Daseinsvorsorge / Binnenmarkt  

erstellt am
21. 11. 07

EU-Kommission stellt ihre Vision von einem modernen Binnenmarkt für alle vor
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat ein Bündel von Initiativen zur Modernisierung des Europäischen Binnenmarktes vorgestellt: Dieser soll auf der Grundlage des bisher Erreichten den Europäern noch mehr Vorteile bringen. Der Binnenmarkt hat bereits zur Gründung wettbewerbsfähiger Unternehmen, sinkenden Preise sowie einer größeren Auswahl für die Verbraucher beigetragen und hat Europa für Investoren attraktiv gemacht. Den Maßnahmen der Kommission liegen umfangreiche Konsultationen zugrunde. Mehr noch als bisher soll der Binnenmarkt von der Globalisierung profitieren, die Verbraucher stärken, offen sein für Kleinunternehmen, Innovationen stimulieren und zur Wahrung hoher sozialer und ökologischer Standards beitragen. Die wichtigsten Initiativen des heute von der Kommission angenommenen Binnenmarktpakets betreffen Folgendes: Hilfe für die Verbraucher bei der Ausübung ihrer vertraglichen Rechte und der grenzübergreifenden Geltendmachung von Rechtsbehelfen, bessere Information von Verbrauchern und Kleinunternehmen, Abhilfe in Bereichen, in denen der Binnenmarkt noch Mängel aufweist, Vorschlag einer spezifischen Regelung für Kleinunternehmen, Einführung eines „Forscherpasses“, Anwendung der EU-Vorschriften auf Dienstleistungen, auch soziale Dienstleistungen, von allgemeinem Interesse und Förderung der Qualität sozialer Dienstleistungen in der gesamten EU.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte hierzu: „Bei dem heutigen Maßnahmenpaket stehen Verbraucher und Kleinunternehmen im Vordergrund. Wir stehen am Beginn einer neuen Phase des Binnenmarktes. Wir müssen die vorhandene gute Grundlage noch besser nutzen. Deshalb wollen wir Verbraucher und Kleinunternehmen mithilfe des Verbraucherbarometers, der spezifischen Regelung für Kleinunternehmen und des „Binnenmarkt-Helpdesks“ stärken. Wir werden dort an der Beseitigung von Engpässen arbeiten, wo die Vorteile des Binnenmarktes noch nicht in vollem Umfang bei den Verbrauchern angekommen sind – so, wie wir das bereits im Falle der Roaming-Gebühren für die Mobiltelefonie getan haben. Ein Binnenmarkt für alle erfordert eine ausgeprägte soziale Dimension, weshalb wir heute auch die soziale Vision der Kommission und spezifische Maßnahmen für Fortschritte bei Dienstleistungen und sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorstellen. Dieses ausgewogene Paket steht für einen Binnenmarkt, der mehr noch als bisher Europa unter den Bedingungen der Globalisierung stärkt, Wachstum und Beschäftigung fördert, gerechte Preise gewährleistet und zur sozialen Sicherung sowie zum Umweltschutz beiträgt.“

Stärkung der Verbraucher
Die Kommission möchte, dass die Verbraucher mehr Rechte haben und dass sie besser informiert sind – in ihrem eigenen Interesse, aber auch, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu stärken. So wird sie beispielsweise im Dezember verbesserte Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung vorschlagen und 2008 Vorschläge auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts und der kollektiven Rechtsbehelfe unterbreiten, damit künftig Menschen aus allen Teilen der EU eine Beschwerde gegen ein Unternehmen gemeinsam verfolgen können. Ferner werden Maßnahmen zur Verbesserung der Beobachtung des Arzneimittelmarktes und der Arzneimittelinformation vorgeschlagen. Außerdem wird die Kommission Vorschläge zur weiteren Integration der Märkte für Finanzdienstleistungen für Privatkunden, zur Verbesserung der Kenntnisse der Verbraucher in Finanzangelegenheiten und zur Erleichterung des gebührenfreien Wechsels der kontenführenden Bank vorlegen.

