durch gezielte Desinformation, Falschmeldungen - zu erinnern sei hier an den "Ederer-Tausender" - und ein hohes Budget der EU-Propagandisten zustande gekommen und würde heute bestimmt anders aussehen. Zumal habe Korinek heute keine adäquaten Argumente gegen eine Volkabstimmung vorbringen können. Die FPÖ trete für die Souveränität und Neutralität Österreichs ein. Eine Volksabstimmung sei zwingend notwendig, wie zahlreiche Verfassungsexperten wie etwa Professor Schachtschneider eindringlich bestätigt hätten.

 

 Westenthaler: Österreich ist eine demokratische Republik…
… Ihr Recht geht vom Volk aus
Wien (bzö) - Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 1: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus" - mit diesem Kernsatz der österreichischen Bundesverfassung reagiert BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler auf den Auftritt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek in der Pressestunde. Korinek hat sich heute gegen eine demokratische Abstimmung der Österreicherinnen und Österreicher über den EU-Reformvertrag ausgesprochen. "Die Einbeziehung des Volkes in wichtige Entscheidungen auf demokratischem Wege kann nie falsch sein, insbesondere wenn es sich wie beim EU-Reformvertrag um einen massiven Eingriff in die Rechte und die Souveränität Österreichs handelt", kontert Westenthaler Korinek.

Das BZÖ trete uneingeschränkt für die demokratischen Rechte der Österreicher ein und fordert ein Plebiszit über den EU-Reformvertrag. "Daher wird das BZÖ bei der nächsten Sitzung des Nationalrates am 8. November eine Volksbefragung über den EU-Reformvertrag beantragen", betont Westenthaler. "Es ist merkwürdig, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes gegen Artikel 1 der Bundesverfassung als wichtigstem Satz des österreichischen Rechts argumentiert. Ein Hüter der Verfassung wie Präsident Korinek müsste sich eigentlich für Plebiszite und Volksbeteiligung einsetzen", bekräftigt Westenthaler abschließend.
 
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