Erstes Begleitgesetz zur Strafprozessreform passiert Justizausschuss   

erstellt am
30. 10. 07

Alle Fraktionen begrüßen Stärkung der Opferrechte
Wien (pk) - Im Gefolge der großen Strafprozessreform müssen auch weitere Gesetze an die geänderte Rechtslage angepasst werden. Der Entwurf für ein Strafprozessreformbegleitgesetz I (231 d.B.) passierte am 30.10. mit Mehrheit den Justizausschuss. Der Entwurf sieht u.a. Bestimmungen vor, durch die die Rechtsstellung von Opfern und Beschuldigten verbessert wird. So soll es in Zukunft Opfern, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen, möglich sein, Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Der Verteidiger soll eine schriftliche Gegenäußerung zur Anklageschrift einbringen können. Angeklagte sollen das Recht haben, sich in der Hauptverhandlung eines Privatsachverständigen zu bedienen.

Die Abgeordneten begrüßten in der Debatte die Vorlage grundsätzlich, wiesen aber auf Details hin, die weiterer Erörterung bedürften. So traten Redner verschiedener Fraktionen für eine Klärung der behördlichen Zuständigkeit bei der Strafverfolgung ein, andere übten Kritik an der Gleichstellung der Bewertung von Falschaussagen bei der Kriminalpolizei und vor Gericht. Einhellig befürworteten die MandatarInnen die genaue Beobachtung der Handhabung des Gesetzes in der Praxis – Justizministerin Maria Berger kündigte in diesem Zusammenhang eine wissenschaftliche Begleitung an –, um allfällige spätere Adaptierungen vornehmen zu können.

Das Strafprozessreformbegleitgesetz passierte den Justizausschuss mit Mehrheit. Je ein Antrag der Freiheitlichen und der Grünen sowie zwei Anträge des BZÖ wurden hingegen mit Mehrheit vertagt.
 
zurück