Die Globalisierung für alle Europäer nutzbar machen
Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass die Vorteile der Globalisierung nicht nur von etablierten Interessengruppen mit übermäßiger Marktmacht „abgesahnt“ werden dürfen, sondern dass sie allen EU-Bürgern zugute kommen müssen.

Die Kommission wird daher tätig werden, wenn die Märkte den Verbrauchern nichts bringen. Das Beispiel des Textilmarktes hat gezeigt, dass aufgrund von Engpässen und fehlenden Wettbewerbs die Vorteile der Marktöffnung nicht immer an die Endverbraucher weitergegeben werden. Die Kommission wird eine Reihe von Wirtschaftszweigen eingehender untersuchen und Vorschläge unterbreiten, wenn die Märkte nicht wirksam funktionieren.

In dem Maßnahmenpaket legt die Kommission dar, welchen Wert der Binnenmarkt in einer globalisierten Welt hat, wenn Europa mit Drittstaaten über Marktöffnung und Regelungskonvergenz verhandelt und dabei bewährte europäische Vorgehensweisen einbringen kann.

Regelung für Kleinunternehmen
Die Kommission wird 2008 eine spezifische Regelung für Kleinunternehmen vorschlagen, die darauf abzielt, Verwaltungsaufwand zu verringern, die Beteiligung von KMU an EU-Programmen und an öffentlichen Aufträgen zu steigern und Hemmnisse für grenzübergreifende Tätigkeiten abzubauen, wozu auch ein Statut für eine Europäische Personengesellschaft beitragen könnte. Außerdem wird die Kommission prüfen, inwiefern das Wachstum der KMU durch die Steuerpolitik beeinträchtigt wird.

Wissen und Innovation im Binnenmarkt
Eine neue Strategie auf dem Gebiet der Normung soll dazu beitragen, dass FuE-Ergebnisse auf die Märkte gelangen und dass Energie sparende Technologien rascher angenommen werden. Aufbauend auf dem in der vergangenen Woche vorgelegten Maßnahmenpaket zur elektronischen Kommunikation, einem Kernelement des neuen Binnenmarktes, wird die Kommission 2008 Initiativen zum Universaldienst und zur Interoperabilität von E-Government-Systemen vorstellen. Die Kommission bemüht sich ferner um Fortschritte beim gemeinsamen EU-Patentschutz und wird zur Förderung der Mobilität von Forschern die Einführung eines „Forscherpasses“ vorschlagen.

Besseres Binnenmarkt-Management
Das im Rahmen des Halbzeitberichts über die Wachstumsstrategie 2005-2010 im Dezember angekündigte überarbeitete Lissabon-Programm der Gemeinschaft wird die Binnenmarktprioritäten noch umfassender als in der Vergangenheit widerspiegeln. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert werden, in ihren Jahresberichten über die Lissabon-Strategie auch Angaben zum Funktionieren des Binnenmarktes zu machen.

Die Kommission wird zusammen mit hohen Beamten der Mitgliedstaaten ermitteln, wie die Mitgliedstaaten am besten bei der Durchführung und Durchsetzung der EU-Politik unterstützt werden können, etwa durch „Binnenmarktzentren“ auf nationaler Ebene. Die Kommission wird Vertragsverletzungen gegebenenfalls streng verfolgen und zugleich das SOLVIT-Netz unterstützen, das 80 % der ihm vorgetragenen Fälle ohne Gerichtsverfahren löst.

Die Kommission hat ein Pilotprojekt für „Binnenmarktbotschafter“ initiiert, die zunächst die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten besuchen werden, um das heute vorgelegte Paket den Betroffenen sowie den jeweiligen nationalen und lokalen Medien zu erläutern. Außerdem richtet die Kommission das „Binnenmarkt Helpdesk“, eine neue einheitliche Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen, ein.

Der Binnenmarktanzeiger wird ab 2008 die Leistung des Binnenmarktes insgesamt erfassen und sich nicht mehr auf Umsetzungsfristen und Vertragsverletzungsverfahren konzentrieren. Außerdem wird der Binnenmarktanzeiger ein „Verbraucherbarometer“ enthalten, mit dem die Leistung der Verbrauchermärkte erfasst wird.

Die soziale Dimension
Der Binnenmarkt zeichnete sich stets durch eine starke soziale Dimension aus. Sein Erfolg ging Hand in Hand mit Solidarität und Zusammenhalt.

