Leitl: "Bessere soziale Absicherung für Unternehmer erreicht"   

erstellt am
05. 12. 07

Das Erfolgsmodell der "Abfertigung neu" wird ab 1.1. 2008 auch für alle Selbständigen gelten
Wien (pwk) - Im Parlament wurde am 04.12. vom Nationalrat das Selbständigenvorsorgemodell für Gewerbetreibende beschlossen. Damit wird ein Vorschlag der WKÖ zur Verbesserung der sozialen Absicherung für alle Selbständigen umgesetzt. WKÖ-Präsident Christoph Leitl begrüßt den Gesetzesbeschluss: „Damit wird sichergestellt, dass Unternehmer gegenüber den unselbständig Beschäftigten bei der betrieblichen Vorsorge gleich gestellt werden. Das Gesetzespaket Selbständigenvorsorge ist eine bedeutende Verbesserung der sozialen Absicherung für alle Unternehmer und bringt eine steuerfreie Zusatzpension ohne Zusatzkosten.“

Die betriebliche Vorsorge für alle Selbständigen wird bereits mit 1.1. 2008 umgesetzt. Der Beitragssatz in der gewerblichen Krankenversicherung wird mit Jahresbeginn 2008 von 9,1% auf 7,65% gesenkt. Gleichzeitig werden analog zur "Abfertigung neu" für Arbeitnehmer 1,53% als 2. Säule für die Altersvorsorge der Unternehmer, also eine zusätzliche Rente, verwendet. Mit dem gleichen Beitrag zur SVA wie bisher ist ein Unternehmer nicht nur krankenversichert, sondern erhält künftig auch eine Zusatzpension.

Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) hebt die Beiträge ein und führt diese an die jeweilige Vorsorgekasse (VK), welche der Unternehmer auswählt, ab. Beim Wechsel zwischen einer unselbständigen und einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt das Rucksackprinzip. Weiters gelten sämtliche steuerlichen Begünstigungen für Arbeitnehmer nun auch für die Selbständigen: Damit kann der Beitrag zur Selbständigenvorsorge als steuerliche Betriebsausgabe abgesetzt werden, die Veranlagung in der MVK ist steuerfrei und die Auszahlung als Einmalbetrag ist steuerbegünstigt (6%) und als Rente steuerfrei. "Da die Grenzen zwischen einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit immer mehr verschwinden, muss die steuerliche und sozialrechtliche Gleichbehandlung konsequent fortgesetzt werden", betont Leitl.

„Unternehmer brauchen ein Sicherheitsnetz im Fall von Erwerbslosigkeit oder langer Krankheit“, begrüßt der WKÖ-Präsident die Neuregelung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden unbefristet und ohne Zusatzkosten für Unternehmer, die vor dem 1.1.2009 unselbständig und selbständig erwerbstätig waren, mitgenommen. Personen, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen, wahren ebenfalls die Ansprüche auf Arbeitslosengeld ohne Zusatzkosten, wenn sie vor ihrer Selbständigkeit zumindest 5 Jahre unselbständig erwerbstätig waren. Selbständige ohne Leistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung können sich ab 1. 1. 2009 auf freiwilliger Basis selbst versichern (Opting-in-Modell). Dabei haben Selbständige die Wahl zwischen drei Modellen. „Übergänge zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit werden immer häufiger. Der Schritt in die Selbständigkeit wird wesentlich leichter, wenn es eine soziale Absicherung für die Zeit danach gibt. Damit wird die Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen wichtigen Beitrag zu mehr Mobilität und gleichzeitig mehr Sicherheit leisten, so Leitl abschließend.
 
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