Berger: Reform der StPO bringt Aufwertung und Stärkung der Staatsanwaltschaft   

erstellt am
11. 12. 07

Justizministerin für mehr Transparenz bei Weisungen an die Staatsanwaltschaft
Wien (bmj) - "Durch eine Vielzahl von Änderungen wird das Bild von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gestärkt und aufgewertet", erklärte Justizministerin Maria Berger am 11.12. in einer gemeinsam Pressekonferenz mit Wolfgang Swoboda, Präsident der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen. Mit 1. Jänner 2008 tritt die Reform der Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. "Damit wird das Vorverfahren im Strafprozess komplett neu geordnet, es gibt keine Untersuchungsrichter mehr, die Opferrechte werden sehr gestärkt und die Tätigkeit der Kriminalpolizei wird erstmals klar geregelt, alle Aufklärungs- und Verfolgungshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft begleitet", erklärte die Justizministerin.

Der Präsident der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen, Wolfgang Swoboda, zeigte sich über diese Aufwertung der Staatsanwaltschaft sehr erfreut und mit den erfolgreichen Budgetverhandlungen der Justizministerin sehr zufrieden. "Ein neues Zeitalter ist angebrochen. Ich bin über diese Anerkennung sehr dankbar, dem neuen Konzept wird Erfolg beschieden sein", betonte Swoboda.

Die Strafprozessreform bringe auch eine deutliche Verbesserung der personellen und sonstigen Ressourcen. Mit 1. Jänner werden bundesweit um 65 Prozent mehr StaatsanwältInnen im Einsatz sein. Durch die Budgetverhandlungen der Justizministerin kam es zu einer Aufstockung um 127 auf 324 StaatsanwältInnen. Das ergebe 296 Stellen bei den Staatsanwaltschaften erster Instanz, 28 bei den Oberstaatsanwaltschaften, dabei konnten 70 Planstellen neu zugewiesen werden und 57 Planstellen wanderten durch die Aufgabenänderungen von den Gerichten zu den Staatsanwaltschaften. "Dies ist die größte Reform seit 1893", stellte Berger fest.

Berger erläuterte die Neudefinition des Staatsanwaltes: "Es gibt hinkünftig mehr Transparenz bei den staatsanwaltschaftlichen Entscheidungsprozessen, alle Weisungen werden offengelegt, das heißt, es wird künftig eine Ausfertigung der Weisung dem Gerichtsakt beigelegt, wenn ein Verfahren nicht gerichtsanhängig geworden ist, so wird über diese Weisung in einem jährlichen Bericht dem Nationalrat zu berichten sein. Mit 1. Jänner 2009 wird die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftskriminalität ihre Arbeit aufnehmen, die wird durch weitere Experten aus dem Bereich Geldwäsche, Buchprüfung, EDV und Wertpapierhandel aufgewertet."

Der Staatsanwalt werde auch eine neue Rolle im Verfahren erhalten, indem er die Rolle des Leiters der Ermittlungen im Vorverfahren übernimmt. Damit werde die dominante Stellung der Polizei bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen einer effektiven rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen. "Mit der BVG-Novelle ist zustande gekommen, dass der Staatsanwalt neu in der Verfassung geregelt wird. Im Artikel 90a BV-G heißt es künftig: 'Staatsanwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nehmen sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr. Inwieweit sie bei der Besorgung ihrer Aufgaben an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden sind, wird durch Bundesgesetz geregelt'", so Berger.

Auf dieser Verankerung im BV-G basiere auch die kommende dienstrechtliche Änderung. "Durch das neue Richter- und Staatsanwaltdienstrecht rückt der Staatsanwalt näher an den Richter heran. Wichtig war mir auch die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung", zeigte sich die Justizministerin erfreut.
 
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