Zur heute vorgelegten Dokumentenreihe der Kommission gehört auch ein Papier über die gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts. Die Bürger Europas müssen in einer globalisierten Welt Zugang zu Ressourcen erhalten, die ihre “Chancen” im Leben verbessern und die es ihnen ermöglichen, Andere an ihrem wachsenden Wohlstand teilhaben zu lassen.

Die Kommission stellt dabei in einigen Bereichen einen Investitionsbedarf fest, der in erster Linie von den Mitgliedstaaten gedeckt werden muss, wozu Europa aber seinen Teil beitragen kann. Diese Bereiche sind: Jugend, berufliche Laufbahnentwicklung, längeres und gesünderes Leben, Gleichstellung von Mann und Frau, soziale Eingliederung und Diskriminierungsverbot, Mobilität und Integration, Kultur, Partizipation und Dialog.

Das Kommissionspapier über die gesellschaftliche Vision vervollständigt die Anhörung zur sozialen Wirklichkeit, die noch bis 15. Februar 2008 läuft. Hieraus soll eine neue Sozialagenda entwickelt werden, die die Kommission Mitte 2008 vorlegen wird.

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Zu dem Paket gehört auch eine Mitteilung über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen. Darin wird die Rolle des dem Entwurf des Vertrags von Lissabon beigefügten Protokolls über Dienste von allgemeinem Interesse hervorgehoben, das diesen Diensten politische Sichtbarkeit verleiht.

In der Mitteilung wird auch Bezug genommen auf Initiativen, die die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere im Bereich der staatlichen Beihilfen und des öffentlichen Auftragswesens, verdeutlichen und den staatlichen Stellen sowie Dienstleistern und Nutzern dabei helfen sollen, die Vorschriften besser zu verstehen und anzuwenden.

Grundsätzlich finden die EU-Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, d.h. auf solche, die gegen Entgelt erbracht werden wie im Telekommunikations-, Energie-, Verkehrs- und Postsektor, Anwendung. Dabei werden jedoch die Besonderheiten derartiger Leistungen berücksichtigt, damit ihre tatsächliche Erbringung nicht verhindert wird. Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie die Tätigkeiten von Polizei und Justiz und die gesetzliche Sozialversicherung fallen nicht unter diese Vorschriften. Die Bemühen um Orientierungshilfe erstrecken insbesondere auch auf die Sozialdienstleistungen.

Ferner wird eine Strategie zur Förderung der Qualität von Sozialdienstleistungen, beispielsweise beim sozialen Wohnungsbau, bei der Kinderbetreuung und bei der Unterstützung von bedürftigen Familien und Personen vorgeschlagen.

Die Mitteilung bereitet die Ergebnisse des vorangegangenen Weißbuchs und der umfassenden Anhörung zu diesem Thema auf. Sie nimmt ferner Bezug auf den Beitrag des Europäischen Parlaments zu der Debatte. In erster Linie werden jedoch die Grundsätze ausgeführt, die in dem dem Vertrag von Lissabon beigefügten Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse verankert sind. Das Protokoll stellt eine echte Neuerung dar und schafft eine solide Rechtsgrundlage für die Definition von Diensten von allgemeinem Interesse. Die Kommission will nun von der Theorie zur Praxis schreiten und praktische Reformen zu bestimmten Themenbereichen einleiten mit dem Ziel, die soziale Rolle von Diensten von allgemeinem Interesse zu wahren und deren Qualität und Bezahlbarkeit und damit auch die Lebensqualität der Bürger zu verbessern.

Die Umweltdimension
Die europäischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Schaffung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft haben die weltweite Strategie beeinflusst und Europa innerhalb und außerhalb seiner Grenzen neue Exportmärkte für umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen erschlossen. Im Binnenmarkt ist auch künftig darauf zu achten, dass die Marktpreise die tatsächlichen Kosten der Güter und Dienstleistungen für die Gesellschaft widerspiegeln. Das Streben nach Nachhaltigkeit ist der Motor für Innovationen und eine Investition, die sich für künftige Generationen auszahlt.

