Pflege / Betreuung  

erstellt am
03. 12. 07

 Molterer: Geschlossen für Verlängerung der Pflege-Amnestie
Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim: Gewerbeanmeldung für "Personenbetreuung" einfach und formlos
Wien (övp-pd) - "Wir werden alles tun, was möglich ist, die Pflegeamnestie um zwölf Monate zu verlängern", so ÖVP-Bundesparteiobmann Mag. Wilhelm Molterer bei einer Pressekonferenz nach dem ÖVP-Bundesparteivorstand am 30.11. Der Parteivorstand setzt daher ein "sehr klares Signal" für die Menschen: Um ein Altern in Würde sicherzustellen und Menschen die notwendige Sicherheit zu geben, setzt sich die ÖVP mit einem Vorstandsbeschluss für eine Verlängerung der Amnestieregelung ein.

"Mit der Verlängerung soll erstens den Menschen die Angst genommen werden und zweitens die Zeit für eine klare und solide Vorbereitung genutzt werden", so Molterer. Es geht darum, dass noch viele offene Themen und Fragen vorhanden sind - dabei erinnert Molterer daran, wie lange Minister Buchinger gebraucht hat, um das, was im Finanzausgleich vereinbart wurde, umzusetzen. "Die SPÖ hat sich intern eingemauert. Es geht aber darum, Sorgen ernst zu nehmen und zu lösen", so Molterer weiter. "Daher appelliere ich an die SPÖ, ihre Blockade aufzugeben und mitzugehen. Die Menschen werden am 2., 3., 4. Jänner Fragen stellen. Wenn wir die Fragen nicht beantworten können, werden die Menschen zu Recht fragen: Warum hat die SPÖ diese wichtige Perspektive im Sinne der sozialen Sicherheit nicht mitgetragen?", so der Vizekanzler.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim: Gewerbeanmeldung für "Personenbetreuung" einfach und formlos
In Hinblick auf die derzeit bestehenden Unklarheiten zum Thema Pflege und Betreuung zu Hause erklärt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein: "Mit dem Hausbetreuungsgesetz und der Novelle zur Gewerbeordnung, in der das freie Gewerbe der Personenbetreuung genau geregelt wird, haben wir zwei Möglichkeiten geschaffen, die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim rechtlich abgesichert zu organisieren. Bei der Gewerbeanmeldung gibt es grundsätzlich auch keinen Unterschied zwischen Österreichern und EU-Bürgern. Es handelt sich auch um keine neue Vorschrift, die Anmeldung eines freien Gewerbes funktionierte auch schon bisher einfach und formlos."

Die Regelungen zur Gewerbeanmeldung für "Personenbetreuung" im Überblick:

Wie können ausländische Betreuer als Selbständige in Österreich tätig werden?

  • Die Betreuungskraft kommt aus einem EU-Mitgliedsstaat und ist nur vorübergehend in Österreich tätig - also nicht niedergelassen. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Betreuungskraft muss im Herkunftsland berechtigt sein, die Tätigkeit der Personenbetreuung selbständig auszuüben und unterliegt den dortigen Sozialversicherungs- und Steuervorschriften.
  • Die Betreuungskraft kommt aus Österreich oder einem EU-Mitgliedsstaat und hat sich dauerhaft in Österreich niedergelassen. In diesem Fall muss die Betreuungskraft einen Gewerbeschein lösen und unterliegt der Sozialversicherungspflicht sowie den Steuervorschriften in Österreich.

Wie funktioniert die Anmeldung zum freien Gewerbe "Personenbetreuung"?

  • Die Aufnahme der Tätigkeit des Gewerbes ist bereits ab dem Tag der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde möglich.
  • Das Gewerbe muss, wie bei jedem anderen Gewerbe, bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) angemeldet werden. Die Anmeldung kann formlos oder mittels Formular persönlich, schriftlich oder teilweise auch (wenn die Behörde das anbietet) online erfolgen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Namensänderung)
  • Meldebestätigung
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe (insbesondere nicht getilgte Verurteilungen)
  • Strafregisterbescheinigung bei Personen, die weniger als fünf Jahre in Österreich niedergelassen sind bzw. ihren Wohnsitz im Ausland haben (in diesem Fall Strafregisterbescheinigung des Heimatlandes). Die Strafregisterbescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein.
  • Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, sind folgende Dokumente nicht vorzulegen: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug.

Welche weiteren Schritte sind im Zuge der Unternehmensgründung vorzunehmen?

  • Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit sowie die Beantragung der Steuernummer beim zuständigen Finanzamt
  • eine kurze, formlose schriftliche Mitteilung reicht dafür aus.
  • Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft oder bei der zuständigen Gewerbebehörde. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Gewerbebehörde mittels Versicherungserklärung (schriftlich/online möglich) bekannt zu geben.

