Brandkatastrophe Kaprun   

erstellt am
16. 01. 08

Abschließender Vergleich erzielbar
Wien (oenb) - Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission Brandkatastrophe Kaprun, Gouverneur Dr.Klaus Liebscher, mitteilt, wurden für das von der Vermittlungskommission am 6. 11. 2007 unterbreitete Vergleichsangebot zur finanziellen Regelung der Schmerzengeldansprüche in Höhe von 13,4 Mio Euro seitens der Hinterbliebenen der Opfer und der Überlebenden der Brandkatastrophe Kaprun, durch deren Rechtsvertreter oder durch die Anspruchsteller direkt, rd. 400 Anmeldungen fristgerecht abgegeben.

Die eingereichten Erklärungen ergeben eine über 95%-ige Zustimmung zum Vergleichsangebot. Darunter befinden sich auch die japanischen Familien. Die restlichen Meldungen bedürfen noch einiger inhaltlicher Klärungen, jedoch befindet sich keine einzige Ablehnung darunter.

Der Betrag von 13,4 Mio Euro wird von der Republik Österreich, der Gletscherbahn Kaprun AG und der Generali Versicherung AG aufgebracht.

Hievon entfallen 11,1 Mio Euro auf Barmittel und 2,3 Mio Euro auf bereits ausbezahlte, anrechenbare Schmerzengeldzahlungen.

Der Vergleich sieht vor, dass die Schmerzengeldansprüche nach einem Punktesystem geregelt werden. Dieses wurde von einer Arbeitsgruppe, in der die Repräsentanten der Anspruchsteller und der involvierten Unternehmen und Institutionen vertreten waren, erarbeitet. Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen. Ausschlaggebend ist hierbei der Verwandtschaftsgrad zwischen den Verstorbenen und den Hinterbliebenen. Ebenso werden in dieser pauschalen Lösung auch Unterhaltszahlungen berücksichtigt, die möglicherweise in Zukunft noch eintreten könnten. Bereits eingetretener Unterhalts- oder Verdienstentgang konnte bei der vorgesehenen Regelung nicht berücksichtigt werden, da die individuellen Unterschiede zu groß sind. Diese Ansprüche werden innerhalb der durch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt und befriedigt.

Vereinbart ist weiters, dass mit dieser Einigung Rechtsfrieden eintritt, d. h., dass mit Erhalt des Vergleichsbetrages sämtliche Ansprüche, mit Ausnahme der oben erwähnten, endgültig bereinigt und verglichen sind.

Aufgrund des eingangs erwähnten Ergebnisses, wird die Vermittlungskommission in den nächsten Tagen die Details der Abwicklung festlegen und anschließend den Anspruchstellern die entsprechenden Unterlagen zur Unterfertigung direkt zusenden. Abhängig vom Zeitpunkt des Einlangens sämtlicher Rückmeldungen und deren Annahme, ist mit einer Auszahlung der Beträge ab dem Frühjahr 2008 zu rechnen.
 
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