Pflege / Betreuung  

erstellt am
05. 12. 07

 Buchinger: Endlich gibt es leistbare, legale, qualitätsgesicherte und kofinanzierte Pflege
Unfassbar", dass sich ÖVP-Abgeordnete von einvernehmlicher Regelung distanzieren
Wien (sk) - Erfreut zeigte sich Sozialminister Erwin Buchinger am Abend des 04.12. darüber, dass es mit 1.1.2008 endlich ein "leistbares, legales, qualitätsgesichertes und kofinanziertes Pflege- und Betreuungsmodell gibt". Diesem neu und in mehren Etappen gemeinsam von SPÖ und ÖVP beschlossenen Modell sei jetzt eine "faire Chance" zu geben, so Buchinger, der vor allem die ÖVP-Abgeordneten aufforderte, "nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung zu sein". Die jetzt vorgelegte Regelung "entspricht 1:1 dem, was gemeinsam von SPÖ und ÖVP vereinbart wurde. Wenn Sie sich jetzt davon distanzieren, distanzieren Sie sich von den eigenen Regierungsmitgliedern und den eigenen Beschlüssen", verdeutlichte Buchinger nachdrücklich in Richtung ÖVP-Abgeordnete.

Umsetzung der 24-Stunden-Pflege bringt große Vorteile
Nach Jahren, in denen die Vorgängerregierung die Pflegeproblematik negiert habe, gibt es jetzt ein legales und leistbares Pflegemodell, dessen Umsetzung "große Vorteile" bringt, bekräftigte Buchinger. Zudem liege mit diesem Modell nun erstmals ein Modell vor, mit dem die "Zersplitterung in neun Bundesländer überwunden" wird. So gebe es nunmehr ein "einheitliches Gesetz, einheitliche Beantragungsstellen sowie einheitliche Qualitätskriterien", nannte der Sozialminister zentrale Vorteile. Buchinger verwies hier aber auch darauf, dass es zwei ÖVP-geführte Bundesländer waren, deretwillen Differenzen bei der Vermögensgrenze eingeführt worden seien.

In Richtung von ÖVP-Abgeordneter Riener hielt Buchinger fest, dass die Absetzbarkeit der Pflegekosten sehr wohl gegeben sei - und als außergewöhnliche Belastung im § 34 Einkommenssteuergesetz geregelt sei. Buchinger plädierte hier klar dafür, dass die "Verunsicherung der Menschen endlich ein Ende haben muss". Buchingers Appell: "Bekennen Sie sich zur getroffenen Regelung. Denn wir brauchen eine gemeinsame Lösung für die Menschen, die sich zu Recht Sicherheit und Betreuung erwarten".


Buchinger gibt ÖVP-Abgeordneten Nachhilfe: "Nicht von eigenen Beschlüssen distanzieren"
"Ich finde es unfassbar, mit welcher Coolness sich die ÖVP-Abgeordneten von Regelungen distanzieren, die von beiden Regierungspartnern einvernehmlich getroffen wurden", empörte sich Buchinger, der sich trotz unangebrachter Kritik durchaus bereit zeigte, hier mit entsprechender "Nachhilfe" gegenzusteuern: "Im Regierungsabkommen vom Jänner haben wir uns gemeinsam die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die 24-Stunden-Betreuung vorgenommen - und zwar sowohl in arbeits-, sozial und berufsrechtlicher Hinsicht. Dabei sollten soziale Lage und Betroffenheitsausmaß berücksichtigt werden".

Der weitere Verlauf der Entstehung der Regelung sah laut Buchinger folgendermaßen aus: "Am 14. Feber gab es bei der Punktation für den Ministerrat zwischen mir und Minister Bartenstein ein Bekenntnis zu selbständiger und unselbstständiger Beschäftigung in der Pflege. Am 13. Juni schließlich gab es bei einem Kanzlerfrühstück mit Bundeskanzler Gusenbauer, Vizekanzler Molterer, Bartenstein und mir eine Einigung auf eine Förderung von 225 Euro für Selbstständige und 800 Euro für Unselbstständige. Ferner wurde damals auch die Vermögensgrenze von 5.000 Euro und ein Kostenbeitrag der Bundesländer von vierzig Prozent festgehalten". Genau dieser Entwurf sei darauf Grundlage der Finanzausgleichsverhandlungen gewesen und im Ministerrat gemeinsam von SPÖ und ÖVP beschlossen worden, führte Buchinger aus.

