Bartenstein: 50 Millionen Euro pro Jahr für Österreichs Tourismus bis 2013   

erstellt am
14. 11. 07

Gemeinsame Tourismusförderung durch Bund und Länder sichergestellt
Wien (bmwa) - „Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird weiter gestärkt", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Kofinanzierung der Tourismusförderung des Bundes mit den Ländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Mit dieser Vereinbarung sichern die Länder eine Finanzierungsbeteiligung an Tourismus- Projekten zu, die der Bund fördert. 2006 betrug das Fördervolumen des Bundes 38,5 Mio. Euro, durch die Beteiligung der Länder konnte ein Fördervolumen von rund 50 Mio. Euro erzielt werden.

Das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern ermöglicht es nicht nur, die Förderungsabwicklung bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) zu konzentrieren und damit Verwaltungskosten einzusparen, sondern auch die für die heimischen Tourismusbetriebe zur Verfügung stehenden Förderungsmittel durch die gemeinsame Anstrengung beträchtlich zu erhöhen.

Burgenland und Salzburg: Verhandlungen laufen
"Ich bin zuversichtlich, dass die Verhandlungen mit dem Burgenland und Salzburg noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Tourismusbetriebe in den Ländern sollen von der Zusammenarbeit von Bund und Ländern profitieren", so Bartenstein.

Die Beteiligung der Länder an den Tourismusförderungsmaßnahmen des Bundes ist bereits eine über mehrere Jahrzehnte bewährte Praxis. Bisher ist vor allem im Bereich der Infrastruktur-, Kooperations- sowie der Ausbildungs- und Beratungsförderung intensiv zusammengearbeitet worden.

Mit den am 19. Juni 2007 von Wirtschaftsminister Bartenstein in Kraft gesetzten Tourismusförderungsrichtlinien des Bundes für den Zeitraum 2007 bis 2013 sind die möglichen Bereiche der Kofinanzierung durch die Länder auf die Investitions-, Restrukturierungs- und Jungunternehmerförderung ausgedehnt worden.
 
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