Neue Regeln für die Einfuhr von Tabakwaren ab 1.1.2008   

erstellt am
02. 01. 08

Aus der Slowakei und Ungarn gilt für Zigaretten weiterhin 25-Stück-Begrenzung
Wien (bmf) - Das Bundesministerium für Finanzen hält zu den neuen Regelungen bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren nach Österreich fest: Ab 1.1.2008 gelten folgende Einfuhrgrenzen: Aus der Slowakei und aus Ungarn dürfen weiterhin nur 25 Stück Zigaretten eingeführt werden (ausgenommen bei Flugreisen, hier gilt eine Begrenzung von 200 Stück).

Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen grundsätzlich 200 Stück Zigaretten (also eine Stange) eingeführt werden. Sind die Warnhinweise in deutscher Sprache aufgedruckt, dann erhöht sich diese Grenze und es gilt eine Privatverbrauchsrichtmenge von insgesamt 800 Stück.

Aus allen Drittstaaten dürfen 200 Stück Zigaretten eingeführt werden. Diese Mengenbeschränkung gilt auch, wenn die Warnhinweise in deutscher Sprache aufgedruckt sind (etwa bei der Einfuhr von Zigaretten aus der Schweiz).

Bezüglich der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen hält das Finanzministerium fest, dass diese unablösbar und unverwischbar aufgedruckt sein müssen. Deutschsprachige Warnhinweise in Form von Aufklebern sind nicht zulässig und ändern nichts an der Einfuhrbegrenzung von 200 Stück.
 
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