"Die heute vorliegende Regelung entspricht also genau dem, was SPÖ und ÖVP im Ministerrat beschlossen haben", fasste der Sozialminister die Chronologie zur Entstehung der gesetzlichen Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung zusammen. Weshalb diese Regelung "von einigen ÖVP-Politikern als kompliziert und unverständlich dargestellt wird", ist ihm ergo "unklar". Vielmehr forderte er die Volkspartei nochmals auf, "sich zur gemeinsam getroffenen Regelung zu bekennen".

 

 Aubauer: SPÖ verpasst letzte Chance für Verlängerung der Pflegeamnestie
ÖVP-Seniorensprecherin kritisiert, dass SPÖ Sicherheit für ältere Menschen verhindert
Wien (övp-pk) - "Die SPÖ hat heute die letzte Chance für die Verlängerung der Pflegeamnestie verpasst und somit die so notwendige Sicherheit für ältere, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige verhindert", bedauert ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer das Abstimmungsergebnis im Parlament. "Wo bleibt die angeblich soziale Handschrift in der SPÖ?", fragt sich Aubauer. Die SPÖ, allen voran Sozialminister Buchinger, wird ihrer Verantwortung nicht gerecht und lässt die Betroffenen mit ihren Sorgen und vielen Fragezeichen über die künftige Regelung allein.

Für rund 38.000 Menschen bedeutet das SPÖ-"Nein" zur Amnestieverlängerung, dass sie Weihnachten in Unsicherheit und Ungewissheit verbringen müssen. "Es ist absolut unverantwortlich, dass Sozialminister Buchinger die Augen vor der Realität verschließt und auf seinem unausgegorenen Fördermodell beharrt. Sie fordert erneut ein umfassendes und praktikables Gesamtkonzept zur 24-Stunden-Betreuung ein. "Gerade Sozialminister Buchinger hat diesbezüglich seine Hausaufgaben zu erledigen", fordert die ÖVP- Seniorensprecherin.

 

 Hofer: Streit der Koalition hilft Pflegebedürftigen nicht
FPÖ beantragt wichtige Maßnahmen im Pflegebereich
Wien (fpd) - In der Debatte über die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung kritisierte FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer die Arbeitsweise der Koalitionsparteien in der Pflegethematik und forderte die Umsetzung einiger wichtiger Maßnahmen.

Hofer: "Die Diskussion der Regierungsparteien ist nicht hilfreich, weil sie auf eine Art und Weise geführt wird, die Lösungen verhindert. Vielleicht sollte man hier einen koalitionsfreien Raum vereinbaren, damit sich anders eine Mehrheit im Parlament findet. Scheinbar kann man ja nicht miteinander. Die Zweidrittelmehrheit könnte ja sonst dafür genützt werden, große Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich umzusetzen."

Der Vorschlag der ÖVP zur Streichung des Regresses sei ein richtiger Weg. Es dürfe nicht länger so sein, dass die Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, und das womöglich sogar dann, wenn sie gerade dabei sind, sich selber eine Existenz aufzubauen.

"Unserer Meinung nach soll auch die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung fallen. Alte Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet und sich mit viel Fleiß etwas erwirtschaftet haben, dürfen nicht bestraft werden. Auch Ausgleichszulagenbezieher können es schaffen, Beträge über 7.000 Euro anzusparen, um ihren Kindern oder Enkelkindern etwas zukommen zu lassen. Ihnen das wieder wegzunehmen, ist nicht gerecht", stellt der freiheitliche Behindertensprecher klar.