Kostenlose Info-Broschüre "Betreuung daheim"
Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass jeder und jede Betreuungs- und Pflegebedürftige ganz nach seinen/ihren Vorstellungen die bestmögliche Form der Betreuung erhalten kann. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Rund-um-die-Uhr Betreuung daheim.

Die Broschüre "Betreuung daheim" gibt einen Überblick über die neuen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen für eine sichere Betreuung daheim und konkrete Informationen für die Umsetzung und kann kostenlos beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter der Telefonnummer 0810-013571, unter der e-mail Adresse service@bmwa.gv.at oder schriftlich beim Bürgerservice des BMWA angefordert oder von der Homepage des BMWA http://www.bmwa.gv.at heruntergeladen werden.

Die Info-Broschüre "Betreuung daheim" wurde schon in den vergangenen Monaten intensiv nachgefragt. Bisher wurden bereits mehr als 20.000 Exemplare verschickt, die Broschüre ist bereits in der in der dritten Auflage.


 

 Buchinger hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden - Unterschiedliche Förderung gerechtfertigt
Wien (sk) - Sozialminister Erwin Buchinger teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken von Wirtschaftsminister Bartenstein bei der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung überhaupt nicht. Wie Buchinger am 03.12. am Rande einer Pressekonferenz erläuterte, sei die unterschiedliche Höhe der Förderung von selbstständiger und unselbständiger Betreuung rechtmäßig und geboten. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs dürfe man weder Gleiches ungleich behandeln noch Ungleiches gleich, erklärte Buchinger. Und da die Höhe der Sozialversicherungsabgaben verschieden sei, müsse auch die Förderung verschieden sein.

Die Förderung soll ja rund 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für die Sozialversicherung ersetzen, und hier seien die Kosten bei der selbständigen Betreuung deutlich niedriger als bei der unselbständigen Betreuung. Laut Buchinger fallen bei der selbständigen Betreuung daheim rund 270 Euro an Abgaben an (bei zwei Betreuungspersonen), die maximale Förderung beträgt 225 Euro pro Monat; bei unselbständiger Betreuung liegen die Sozialversicherungsabgaben bei 800 bis 1.200 Euro, die maximale Förderung demgemäß bei 800 Euro.

Buchinger hat nun gar kein Verständnis für die Querschüsse aus der ÖVP; er verwies hier auf die Zustimmung zum Förderungsmodell von Vizekanzler Molterer und Wirtschaftsminister Bartenstein in einer Viererrunde mit Bundeskanzler Gusenbauer und ihm, Buchinger. Außerdem gab es im Ministerrat das Einverständnis der ÖVP, genauso im Sozialausschuss des Parlaments. "Ich empfehle dem Ministerkollegen, seine Kritik von außen einzustellen und sich an das zu halten, was beschlossen wurde", so Buchinger an die Adresse von Bartenstein.

Ob die ÖVP die gesamte Regelung zu Fall bringe wolle, darüber wollte Buchinger nicht spekulieren, er hält aber für eigenartig, dass die ÖVP zuerst alles mitbeschlossen hat und jetzt "im Nachhinein daran herummäkelt". Dass es sogar einen ÖVP-Vorstandsbeschluss für eine Verlängerung der Amnestie gibt, gibt der Sache nach Ansicht von Buchinger nicht mehr Gewicht. Denn die Sache sei bereits ausdiskutiert, die Argumente für eine Verlängerung würden durch den ÖVP-Beschluss nicht besser.

Daher soll es dabei bleiben, dass die Amnestie mit Jahresende ausläuft, betonte Buchinger. Er warnte davor, mit den Ängsten der Betroffenen zu spielen. Buchinger würde sich wünschen, dass die ÖVP mit einer ähnlichen Energie über die Neuregelung der Betreuung daheim informieren würde.

 

 Öllinger: Grüne für Finanzierung durch Erbschafts- und Schenkungssteuer
Anlass für die Forderungen der Grünen ist die letzte Plenarwoche des Nationalrats in diesem Jahr
Wien (grüne) - Die Grünen sind für eine Finanzierung der Pflege durch eine veränderte Form der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für Sozialsprecher Karl Öllinger könne man dadurch geschätzte 500 Mio. Euro im Jahr lukrieren, rechnete er bei einer Pressekonferenz am 03.12. vor. Weiters setzen sich die Grünen für die Abschaffung der Vermögensgrenze ein, fordern aber Sicherheit, dass eine Rückforderung durch die Länder via Regress nicht möglich ist.

Buchinger setzt Latte sehr niedrig
Anlass für die Forderungen der Grünen ist die letzte Plenarwoche des Nationalrats in diesem Jahr, bei der auch die 15a-Vereinbarung zur Pflegefinanzierung zwischen Bund und Ländern auf der Tagesordnung steht. Hier ist Öllinger skeptisch, was die Pläne von Sozialminister Erwin Buchinger (S) betrifft: "Der Bundesminister setzt sich die Latte so niedrig, dass niemand - nicht einmal er - drüberstolpern kann." Die für die Leistungen vorgesehenen 40 Millionen Euro würden nicht ausreichen. Als Lösung könnte eine Reform der vom Höchstgericht gekippten Erbschafts- und Schenkungssteuer dienen. "Auf diese Summe will ich nicht verzichten."

Abschaffung der Vermögensgrenze
Grüne Unterstützung gibt es für den Vorschlag von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) was die Abschaffung der Vermögensgrenze auch bei der stationären Pflege betrifft. "Wir sehen das auch so, wir wären dafür", so Öllinger, der aber im selben Zug eine Abschaffung des Regresses fordert. Derzeit können Angehörige von Pflegebedürftigen durch die Länder angehalten werden, einen Beitrag zu leisten. Der Grüne Sozialsprecher befürchtet, dies könnte auch im Bereich der Pflege geschehen und fordert eine Garantie, dass dies nicht passieren werde. So gebe es derzeit gerade in Vorarlberg, wo man die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung gestrichen habe, den "brutalsten Regress" im Bereich der Sozialhilfe.

Kleine Pensionen wurden geopfert
Auch mit der Pensionserhöhung, die in dieser Woche ebenfalls den Nationalrat passieren soll, zeigt sich Öllinger nicht ganz glücklich. Zwar werde es eine auch von den Grünen bevorzugte "degressive Erhöhung" geben, offensichtlich hätten aber Minister wie Pensionistenverbände "ganz bewusst die kleinen Pensionen geopfert. Stein des Anstoßes sind jene Personen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen und die auch dann nur um 1,7 Prozent erhöht werden sollen. Hier kündigte Öllinger einen Antrag seines Klubs an. (apa)

 

 Kickl: Unendliche Geschichte des rot-schwarzen Pflegechaos geht weiter
Pflegebedürftige Opfer der Bartenstein-Buchinger-Dauerquerelen
Wien (fpd) - "Sagt der eine Hü, sagt der andere Hott und umgekehrt", kommentierte heute FPÖ-Generalsekretär und Sozialsprecher Herbert Kickl die jüngsten Streiteren zwischen den Koalitionsverantwortlichen in Sachen Pflege. Es wäre ja eigentlich ein lustiges Schauspiel, würden nicht abertausende Pflegebedürftige und deren Angehörige dabei völlig unter die Räder kommen. Denn keiner kenne sich aus, auf nichts sei Verlass und überall gelte offenbar etwas anderes.

Buchinger und Bartenstein sollten sich lieber einen vorweihnachtlichen Ruck geben und nicht dauernd ihre persönlichen Eitelkeiten über das legitime Sicherheitsinteresse der Pflegebedürftigen stellen, so Kickl weiter. Ihre Politik der Marke "Dauerverunsicherung" sei den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen diametral entgegengesetzt. Offenbar wolle sich jeder aus der Verantwortung für das gemeinsame Pflegemachwerk stehlen. "Das Dauergemurkse der Regierung auch in dieser Frage ist im Grunde genommen der gleiche Pfusch wie jener, der durch versäumte Weichenstellungen in der Vergangenheit zur gesamten Pflegemisere geführt hat", schloss Kickl.

 

 Haubner: Rot-schwarzer Pflegestreit "unwürdig"
Wien (bzö) - Als "unwürdig" bezeichnet BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner den neuerlichen rot-schwarzen Pflegestreit. "Die Menschen brauchen endlich eine dauerhafte, leistbare Lösung und kein ständiges Hickhack zwischen den beiden Regierungsparteien. Tatsache ist, dass sowohl SPÖ als auch ÖVP den aktuellen Pflegemurks und die Verunsicherung bei den pflegebedürftigen Menschen zu verantworten haben."

 

 Khol: Kampf um Pflege-Amnestie hat gerade erst begonnen
ÖVP-Seniorensprecherin Aubauer appelliert an Gewissen der SPÖ
Wien (seniorenbund) - "Sozialminister Buchinger soll sich nicht täuschen: Der Kampf um die Verlängerung der Pflege- Amnestie hat gerade erst begonnen", betonte der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes (ÖSB), Dr. Andreas Khol, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der ÖVP-Seniorensprecherin Mag. Gertrude Aubauer. Diese appellierte an die SPÖ, der Amnestie- Verlängerung doch noch zuzustimmen: "Wie kann es die SPÖ mit ihrem Gewissen vereinbaren? Die betroffenen Menschen werden einfach mit ihren Sorgen allein gelassen. Ich hoffe sehr, dass es uns noch gelingt, die SPÖ umzustimmen."