Hintergrund
Zu dem Grundsatzdokument "Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts" gehört ein Bündel von Begleitdokumenten: ein Übersicht über die Errungenschaften des Binnenmarktes, ein Papier über mögliche Verbesserungen am Binnenmarkt durch bessere Verwaltung und besseres Regieren, jeweils ein Dokument zur Außendimension (Ausweitung des europäischen Einflusses in der Welt mit Hilfe des Binnenmarktes) und zu den Möglichkeiten einer verbesserten Überwachung von Schlüsselmärkten und –sektoren sowie Strategiepapiere zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und zur gesellschaftlichen Vision für Europa.

In ihrer Mitteilung vom Mai 2006 "Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa" kündigte die Kommission eine ausführliche Bestandsaufnahme zum Binnenmarkt an. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2007 legte sie den Staats- und Regierungschefs einen Zwischenbericht vor, in dem sie sich verpflichtete, ein ehrgeiziges und umfassendes Paket von Unterlagen zum Binnenmarkt vorzulegen. Auf dem Frühjahrsgipfel 2008 sollen neue Binnenmarktprioritäten verabschiedet werden.

 

 Ettl: EU-Kommission geht in völlig falsche Richtung
Daseinsvorsorge nicht dem freien Wettbewerb aussetzen
Wien (sk) - Hart ins Gericht geht der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl mit der von der EU-Kommission erarbeiteten Mitteilung zur Daseinsvorsorge, die gemeinsam mit den Vorschlägen zur Verbesserung des Binnenmarktes am 20.11. vorgestellt wurde. Nach dem Abschluss der Dienstleistungsrichtlinie war die Kommission aufgefordert, weitere Empfehlungen in Hinblick auf den Umgang mit den Diensten der Daseinsvorsorge und ihre Definition zu präsentieren. "Was hier auf den Tisch gelegt wird, hat keine Substanz. Es fehlt an tiefergehenden und sinnvollen Ideen. Dienste der Daseinsvorsorge müssen besser geschützt werden und dürfen nicht dem freien Markt überlassen werden. Denn von ihnen hängt der Zusammenhalt der Gesellschaft ab. Ich gehe davon aus, dass das Parlament die Vorschläge in dieser Form mit Sicherheit nicht akzeptieren wird", so Ettl.

Die Kommission plant eine Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem und Dienstleistungen von wirtschaftlichem Interesse. "Die nun gefundene Beschreibung geht so weit, dass beinahe alle Dienstleitungen in den Bereich der wirtschaftlichen Interessen fallen und damit dem freien Markt unterworfen wären", kritisiert Ettl. Sobald für eine Dienstleistung bezahlt wird, unabhängig ob von privater oder von staatlicher Seite, soll diese in Zukunft als Dienstleistung von wirtschaftlichem Interesse gelten können und unter die Wettbewerbsregeln fallen. "Das ist exakt konträr zu den Bekenntnissen der Kommission, die immer wieder vom Schutz der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gesprochen hat", so Ettl.

Eine Forderung des Europäischen Parlaments bezog sich immer auf die genauere Abgrenzung zwischen den beiden Formen der Daseinsvorsorge. "Mit der nun enthaltenen Definition bleibt die Begriffsbestimmung ebenso schwammig wie zuvor. Der Europäische Gerichtshof, und nicht der Gesetzgeber, wird auch weiterhin die entscheidende Instanz bleiben, wenn es darum geht, eine Definition zu finden. Damit ist die Kommission auch in diesem Bereich gescheitert und hat den Hauptauftrag, der an die Mitteilung gestellt wurde, nicht erfüllt", meint der SPÖ-Europaabgeordnete.

Enttäuscht ist Ettl auch von Mitteilung unter dem Titel "Soziale Vision für das 21. Jahrhundert", die ebenfalls heute präsentiert wird. "Das Dokument zeigt zwar viele Probleme auf, allerdings bleibt es jegliche Lösungsvorschläge schuldig, und ist damit mehr als nichts sagend", so Ettl.