Im Zuge der Debatte brachte Hofer auch einen Antrag ein, der vorsieht, dass eine Förderung im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung nach einer Bedarfsprüfung auch unter der Stufe 5 möglich ist. Bei behinderten Kindern etwa, die einen Pflegebedarf in der Stufe 2 haben, sei oft eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig. Außerdem müsse die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbständigen und unselbständigen Pflegern beseitigt und der Scheinselbständigkeit vorgebeugt werden.

Norbert Hofer: "Wir wollen auch, dass Pflegebedürftige, die im Falle einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer durch einen illegalen Pfleger in den Genuss eines Amtshaftungsanspruches kommen. Außerdem ist ein Rechtsanspruch auf die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sicherzustellen. Es müssen klare Voraussetzungen definiert werden, unter denen eine Förderung gewährt wird."

Weiters wies Hofer darauf hin, dass bei gleichen Behinderungen oder Erkrankungen oft unterschiedliche Einstufungen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs durchgeführt würden. Daher sei das Beurteilungsverfahren entsprechend zu standardisieren.

Abschließend forderte er SPÖ und ÖVP auf, den Streit um die Pflege zu beenden, da dieser zwar der Opposition aber nicht den Pflegebedürftigen helfe.

 

Volkshilfe: 24h Regelung muss nun umgesetzt werden
Neue Wege in der Finanzierung der Pflege sind notwendig
Wien (volkshilfe) - Die unnötigen Diskussionen um die Verlängerung der Amnestieregelung für die 24 Stunden Betreuung sind seit gestern Abend beendet. Für den Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger bedeutet dieser Beschluss, "dass nun endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen herrscht." In den kommenden Monaten wird sich nun zeigen, ob und wie sich die Legalisierung auf die Praxis auswirken wird. Fest steht aber, dass ein einheitliches Gesetz, einheitliche Beantragungsstellen sowie einheitliche Qualitätskriterien für die Betroffenen Vorteile bringen werden.

Unabhängig von diesem langst fälligen Beschluss sind für die Volkshilfe in den kommenden Monaten zusätzliche offene Punkte zu klären, die "unter den Nägeln brennen."

"So medienwirksam die 24 Stunden Betreuung auch sein mag, bis jetzt haben nur ca. 5 Prozent aller PflegegeldbezieherInnen diese Betreuungsform in Anspruch genommen. Der überwiegende Teil wird nach wie vor von Angehörigen gepflegt und betreut. " Daher ist vor allem die Frage, mit welchen Leistungen jemand in Österreich im Fall von Pflegebedürftigkeit jetzt und in Zukunft rechnen kann, beziehungsweise mit welchen Belastungen er rechnen muss, rasch zu beantworten", so Erich Fenninger. Grundsätzlich sollte jeder in Österreich lebende Mensch die Möglichkeit haben "sein Angebot" im Pflege- und Betreuungsfall zu wählen. Leider sind wir von dieser Vision noch weit entfernt. Daher müssen mobile Pflege, gemeindenahe betreute Wohnformen, teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie Sondereinrichtungen für spezielle Betreuungserfordernisse ehest möglich flächendeckend zur Verfügung stehen. Als Richtwert für den Vollausbau soll gelten: 2-3 derartige Betreuungsplätze je 1.000 Einwohner.

Auch die Frage der Finanzierung der Pflege und Betreuung muss geklärt werden. Das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, wird immer höher, daher sollte dieses Lebensrisiko auch solidarisch getragen werden. Möglich wäre ein Pflegeversicherungsgesetz, analog zur Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung im ASVG. Die Finanzierung sollte sich nicht ausschließlich auf Erwerbstätigkeit beziehen, sondern auch aus Steuermitteln (Wertschöpfung, Unternehmensgewinn, etc.) sichergestellt werden.

Alternativ wäre es im Sinne des Solidaritätsgedankens auch möglich, Pflege durch einen Pflegefonds zu finanzieren. Beiträge in diesen Pflegefonds müssten von allen bezahlt werden, die aus einer Einkommensquelle Einkommen erzielen. Maßgebend für die Berechnung wäre also für alle unselbständigen Erwerbstätigen die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, für selbständig Erwerbstätige das tatsächliche Einkommen, wie es dem Einkommenssteuerbescheid zugrunde liegt.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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