Fall Zogaj  

erstellt am
30. 10. 07

Hahn: E-Voting bei den nächsten ÖH-Wahlen möglich
Hahn appelliert an ÖH, "Bahnen der Gegenwart und Zukunft zu öffnen"
Wien (bmwf) - Der Grund für die Einführung der Stimmabgabe via Internet liege in der sich reduzierenden Wahlbeteiligung bei sämtlichen Wahlgängen auf den unterschiedlichsten politischen Ebenen. Das E-Voting sei ein "Mitbestimmungs-Instrument der Gegenwart und der Zukunft". Hahn hoffe, dass die ÖH, "die da und dort noch Bedenkenträger hat, die entsprechenden Bahnen für dieses Projekt öffnet".

Das Internet sei ein ideales Medium für junge Wähler: "Wir hoffen, dass wir mittels E-Voting auch neue Wählergruppen ansprechen, zudem wird künftig die Möglichkeit geschaffen, dass barrierefreies Wählen – gerade im Hinblick auf behinderte Menschen - möglich wird", so Hahn.

In den letzten zehn Jahren habe es viele internationale Versuche in diese Richtung gegeben: "In Estland ist das E-Voting bereits bei allen Wahlen rechtsverbindlich. Ebensolche Pilotprojekte gibt es auch in den Niederlanden, in Großbritannien und in der Schweiz. In Finnland, Portugal, Spanien, Deutschland, Frankreich finden Testversuche statt. Auch der Europarat hat im Jahr 2004 einen internationalen E-Voting-Standard für elektronische Wahlen geschaffen", so Hahn.

Der Wissenschaftsminister verwies auf die Vorteile der Stimmabgabe via Internet:
1) Bessere Zugänglichkeit
2) Einfachere Stimmabgabe
3) Ausschalten von unbewusst falscher Stimmabgabe
4) Mehr Unterstützung für behinderte Wähler/innen
5) Höhere Zugänglichkeit durch mehrere Wahlkanäle
6) Zentrale Wähler/innenevidenz
7) Schnellere und zuverlässigere Resultatsermittlung
8) Kostenreduzierung
9) Technologieführerschaft durch Pilotprojekt

 

ÖH: E-Voting verletzt persönliches und freies Wahlrecht
Kein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Wahlbeteiligung
Wien (öh) - Dem Aufruf von Wissenschaftsminister Hahn, E-Voting bei den kommenden HochschülerInnenschafts-Wahlen 2009 einzuführen, entgegnet Verena Czaby aus dem ÖH-Vorsitzteam, "dass rechtliche Bedenken nicht ausreichend entkräftet werden können. Sowohl das persönliche als auch das freie Wahlrecht stehen im Widerspruch zur Stimmabgabe mittels Computer. Einer Wahl-Manipulation wird Tür und Tor geöffnet, da nicht gewährleistet werden kann, dass jedeR seine Stimme unbeobachtet und unbeeinflusst abgeben kann".

Die ÖH teilt hierbei die Bedenken des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, der die Verfassungskonformität der elektronischen Stimmabgabe bezweifelt. "Das Recht auf geheime Wahl muss unantastbar bleiben. Wählen mittels E-Voting kann dies jedoch nicht garantieren und untergräbt somit geltendes Verfassungsrecht", so Lisa Schindler aus dem ÖH-Vorsitzteam.

"Die sinkende Wahlbeteiligung auf allen Ebenen der politischen Mitbestimmung ist bedenklich, soll aber nicht zu den falschen Schlüssen führen. Der allgemeinen Politikverdrossenheit kann nicht durch die Möglichkeit bequemer Stimmabgabe via Computer entgegnet werden", kritisiert Hartwig Brandl das mangelnde Problembewusstsein in diesem Zusammenhang und fordert eine ursächliche Bekämpfung der stagnierenden und rückläufigen Wahlbeteiligung.

"Die ÖH steht nicht als E-Voting-Versuchskaninchen zur Verfügung und fordert als eigenständige Körperschaft selbst über ihren Wahlmodus bestimmen zu können", so das ÖH-Vorsitzteam unisono.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück