Asylgerichtshof  

erstellt am
28. 11. 07

 Cap: Ausgeglichene Balance zwischen Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit
Asylbereich weiterhin mit "großer Sorgfalt" beobachten
Wien (sk) - "Die Reform der Asylverfahren wird eine ausgeglichene Balance schaffen zwischen der notwendigen Beschleunigung der Verfahren und einer größtmöglichen Rechtssicherheit für den Einzelnen", bekräftigte SPÖ-Klubobmann Josef Cap anlässlich der Sitzung des Verfassungsausschusses im Nationalrat am 27.11. "Ausdrücklichen Dank" sprach der SPÖ-Klubobmann den anwesenden Experten aus dem Verwaltungsgerichtshof, dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) und dem UNHCR aus, die im Rahmen eines Hearings, um ihre Stellungnahmen zum geplanten Asylgerichtshof gebeten worden waren.

Aufgrund der hochsensiblen Materie sei, so der SPÖ-Klubobmann, alles daran gesetzt worden, in "konstruktiven Diskussionen und Gesprächen" zu einem guten Ergebnis zu kommen. "Das Resultat sind Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise bei Asylverfahren, die ich mit besten Wissen und Gewissen vertreten kann", betont Cap. Konkret verhindere etwa die Möglichkeit, die Asylverfahren vor einem 2er bzw. 5er Senat mündlich zu verhandeln, mögliche Fehlentscheidungen.

Zur Kritik seitens des UNHCR, merkte Cap an, man habe "sicher nicht daran gedacht" bei der Ausgestaltung dieser sensiblen Materie eine Art Testballon für die gesamte Verwaltungsreform zu starten. "Auch die konkrete Ausgestaltung der Grundsatzentscheidungen basiert aus diesem Grund auf eingehenden Überlegungen", erläutert der SPÖ-Klubobmann.

Cap zeigt sich überdies davon überzeugt, dass sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit den Asylbereich weiterhin "mit großer Sorgfalt" beobachten werde. Die SPÖ habe deshalb auch darauf hingewirkt, alle Kenntnisse des Asylgerichtshofes umgehend zu veröffentlichen. "Dementsprechend sicher bin ich, dass die geplante Evaluierung des Asylgerichtshofes etwaige Mängel und Fehler sofort aufzeigen und beheben wird", so Cap abschließend.

 

 Spindelegger: Einrichtung des Asylgerichtshofs entspricht dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung
Verfassungsausschuss beschloss Einrichtung eines unabhängigen Asylgerichtshofes
Wien (övp-pk) - Nach eingehenden Debatten hat der Verfassungsausschuss heute, Mittwoch, der Einrichtung eines unabhängigen Asylgerichtshofes die Zustimmung gegeben. Wir erwarten uns dadurch vor allem eine Verfahrensbeschleunigung und einen Abbau des Rückstaus, der sich in den letzten Monaten und Jahren aufgebaut hat. Das erklärte der Zweite Präsident des Nationalrates und Verfassungssprecher der ÖVP, Abg. Dr. Michael Spindelegger, am Rande der Ausschusssitzung.

Künftig wird der Asylgerichtshof zweite und letzte Instanz bei der Entscheidung in Asylverfahren sein. "Im Gegensatz zu vielfach geäußerter Kritik an dieser Maßnahme sehe ich die qualitative Verbesserung im Vordergrund, weil

  • künftig unabhängige Richter urteilen,
  • das Vieraugenprinzip durch einen "Zweiersenat" gegeben ist,
  • bei keiner Einigung ein verstärkter "Fünfersenat" entscheidet und

es bei grundsätzlichen Rechtsfragen künftig Grundsatzentscheidungen gibt, über die der Verwaltungsgerichtshof zwingend inhaltlich zu entscheiden hat", führte Spindelegger aus.

"Ich erwarte mir eine deutliche Beschleunigung durch ein rechtsstaatliches Verfahren, das diesen Namen auch verdient", so der ÖVP-Verfassungssprecher. "In Zukunft wird es für die Asylwerber innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen von unabhängigen Richtern und damit schnellere Gewissheit darüber geben, ob sie bleiben können oder nicht. Die oft unzumutbar lange Dauer von Asylverfahren kann somit minimiert werden."


 

 Weinzinger: Kanzler brüskiert Parlament und Experten
Massiver Abbau von Rechtsschutz für AsylwerberInnen beschlossen
Wien (grüne) - "Bundeskanzler Gusenbauer brüskiert beim Asylgericht das Parlament und die Experten. Er richtete dem Nationalrat bereits vor dem Expertenhearing aus, dass das Gesetz so zu beschließen ist, wie er es will. Um das durchzusetzen verpasste Klubobmann Cap den SP-Abgeordneten einen Maulkorb - und alle hielten sich brav daran. Selbst jene, die vorher öffentlich Kritik geäußert hatten, schwiegen während des gesamten Verfassungsausschusses", kritisiert Brigid Weinzinger, Menschenrechtssprecherin der Grünen.

Dazu kommt noch das pikante Detail, dass ein juristischer Mitarbeiter offensichtlich im Auftrag des Kanzlers gezielte Falschinformationen verbreitet hat. Er behauptete, dass nur 1,8 bis 2,4 Prozent der Bescheide vom VwGH aufgehoben würden, während Präsident Jabloner gestern im Hearing bestätigte, dass die Aufhebung von Bescheiden je nach Jahr zwischen 13 und 22 Prozent liegt. "Der Kanzler schreckt nicht einmal vor der Täuschung der Öffentlichkeit zurück, um ein von allen ExpertInnen heftig kritisiertes Gesetz durchzuboxen", so Weinzinger.

Der heutige Beschluss der Koalition ist jedenfalls eine Aushebelung des Rechtsstaates. "Obwohl die Experten gestern eindeutig erklärt hatten, dass das Asylgericht einen massiven Abbau des Rechtsschutzes für AsylwerberInnen nach sich zieht, sind die Koalitionsparteien auf diese Kritik nicht einmal ansatzweise eingegangen. Während bei jedem Garagenbau der Verwaltungsgerichtshof durch die Betroffenen angerufen werden kann, damit sie zu ihrem Recht kommen, bleibt dieses Recht AsylwerberInnen in Zukunft verwehrt", kritisiert Weinzinger.

 

Asylgerichtshof soll wie geplant im Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen
Verfassungsausschuss stimmt Gesetzespaket trotz Expertenkritik zu
Wien (pk) – Der von der Regierung vorgeschlagene Asylgerichtshof soll wie geplant mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen. Trotz zum Teil massiver Kritik von Rechtsexperten stimmte der Verfassungsausschuss des Nationalrats am 28.11. mehrheitlich einem entsprechenden Gesetzespaket zu. Allerdings wurden im Ausschuss noch einige Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So ist es, anders als ursprünglich vorgesehen, künftig doch nicht möglich, mit einem einfachen Gesetz die Kompetenz des Asylgerichtshofs auf weitere Rechtsmaterien auszudehnen und damit jene des Verwaltungsgerichtshofs weiter einzuengen. Für Asylwerber bleibt es aber dabei: Sie haben in Hinkunft nicht mehr die Möglichkeit, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden, sollte der Asylgerichtshof ihren Asylantrag ablehnen.

Ergänzend zu den von der Regierung vorgeschlagenen verfassungsgesetzlichen Grundlagen zur Einrichtung des Asylgerichtshofs beschloss der Ausschuss ein Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz, das die Einrichtung und Ausgestaltung des Asylgerichtshofs im Detail regelt und damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen enthält.

Das umfangreiche Gesetz war erst gestern von den Regierungsparteien im Ausschuss eingebracht worden, was auf massive Kritik seitens der Opposition stieß. Grüne, BZÖ und FPÖ bezweifeln, dass dies in dieser Form zulässig ist, insbesondere weil mit dem Gesetzentwurf auch Änderungen vorgenommen werden, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs stehen. Mit der Vorgangsweise werde eine Begutachtung und eine öffentliche Diskussion unterlaufen und das parlamentarische Verfahren wesentlich verkürzt, kritisierte Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G). Ein Antrag des BZÖ auf Einholung von Expertisen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und des Rechts- und Legistlativdienstes des Parlaments zu dieser Frage blieb bei der Abstimmung aber ebenso in der Minderheit wie ein gemeinsamer Antrag der Grünen und des BZÖ, das gesamte Gesetzespaket ausführlich in einem Unterausschuss zu beraten.

Verteidigt wurde die gewählte Vorgangsweise von Zweitem Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger (V). Er wies darauf hin, dass diese den üblichen Gepflogenheit entspreche, und meinte, man solle im konkreten Fall "nicht so pingelig sein". Für Spindelegger macht es, wie er sagte, Sinn, gemeinsam mit den verfassungsgesetzlichen Grundlagen die Ausführungsgesetzgebung zu diskutieren. Im Übrigen habe man die Beratungen über das Gesetzespaket verlängert, um der Opposition ausreichend Gelegenheit zu geben, die Bestimmungen zu prüfen. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Parnigoni verwies auf das Recht des Ausschussobmanns, Anträge zuzulassen.

Abseits der Einrichtung des Asylgerichtshofs wird mit dem vom Verfassungsausschuss gebilligten Gesetzespaket eine umfassende Bereinigung des Bundesverfassungsrechts vorgenommen, wobei in diesem Zusammenhang einige Verfassungsänderungen in Aussicht genommen sind. So ist etwa vorgesehen, das Ratifikationsverfahren für EU-Verträge zu vereinfachen, die Weisungsfreistellung bestimmter Behörden zu vereinfachen, die Sozialpartner ausdrücklich in der Verfassung zu verankern und der Volksanwaltschaft mehr Kompetenzen bei Beschwerden von BürgerInnen über überlange Gerichtsverfahren einzuräumen. Die Volksanwaltschaft soll in solchen Fällen künftig Fristsetzungsanträge stellen sowie Maßnahmen der Dienstaufsicht anregen können. Die letzten beiden Punkte wurden mittels eines Abänderungsantrags in das Gesetzespaket integriert.

Beschlossen wurde das Gesetzespaket zum Asylgerichtshof mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP, wobei sich grundsätzlich auch FPÖ und BZÖ positiv zur Einrichtung des Asylgerichts äußerten. Von allen vier Parteien wurde auf die Notwendigkeit der Beschleunigung von Asylverfahren verwiesen. So betonten etwa SPÖ-Klubobmann Josef Cap und FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer, es sei auch im ureigensten Interesse der Asylwerber selbst, rasch eine Entscheidung zu erhalten. Dass es gleichzeitig, wie von zahlreichen Rechtsexperten und den Grünen moniert, zu einer Verschlechterung des Rechtsschutzes für Asylwerber komme, stellten sie in Abrede. Innenminister Günther Platter machte geltend, dass es in zweiter Instanz sogar Verbesserungen im Rechtsschutz gebe.

Heftig diskutiert wurde im Ausschuss auch die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung.

Im Konkreten sieht das Gesetzespaket zum Asylgerichtshof vor, das Bundesasylamt künftig als erste und einzige verwaltungsbehördliche Instanz für Asylanträge zu belassen. Als gerichtliche Rechtsmittelinstanz wird ein neuer Asylgerichtshof eingerichtet, der den Unabhängigen Bundesasylsenat ersetzt. Entscheidungen des Asylgerichtshofs sollen grundsätzlich in Zweiersenaten fallen – gibt es kein Einvernehmen zwischen den beiden Richtern, kommt ein verstärkter, fünfköpfiger, Senat zum Einsatz. In rein verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und bei vorliegenden Grundsatzentscheidungen sind auch einzelrichterliche Entscheidungen möglich.

Neu ist darüber hinaus, dass Asylwerber künftig keinen Zugang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mehr haben. Vielmehr kann sich nur mehr der Asylgerichtshof selbst an den VwGH wenden und ihm Grundsatzentscheidungen zur Beurteilung vorlegen. Äußert dieser innerhalb von sechs Monaten keine Einwände, gilt die Grundsatzentscheidung als bestätigt und kann für alle anhängigen und künftigen Fälle angewendet werden. Parallel dazu wird dem Innenminister das Recht eingeräumt, Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofs zu erwirken.

Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es den Erläuterungen zum Regierungsentwurf zufolge, die Gesamtdauer von Asylverfahren zu verkürzen. Aus gleichem Grund sind kurzfristige Personalaufstockungen beim Bundesasylamt, beim Asylgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Bis zum Jahr 2010 will man damit den Rückstau an offenen Asylverfahren weitgehend abgebaut haben. Zuständig für den Asylgerichtshof wird das Bundeskanzleramt sein.

In einer so genannten Ausschussfeststellung begrüßt der Verfassungsausschuss die Aufstockung des richterlichen und nicht-richterlichen Personals im Asylbereich, wobei er, wie es heißt, davon ausgeht, dass die Richter des Asylgerichtshofs nach Abbau der offenen Asylverfahren auch in anderen Rechtsmaterien im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes erster Instanz verwendet werden können. Überdies wenden sich die Abgeordneten mit einem Entschließungsantrag an den Innenminister, dieser wird darin ersucht, einen regelmäßigen Dialog mit dem UNHCR und anderen im Asylwesen tätigen NGOs über die allgemeinen Entwicklungen im Bereich des Asylrechts zu pflegen.

Kernstück des im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachten Asylgerichtshof- Einrichtungsgesetzes ist das Asylgerichtshofgesetz, das detaillierte Regelungen über den Sitz und die Zusammensetzung des Asylgerichtshofs, dessen Organe, die Stellung und Besoldung der Richter und die Geschäftsverteilung enthält. Demnach wird der Asylgerichtshof aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und den sonstigen Richtern gebildet, die allesamt vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt werden. Hauptsitz des Asylgerichtshofs ist Wien, in Linz wird eine Außenstelle eingerichtet.

Detaillierte Bestimmungen für das Verfahren vor dem Asylgerichtshof und über das Procedere für Grundsatzentscheidungen werden im Asylgesetz verankert. In diesem Zusammenhang wird auch normiert, dass dem Bundesasylamt bei Verfahren vor dem Asylgerichtshof als Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Parteienstellung zukommt. Umfassende Änderungen werden auch im Verwaltungsgerichtshofgesetz und im Verfassungsgerichtshofgesetz vorgenommen, wobei nicht alle dieser Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Asylgerichtshof stehen. So wird etwa die Obergrenze für Ordnungsstrafen des Verfassungsgerichtshofs von 36 € auf 109 € angehoben.

Das vom Verfassungsausschuss beschlossene Gesetzespaket enthält aber nicht nur Bestimmungen zur Einrichtung eines Asylgerichtshofs, vielmehr werden unter dem Titel "Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz" auch zahlreiche Verfassungsbestimmungen, die neben der eigentlichen Bundesverfassung existieren, entweder beseitigt oder in die Verfassung integriert. Davon umfasst sind mehr als 200 Bundesverfassungsgesetze, bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.

Die vorgesehene Verfassungsbereinigung basiert auf Beratungsergebnissen einer zur Staats- und Verwaltungsreform eingesetzten Expertengruppe, der neben Franz Fiedler, Andreas Khol, Peter Kostelka und Theo Öhlinger auch Ewald Wiederin und Jürgen Weiss in Vertretung der Landeshauptleute Gabi Burgstaller und Herbert Sausgruber angehören. Grundlage für die Arbeit der Expertengruppe sind die Ergebnisse des Österreich-Konvents und eines in der letzten Legislaturperiode eingerichteten Besonderen Ausschusses des Nationalrats.

In der Debatte im Ausschuss kam es zu keiner Annäherung der Standpunkte zwischen den Fraktionen. Seitens der Grünen blieben Abgeordnete Brigid Weinzinger, Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek und Abgeordneter Albert Steinhauser bei ihrer Einschätzung, dass das Gesetzespaket zu einem Abbau des Rechtsschutzes für Asylwerber führe. Weinzinger wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Verwaltungsgerichtshof zwischen 13 % und 22 % der Bescheide des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS) aufhebe. Überdies kritisierte sie, dass mündliche Verhandlungen nicht in jedem Fall zwingend vorgesehen seien, und machte geltend, dass sich die Glaubwürdigkeit eines Asylwerbers schwerlich anhand der Aktenlage feststellen lasse. Als fragwürdig wertete sie auch die Bestellung der Richter des Asylgerichtshofs.

Abgeordneter Steinhauser ergänzte, es sei unerheblich, ob der VwGH UBAS-Bescheide aus inhaltlichen oder formalen Gründen aufhebe, es müsse einfach ein faires Verfahren gewährleistet sein, egal was herauskomme. Asylwerber sollten nicht weniger Rechte haben als "Häuslbauer".

Dritte Nationalratspräsidenten Glawischnig-Piesczek übte darüber hinaus generelle Kritik an der Umsetzung der geplanten Staats- und Verwaltungsreform und forderte die Vorlage eines Gesamtfahrplans ein. Sie skizzierte, dass die Verfassung derzeit nach dem Motto "Hier ein Stückerl, da ein Stückerl" novelliert werde und sprach von einem "Schrebergartenprinzip". Eine Systematik dahinter sei nicht zu erkennen. Skeptisch beurteilte Glawischnig-Piesczek auch die weite Ermächtigung für die Länder, eine Weisungsfreistellung von Behörden vorzusehen.

BZÖ-Abgeordneter Herbert Scheibner machte darauf aufmerksam, dass die Verfassungsbereinigung als Nebeneffekt eine Einschränkung des Rechtes für Abgeordnete bringe, über EU-Verträge eine Volksabstimmung zu beantragen. Er sieht dies insofern als besonders bedenklich, als die Gesetzgebung in weiten Bereichen an die EU abgegeben worden sei. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag zur Behebung dieses Mankos fand jedoch keine Mehrheit.

Kritisch setzte sich Scheibner auch mit der Verankerung der Selbstverwaltungskörper und der Sozialpartnerschaft in der Bundesverfassung auseinander. Er fürchtet, dass es aufgrund der "schwammigen Formulierungen" sogar möglich sein könnte, einer politischen Partei hoheitliche Aufgaben wie das Asylwesen zu übertragen. Es sei auch nirgends definiert, wer zu den Sozialpartnern gehöre.

Noch schärfer kritisierte FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer die Verankerung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung. Er sprach von einer "Rückkehr in den Ständestaat" und meinte, die "Horuck-Aktion" übersteige das Maß des Zuträglichen. Die Selbstverwaltung wertete Fichtenbauer als ein wesentliches und gutes Element, in der Verfassung haben die Kammern seiner Meinung nach aber nichts verloren. Hans Kelsen würde sich, so der Abgeordnete, im Grab umdrehen.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Fichtenbauer die Einrichtung des Asylgerichtshofs. Es werde vielleicht die eine oder andere Nachrüstung geben müssen, konstatierte er, er sei aber überzeugt, dass sich das Ganze einspielen werde. Sowohl der Republik Österreich als auch den betroffenen Asylwerbern tue es gut, wenn Asylverfahren beschleunigt würden. Kein Verständnis zeigte Fichtenbauer für das "Jammern" bezüglich der Verkürzung des Instanzenzuges, schließlich sei ein zweiinstanzliches Verfahren in Österreich üblich. Bedauert wurde von ihm hingegen, dass bei Verfahren vor dem Asylgerichtshof kein absolutes Neuerungsverbot vorgesehen sei.

SPÖ-Klubobmann Josef Cap zeigte ebenfalls kein Verständnis für die Einwände gegen die Einrichtung des Asylgerichtshofs. Auch Asylwerber hätten ein Interesse an raschen Verfahren, unterstrich er. Zur Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung merkte Cap an, die Sozialpartner seien immer schon ein Teil der "Realverfassung" in Österreich gewesen, nun würden sie formal in die Verfassung integriert. Mit einer "ständestaatlichen Festschreibung" habe das nichts zu tun. Was das Thema Volksabstimmung anbelangt, meinte Cap, man solle generelle Überlegungen über die Instrumente Volksabstimmung und Volksbefragung anstellen.

Ähnlich wie Cap argumentierte sein Fraktionskollege Otto Pendl. Der Rechtsschutz für Asylwerber sei "mehr als gegeben", bekräftigte er. Pendl erinnerte zudem an eine gemeinsame Entschließung aller fünf Fraktionen vom Juli dieses Jahres, in der die Einrichtung eines Asylgerichtshofs gefordert wird.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S), der sich zuletzt in der Öffentlichkeit kritisch zum Gesetz geäußert hatte, hielt fest, es "gab und gibt viele Verbesserungsvorschläge". Insofern erachtete er die Diskussion als nicht völlig abgeschlossen.

Innenminister Günther Platter betonte, die Regierung sei sehr bemüht, alle Vorbereitungen so rechtzeitig zu setzen, dass der Asylgerichtshof bereits mit 1. Juli 2008 seine operative Arbeit aufnehmen könne. Der Verfahrensstau im Asylbereich müsse so schnell wie möglich abgebaut werden, erklärte er. Das sei sowohl im Interesse der Asylwerber als auch der Republik Österreich.

Was die Bestellung der Asylrichter betrifft, teilte Platter mit, dass sich die derzeitigen Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenats beim Innenministerium bewerben könnten und ihre Eignung nach bestimmten Kriterien geprüft werde. Letztendlich entscheide die Bundesregierung. Für die vorgesehenen 24 neuen Richter sei eine Bewerbung beim Bundeskanzleramt vorgesehen. Platter betonte, dass die Asylrichter unabhängig und weisungsfrei seien. Durch die Entscheidung von Zweiersenaten sieht er in der zweiten Instanz eine wesentliche Verbesserung des Rechtsschutzes.

Staatssekretärin Heidrun Silhavy teilte in Bezug auf die weitere Vorgangsweise bei der Umsetzung der Staats- und Verwaltungsreform mit, dass diese "Step by Step" erfolgen solle. Verteidigt wurde von ihr die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung. Sie verwahre sich dagegen, die vorgenommene Regelung mit dem Ständestaat zu vergleichen, sagte sie und verwies auf die Bedeutung der Selbstverwaltung und der Sozialpartnerschaft. Zum Asylgerichtshof hielt sie fest, es sei notwendig, den Rückstau bei den Verfahren abzubauen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags sowie das Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz mit S-V-Mehrheit beschlossen. Der umfassenden Verfassungsbereinigung stimmte auch das BZÖ zu. Gleichfalls mehrheitliche Zustimmung erhielten ein an den Innenminister gerichteter Entschließungsantrag und drei Ausschussfeststellungen der Koalitionsparteien. Festgehalten wird darin etwa, dass durch die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft die Unabhängigkeit der Rechtssprechung nicht beeinträchtigt wird, da die Entscheidung über Fristsetzungsanträge und Disziplinarmaßnahmen weiter Organen der Gerichtsbarkeit obliegt. Überdies geht der Verfassungsausschuss davon aus, dass die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde trotz Beseitigung der verfassungsrechtlichen Absicherung der Weisungsfreiheit gewahrt bleibt.

In der Minderheit blieben die beiden Abänderungsanträge des BZÖ und der Abänderungsantrag der FPÖ sowie eine von der FPÖ beantragte Ausschussfeststellung zur Verankerung der Staatsanwaltschaft in der Verfassung. Das BZÖ hat sich in seinen Abänderungsanträgen unter anderem für eine Verschärfung der Ernennungskriterien für Asylrichter ausgesprochen und eine Änderung der Bundes-Verfassung urgiert, um auch EU-Verträge selbst einer Volksabstimmung unterziehen zu können. Der Abänderungsantrag der FPÖ zielte nicht zuletzt auf ein umfassendes Verbot von Asylwerbern ab, in Verfahren vor dem Asylgerichtshof neue Tatsachen und Beweise vorzubringen. Zudem wendet sich die FPÖ gegen die Ausweitung des passiven Wahlrechts auf alle ausländische Studierende bei ÖH-Wahlen.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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