 

 Karas: Mehr Binnenmarkt mit weniger EU-Bürokratie
KMU werden von Vereinfachung und weniger EU-Gesetzgebung profitieren
Brüssel (övp-pd) - "Die vollständige Verwirklichung des Binnenmarktes ist ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union, um mehr Arbeitsplätze, mehr Wachstum und damit mehr Chancen für unsere Wirtschaft zu schaffen. Ich begrüße ausdrücklich die heute vorgestellte Mitteilung der EU-Kommission über den 'Binnenmarkt im 21. Jahrhundert', mit dem Kernforderungen der Europäischen Volkspartei voll übernommen werden", sagte der Obmann des ÖVP-Europaklubs und Vizepräsident der EVP-ED Fraktion im Europäischen Parlament, Mag. Othmar Karas, am 20.11. "Es entspricht voll unserer Position, dass die EU-Kommission der Vollendung des Binnenmarkts Priorität einräumen möchte und den Druck auf die Mitgliedsstaaten erhöhen will, damit die dafür notwendigen Reformen rasch umgesetzt werden", so Karas weiter.

Karas begrüßte insbesondere, dass die Kommission in Zukunft einen konkreter definierten und praxisnäheren Zugang zur Vollendung des Binnenmarktes wählen wolle: "Weniger Gesetzgebung, weniger Gießkannenprinzip und mehr konkrete, genauer definierte Maßnahmen: Das ist es, was vor allem unsere kleinen und mittleren Unternehmen brauchen. Bürokratie und Administration müssen zurücktreten, wenn wir das volle Potential des Binnenmarktes verwirklichen wollen. Gerade die KMU als Rückgrat der europäischen Wirtschaft schaffen die meisten neuen Arbeitsplätze, fördern Innovation und stützen den Binnenmarkt. Und gerade die KMU haben am meisten unter der Überregulierung der Vergangenheit gelitten - das muss und wird sich ändern", forderte Karas.

Subsidiarität statt EU-Gesetz - Kommission stellt Pläne für Dienste im allgemeinen Interesse vor
Die EU-Kommission präsentierte heute auch ihre Pläne für die Dienste im allgemeinen Interesse: "Damit wird das Konzept der Dienste im allgemeinen Interesse klar definiert, gleichzeitig vermeidet die Kommission aber unnotwendige neue EU-Gesetze. Auch das entspricht voll der Haltung der Europäischen Volkspartei und des ÖVP- Europaklubs: Wir setzen auf Subsidiarität und nicht auf neue, zusätzliche und unnotwendige EU-Regelungen", unterstrich der ÖVP- Europaklubobmann. "Ich unterstütze die Auffassung der Kommission, dass die Mitgliedsstaaten darin frei sein sollten, ihre Dienste im allgemeinen Interesse so zu organisieren, wie sie es wünschen, brauchen und für richtig halten. Das entspricht auch voll den Bestimmungen des Reformvertrages, der die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Daseinsvorsorge klarstellt: Es ist alleinige Verantwortung Österreichs, wie mit dem öffentlichen Nahverkehr, der Wasserversorgung, den sozialen Diensten und der Gesundheitsversorgung Österreichs umgegangen wird", so Karas abschließend.

 

 Herber Rückschlag für ein soziales Europa
ÖGB-Präsident und slowakischer KOZ-SR-Präsident besorgt um Qualität bei Öffentlichen Dienstleistungen
Bratislava (KOZ SR/ÖGB) - "Es ist enttäuschend, dass die EU-Kommission sofort nach der Einigung zum Reformvertrag wieder einen Schritt zurücksetzt. Die angekündigte Beendigung der Debatte über Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit und Qualität bei Öffentlichen Dienstleistungen ist absolut inakzeptabel und ein herber Rückschlag für ein soziales Europa," kommentieren ÖGB-Präsident und EGB-Vizepräsident Rudolf Hundstorfer und der Präsident des slowakischen Gewerkschaftsverbandes KOZ SR, Miroslav Gazdik, den Inhalt eines Begleitdokuments zu einer Mitteilung der EU-Kommission zur Entwicklung des europäischen Binnenmarktes im 21. Jahrhundert.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade jetzt, wo der EU-Reformvertrag die rechtliche Basis für das von vielen Akteuren geforderte Rahmenrecht zur Sicherung und Gestaltung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen bietet, wieder nicht das längst überfällige vertrauensbildende Signal für ein soziales Europa an die EU-Bürgerinnen und Bürger gesendet wird," meinen Hundstorfer und Gazdik und fügen hinzu: "Es muss endlich Schluss sein mit dem von der Binnenmarkt- und Wettbewerbslogik verordneten Dogma der niedrigsten Standards."

