EU: Staatliche Beihilfen   

erstellt am
10. 01. 08

Kommission startet öffentliche Konsultation zum künftigen Rahmen für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat ein Konsultationspapier zum künftigen Rahmen für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht. Durch diese Konsultation erhalten die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten die Möglichkeit, frühzeitig – noch bevor die Kommission einen Vorschlag vorlegt – ihren Standpunkt hinsichtlich einer etwaigen Überarbeitung der Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (,,Rundfunkmitteilung'') zu übermitteln, die 2001 angenommen wurde. Entsprechende Kommentare sind bis zum 10. März 2008 zu übermitteln. Die Konsultationsunterlagen beinhalten einen Fragebogen wie auch eine Begründung, die einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften, die einschlägige Entscheidungspraxis der Kommission und mögliche Änderungen der Mitteilung bietet. Im Zentrum stehen Fragen zum öffentlich-rechtlichen Auftrag im neuen Medienumfeld sowie zur Kontrolle von Überkompensation. Nach Prüfung der Kommentare wird die Kommission möglicherweise im Laufe dieses Jahres einen Vorschlag über eine überarbeitete Rundfunkmitteilung vorlegen, die im ersten Halbjahr 2009 angenommen werden könnte.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte hierzu: Ich möchte mit allen Mitgliedstaaten und allen Beteiligten einen konstruktiven Meinungsaustausch über die Gestaltung des künftigen Rahmens für die staatlichen Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen. Die derzeitige Rundfunkmitteilung bietet Medienunternehmen, Rundfunkanstalten wie auch den Mitgliedstaaten wichtige Leitlinien, möglicherweise können aber nützliche Verbesserungen vorgenommen werden, um Transparenz und Rechtssicherheit zu stärken, auch im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Rundfunkanstalten im neuen Medienumfeld.“

Mit dieser Konsultation wird die im Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ von 2005 angekündigten Überarbeitung der Rundfunkmitteilung eingeleitet. Die Überarbeitung wird sich auf die wesentlichen Grundsätze stützen, die für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam gelten. Diese Grundsätze beinhalten die Anerkennung eines weiten Ermessensspielraums der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Definition des öffentlichen Rundfunks sowie die Aufgabe der Kommission, unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Erforderlich sind deshalb vor allem eine präzise Auftragsdefinition sowie die Beschränkung der staatlichen Zuwendungen auf das für die Erfüllung des Auftrags Notwendige unter Vermeidung von Überkompensation und möglicher Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten.

Die Konsultation bietet die Gelegenheit, zu beurteilen, in welchem Maße die Entwicklungen seit der Annahme der Rundfunkmitteilung 2001 Klärungsbedarf schaffen bzw. eine Änderung der bestehenden Vorschriften erfordern.

Die Mitgliedstaaten und die beteiligten Akteure können sich zu der Frage äußern, ob sie angesichts der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Entwicklungen der Entscheidungspraxis der Kommission, der Marktentwicklungen und der künftigen Herausforderungen im Sektor der audiovisuellen Medien Änderungen der bisherigen Regelungen für erforderlich halten. Insbesondere die Auswirkungen der Marktentwicklungen auf die Bereitstellung audiovisueller Inhalte und die Entstehung neuer Mediendienste auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten mit den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Akteuren ausführlich erörtert werden.

Die Kommission wird dann beurteilen, ob und in welchem Maße eine Änderung der Vorschriften erforderlich ist und gegebenenfalls im zweiten Halbjahr 2008 einen neuen Vorschlag für eine überarbeitete Rundfunkmitteilung vorlegen. Die Mitgliedstaaten und die Akteure werden dann erneut Gelegenheit erhalten, sich zu dieser überarbeiteten Fassung zu äußern bevor die Kommission im ersten Halbjahr 2009 über eine endgültige Fassung der neuen Regelungen beschließt.

Hintergrund
2001 hat die Kommission eine Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe IP/01/1429) verabschiedet, die konkrete Leitlinien für die Beurteilung der Vereinbarkeit der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten mit Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag und mit dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam enthält.

Auf der Grundlage dieser Mitteilung konnte die Kommission zahlreiche Beschwerden behandeln, die gemäß den Beihilfevorschriften von privaten Wettbewerbern gegen die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingereicht wurden. Seit der Annahme der Mitteilung hat die Kommission rund 20 Entscheidungen getroffen, in denen sie die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den Rundfunksektor weiter präzisiert hat.
Die jüngste Entscheidung, die den allgemeinen Ansatz der Kommission in ähnlichen Fällen widerspiegelt und die in der Rundfunkmitteilung festgelegten Anforderungen weiter präzisiert, betraf die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland.

Im Juni 2005 kündigte die Kommission in ihrem Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ für 2008 eine Überarbeitung der Rundfunkmitteilung an. Im November 2005 hat die Kommission, wie in dem Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ angekündigt, Maßnahmen zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verabschiedet, in denen die Vorschriften für die Beurteilung staatlicher Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse festgelegt werden.
 
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