Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen bleibt bestehen   

erstellt am
11. 01. 08

Marek: Weiterentwicklung des erfolgreichen Blum-Bonus bringt qualitative Ausweitung der Förderung - quantitativer Aspekt bleibt
Wien (bmwa) - Positiv bewertet Staatssekretärin Christine Marek die mit den Sozialpartnern verhandelte Weiterentwicklung des erfolgreichen Blum-Bonus zu einem Blum-Bonus II. "Wir sind zuversichtlich, dass mit der Weiterentwicklung des Blum-Bonus auch in Zukunft die Zahl der Lehrlinge steigen wird", so Marek. In den letzten drei Jahren seien durch die Einführung des Blum-Bonus 10.000 zusätzliche Lehrstellen entstanden - die laufend sinkenden Lehrlingszahlen konnten gestoppt werden. "Gab es im Jahr 2004 noch rund 119.000 Lehrlinge konnten wir diese im Jahr 2007 auf weit über 129.000 steigern. Das ist ein Erfolg, den es weiterzuführen gilt", so Marek.

Mit der Weiterentwicklung des Blum-Bonus würden in Zukunft zahlreiche qualitätsbezogene Kriterien berücksichtigt, so Marek. "Allerdings wird auch weiterhin der Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen bestehen", so Marek. "Die betriebliche Ausbildung steht bei uns an erster Stelle und soll auch weiterhin primär berücksichtigt werden." Deshalb werde die Ausbildung von Lehrlingen in Betrieben, die neu gegründet wurden, erstmals oder seit mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder ausbilden, gefördert. Darüber hinaus werden zahlreiche qualitative Kriterien berücksichtigt, wie u.a. Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern, Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg, betriebliche Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen sowie Maßnahmen zu Gunsten von lernschwachen Jugendlichen.

Für jene Jugendliche, die keinen betrieblichen Lehrplatz finden, werde die Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickelt. Wie schon bisher werde garantiert, dass im Bedarfsfall die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss im Rahmen der "Ausbildungsgarantie" absolviert werden kann - "selbstverständlich bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Priorität der Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle", so Marek abschließend.
 
zurück