Die "Dienste von allgemeinem Interesse" sind jene Dienste der Daseinsvorsorge, die entscheidend für den sozialen Zusammenhalt, für die Armutsbekämpfung oder ganz einfach für das tagtägliche Leben der Menschen sind, sowie Infrastruktur wie Wasserversorgung, Fernwärme, Strom, Gas, Verkehr, Post, Abfallwirtschaft, Krankenhäuser etc. - und die "Sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse".

Die EU-Kommission geht davon aus, dass diese gemeinwohlorientierten Leistungen und Ansprüche der Daseinsvorsorge auch wirtschaftliche Komponenten aufweisen und damit unter die Regelungen des Binnenmarktes inklusive des Beihilfen-, Wettbewerbs- und Vergaberechtes fallen. Die Kommission übersieht scheinbar, dass man Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht etwa mit Energiedienstleistungen gleichstellen kann. Hier geht es eindeutig um essentielle gemeinwohlorientierte Dienstleistungen.

Der ÖGB und der KOZ SR fordern für den sensiblen Sektor der Daseinsvorsorge ein Rahmenrecht das einheitliche Standards und Regelungen vorsieht, aber den Mitgliedstaaten genügend Spielraum für die lokale Umsetzung und Anwendung bietet. Diesem Lösungsansatz erteilt die Kommission nun eine Absage.

"Damit verpasst die Kommission die Gelegenheit, ein Signal zu setzen, dass jetzt das soziale Europa zu gestalten ist. Mit dieser Vorgabe wurde leider ein weiterer Beitrag zu mehr Rechtsunsicherheit geleistet", stellen Gazdik und Hundstorfer fest und erklären: "Jetzt heißt es mit dem EGB und anderen Verbündeten gegen diese weiteren Liberalisierungsschritte zu mobilisieren. Die Kommission wäre gut beraten, wenigstens bei der erwarteten Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen einen akzeptablen Vorschlag zu unterbreiten."

Hundstorfer und die slowakische Gewerkschaftsspitze wurden von Parlamentspräsidenten Pavol Paska zu einem Arbeitsgespräch empfangen. Paska betonte dabei die Wichtigkeit der Gewerkschaften und nannte die österreichische Sozialpartnerschaft als Vorbild für die Slowakei.

 

 Beyrer: Starker EU-Binnenmarkt als europäische Antwort auf Globalisierung
IV-GS Beyrer begrüßt Bericht der EU-Kommission - Binnenmarkt noch stärker als Sprungbrett für Unternehmen nutzen
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt den Ansatz des aktuellen Binnenmarktberichts der Europäischen Kommission. "Der europäische Binnenmarkt für Güter ist eines von Europas stärksten Assets im globalen Wettbewerb. Er steigert Wachstum und Beschäftigung, schafft Wohlstand und vergrößert die Wahlfreiheit der Verbraucher. Die Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarkts als europäische Antwort auf die fortschreitende Globalisierung sowie die Möglichkeit, EU-Standards und Regelungen global zu transportieren, gehen daher in die richtige Richtung", erklärte IV-Generalsekretär Mag. Markus Beyrer am 20.11. Die IV begrüße insbesondere das Vorhaben, den Binnenmarkt noch stärker als Sprungbrett für europäische Unternehmen zu nutzen, um auf den globalen Märkten erfolgreich zu sein.

Beyrer betonte, "Österreich habe in den letzten Jahren überdurchschnittlich von der Erweiterung der EU profitiert. Die gegenwärtige Erweiterung des Binnenmarktes um eine globale Dimension ist ein weiterer begrüßenswerter Fortschritt - solange das Prinzip der Reziprozität gewahrt wird." Positiv sei auch, dass eine verstärkte Partizipation des Bürgers an den vier Freiheiten des Binnenmarkts vorgesehen sei. "Die Stärkung der Rolle des Konsumenten im Binnenmarkt ist eine wichtige Weiterentwicklung", so Beyrer.

