ARBÖ informiert über neue Zigaretteneinfuhrregelung   

erstellt am
19. 12. 07

Zigaretten sind trotz Erweiterung des Schengener Abkommens nicht unbegrenzt nach Österreich einzuführen
Wien (arbö) - Der Countdown läuft: Ab dem kommenden Freitag, 21. Dezember 2007 wächst das Gebiet des Schengener Raumes von 15 auf 24 Staaten. Trotzdem kann man nach wie vor nur eine begrenzte Stückzahl an Zigaretten zollfrei nach Österreich einführen, berichtet der ARBÖ-Informationsdienst. Ab 1. Januar 2008 gelten für die zollfreie Einfuhr von Zigaretten aus der Tschechischen Republik neue Regelungen. Diese sorgen bereits im Vorfeld für erhebliche Verwirrungen unter den österreichischen Raucherinnen und Rauchern. Der ARBÖ hat daher eine Übersicht der Einfuhrregeln aus der Tschechischen Republik und den anderen östlichen Nachbarstaaten in einem übersichtlichen Folder zusammengestellt, der in allen Prüfzentren kostenlos erhältlich ist.

Ab kommendem Jahr dürfen aus der Tschechischen Republik 200 Stück Zigaretten zollfrei eingeführt werden, die ausländische Aufschriften und Warnhinweise aufweisen. Reisende, die bis zu 800 Zigaretten mitnehmen wollen, müssen darauf achten, dass die anderen 30 Packungen deutsprachige Aufschriften und Warnhinweise aufgedruckt haben. "Das heißt nicht unbedingt, dass diese Glimmstängel aus Österreich oder Deutschland stammen müssen", weiß Thomas Haider vom ARBÖ-Informationsdienst.

Aus der benachbarten Slowakei dürfen auch ab 2008 weiterhin nur 25 Stück Zigaretten zollfrei eingeführt werden. Ab wann es hier eine Neuregelung geben wird und wie diese aussehen wird, steht noch nicht fest. Reisende aus Ungarn dürfen nach Informationen des ARBÖ voraussichtlich bis 2009 ebenfalls nur 25 Stück Zigaretten ohne Zoll zu zahlen mitnehmen.

Aus Slowenien dürfen seit dem Sommer 2007 vier Stangen - sprich 800 Stück Zigaretten - zollfrei eingeführt werden. "Aus Italien und Deutschland dürfen bis zu 800 Stück der Rauchware zollfrei eingeführt werden. Für darüber hinausgehende Mengen, muss die Notwendigkeit für den privaten Gebrauch nachgewiesen werden, um der Zahlung von Zollabgaben zu entgehen", so Thomas Haider. Für die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein gilt im Allgemeinen die Freimenge von 200 Stück. Für den kleinen Grenzverkehr gelten Sonderregelungen, berichtet der ARBÖ.
 
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