Zu Buchinger, der argumentiert, dass man die neuen Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung "testen" sollte, meinte Khol: "Man darf nicht das Kind ins Wasser werfen, um zu sehen, ob es schwimmen kann." 38.000 Menschen, 20.000 Familien würden ohne die Verlängerung der Amnestie über Weihnachten in Not und Angst leben. Die Amnestieverlängerung tue niemandem weh, Buchinger solle nicht so "rechthaberisch" sein. Khol legte dem Sozialminister in diesem Sinne die Worte Konrad Adenauers nahe: "Was interessiert mich mein Bockmist von gestern?" Wenn ein so großer Mann zur Änderung seiner Meinung fähig sei, müsse dies doch auch Buchinger möglich sein. Khol sei "zuversichtlich, dass die SPÖ ihre Augen nicht vor den Nöten der Betroffenen verschließen kann. Sie erwarten sich dieses Weihnachtsgeschenk von der Regierung."

Der Seniorenbund wird jedoch nicht nur kritisieren, sondern selber aktiv werden:

  1. Der Seniorenbund wird am 13.12. im Österreichischen Seniorenrat gemeinsam mit allen anderen Seniorenorganisationen ein Aktionsprogramm beschließen.
  2. Die Parlamentstage dieser Woche werden intensiv genutzt werden, um doch noch eine Amnestie-Verlängerung zu erreichen.
  3. Der Seniorenbund wird eine Informations-Offensive starten. Einmal wird der Seniorenbund eine zweite, aktualisierte Auflage seines "Manuals zur 24-Stunden-Betreuung" zur Verfügung stellen. Zudem wird der ÖSB gemeinsam mit dem Hilfswerk die Menschen kostenlos beraten und ihnen zur Seite stehen.
  4. Es braucht ein umfassendes und handhabbares Gesamtkonzept zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung. Khol: "Nur Minister Bartenstein hat bisher seine Hausaufgaben gemacht. Minister Buchinger muss noch handeln." Das Gesundheitsministerium habe bereits Bereitschaft dazu bekundet, im Rahmen des Gesundheitsberufe-Gesetzes die Rechte der Betreuungskräfte auf einfache Pflegemaßnahmen auszudehnen. Nach dem jetzigen Stand kann eine Betreuungskraft dem zu Betreuenden nicht einmal beim Essen behilflich sein. Da zwei Ministerien mit dieser wichtigen Aufgabe befasst sind, appellierte Khol an Bundeskanzler Gusenbauer, seine Koordinierungsaufgabe wahrzunehmen: "Es wäre wünschenswert, wenn der Kanzler sich um dieses Thema kümmern würde. Dies ist wichtiger als die EM 2008. Herr Bundeskanzler: Sie sind gefragt!"
  5. Es braucht eine umfassende 15a-Vereinbarung mit den Ländern. Die Vermögensgrenzen und die Regressregelungen müssen vereinheitlicht werden. Hier gebe es zuviel Ungerechtigkeit, so Khol. Notwendig sei dies sowohl bei der Betreuung daheim, als auch im Heim.

Aubauer führte näher aus, welche Maßnahmen im Parlament geplant sind. Man wolle die SPÖ nicht überstimmen, sondern die Zustimmung der SPÖ gewinnen. Wenn dies gelingt, wäre es möglich, einen Fristsetzungsantrag einzubringen, oder eine neuerliche Sitzung des Sozialausschusses zu beschließen. "Auf jeden Fall muss die SPÖ ihre Haltung ändern. Drei Wochen vor Weihnachten, vier Wochen vor dem Ablaufen der Amnestie gibt es jede Menge Fragen, aber keine praktikable Lösung", so Aubauer. Kritik äußerte Aubauer vor allem an der Informationspolitik von Minister Buchinger: "Auf der Homepage des Sozialministeriums stehen noch immer die alten Förderungsrichtlinien. Von der Anhebung der Vermögensgrenze auf 7.000 Euro ist keine Rede." Die Informationen seien zudem auffallend spärlich: "Das Manual des Seniorenbundes umfasst mehr als hundert Seiten. Buchinger stellt gerade einmal zwei Seiten zur Verfügung. Das ist unzureichend."

Abschließend betonte Khol, dass er zu "jeder gesichtswahrenden Operation von Buchinger oder der SPÖ" bereit sei. So oder so müsse sich die SPÖ aber endlich bewegen, und der Amnestie-Verlängerung um ein Jahr zustimmen.

 
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