Neben dem Binnenmarktbericht begrüßt die Industrie auch die Kommissionsmitteilung zur Daseinsvorsorge. "Die darin enthaltenen Vorschläge bestätigen den bisherigen europaweiten Ansatz, den Rechtsrahmen für die Daseinsvorsorge maßgeschneidert in den sektoriellen Richtlinien wie etwa Energie, Telekommunikation und Post festzulegen", so Beyrer. Die Idee einer Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge, die aus Sicht der IV ein Mehr an Bürokratie in sich birgt, sei somit auch von der Europäischen Kommission klar abgelehnt worden. "Der von der Industrie befürwortete Ansatz, dass Dienstleistungen von wirtschaftlichem Interesse generell dem europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrecht unterliegen, hat prinzipiell zu einer Leistungsverbesserung bei gleichzeitiger finanzieller Vergünstigung für die europäischen Haushalte geführt. Dienstleistungen von reinem öffentlichem Interesse ohne wirtschaftlichen Hintergrund sollen jedoch weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene gehandhabt werden", sagte der IV-Generalsekretär. Dies sei auch im entsprechenden Protokoll zum europäischen Reformvertrag festgehalten.

 

 Tumpel: EU Kommission will Wasserversorgung, Bildung, Gesundheit dem Markt preisgeben
Bericht der EU Kommission "Binnenmarkt im 21. Jahrhundert" gegen Schutz für öffentliche Dienstleistungen
Wien (ak) - Als "massive Enttäuschung" kritisiert AK Präsident Herbert Tumpel den von der EU-Kommission veröffentlichten Bericht "Binnenmarkt im 21. Jahrhundert". Im Zentrum der AK Kritik steht die Weigerung der Kommission, einen Rechtsrahmen für den Schutz öffentlicher Dienstleistungen festzulegen. "Wir wollen, dass das Gesundheitswesen, die Wasserversorgung, der Zugang zur Bildung geschützt und für alle Menschen gleich gut und leistbar ist", sagt Tumpel, "die EU Kommission ignoriert die schlechten Erfahrungen mit den bisherigen Liberalisierungen und will diese wichtigen öffentlichen Dienstleistungen dem Markt preigeben. Wenn das der Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts sein soll, wie ihn die EU will, dann werden sich die Bürgerinnen und Bürger schön bedanken."

Einen Rechtsrahmen für den Schutz öffentlicher Dienstleistungen - das war in dem mehr als ein Jahr dauernden Konsultationsprozess eine der Hauptforderungen vor allem der Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen. Durch diesen Rechtsrahmen sollten vor allem der allgemeine Zugang und die Leistbarkeit öffentlicher Dienstleistungen gesichert sein. Die EU Kommission hat diese Forderungen ignoriert und lehnt einen Schutz für wichtige öffentliche Dienstleistungen ab. Tumpel: "Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine Sozialunion mit einem guten und leistbaren Zugang für alle zu öffentlichen Dienst-leistungen. Es ist inakzeptabel, dass die EU Kommission über die Wünsche der BürgerInnen drüberfährt."

Positiv wertet die AK die Ankündigung einer erneuerten sozialen Agenda, einer Mitteilung zu transnationalen Kollektivverträgen, der Überarbeitung der Richtlinie zum europäischen Betriebsrat sowie Maßnahmen im Verbraucherschutz zur kollektiven Verbraucherent-schädigung, zu Privatkundengeschäften sowie zur Lebensmittelsicherheit. "Hier werden wir aber sehr genau drauf schauen, dass es nicht bloß bei den Ankündigungen bleibt", sagt Tumpel, "und wir werden massiv auf Verbesserungen drängen." Vor allem im Arbeitsrecht decken die angekündigten EU Maßnahmen nur ein kleines Spektrum der aus AK-Sicht besonders wichtigen Herausforderungen ab: Über die Ankündigung der Kommission hinaus fordert die Arbeiterkammer etwa die Festsetzung von Mindestarbeitsbe-dingungen für die Leiharbeit, Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit sowie Kontrolle dieser Bedingungen.

 

 
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

  
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