Studienförderung erstmals über 200 Mio. Euro  

erstellt am
23. 01. 08

 Ausweitung bringt rund 4.000 Studierende zusätzlich ins Studienförderungssystem
Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Leistungsstipendiat/innen profitieren verstärkt
Wien (bmwf) - Mit der Studienförderungsoffensive im Ministerrat hat das Wissenschaftsministerium ein 25 Mio. Euro Paket für die Studierenden geschnürt. Damit wird das Gesamtvolumen der Studienförderung erstmals über 200 Mio. Euro betragen. 17 Mio. Euro wurden über die seit September 2007 in Kraft getretene 12%-ige Erhöhung der Studienbeihilfen verteilt. Höchstbeihilfenbezieher, die bisher 606 Euro im Monat erhalten haben, bekommen nun 679 Euro, der/die Durchschnittsstudierende statt 275 Euro/Monat 308 Euro. Nun werden ab Herbst 2008 weitere 8 Mio. Euro zur Ausweitung und qualitativen Verbesserung Studierenden zu Gute kommen.

Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um 20% bzw. 5% wird es gelingen, um die 4.000 zusätzliche Studierende ins Studienförderungssystem zu bringen. Das bedeutet eine Ausweitung von derzeit 48.000 auf rund 52.000 Studierende. Vor allem jene Studierende werden davon profitieren, die auf Grund der Einkommensentwicklung der Eltern knapp aus dem Studienförderungssystem hinausgefallen sind.

60 Euro für jedes Kind und Zuschlag für Seh-, Hör- und Gehbehinderte
"Ich möchte vor allem einen Akzent für Studierende mit Kindern, für behinderte Studierende und Berufstätige setzen, weil gerade für sie das Studium teilweise einen Hürdenlauf darstellt", so Bundesminister Johannes Hahn.

Künftig soll es für jedes Kind einen 60-Euro-Zuschlag zusätzlich zur Familienbeihilfe und Kindergeld geben. Bisher wurde nur das erste Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem soll ein zusätzliches Toleranzsemester für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis 6 Jahre angerechnet werden, bisher gab es dieses nur für Kleinkinder bis 3 Jahre. Die Altersgrenze für den Erhalt von Studienbeihilfe für Studierende mit Kindern wird von 30 Jahren auf maximal 35 Jahre angehoben.

Auch behinderte Studierende werden verstärkt berücksichtigt. Die Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird verlängert. Künftig ist die Altersgrenze 35 Jahre, statt bisher 30 Jahre. Der Bezieherkreis wird ausgeweitet. Seh-, Hör- und Gehbehinderte sollen einen Zuschlag von 160 bis 420 Euro zusätzlich zur Studienförderung bekommen, wodurch mehr behinderte Studierende ins Beihilfensystem kommen. Außerdem ist ein zusätzliches Toleranzsemester geplant.

Angleichung Selbstständige/Unselbstständige und Hürdenabbau
Künftig soll es keine Differenzierung der Zuverdienstgrenzen nach Einkunftsart mehr geben. Durch die Anhebung und Vereinheitlichung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenbezieher/innen auf einheitlich 8.000 Euro (bis zu 2.190 Euro mehr als bisher) sollen mehr Studierende von der Studienbeihilfe profitieren. Unnötige Hürden sollen auch im Studienrecht beseitigt werden, sowie Hürden im Übergang zwischen Bachelor und Master. Der Studienförderungsanspruch soll bei Studienwechsel nicht mehr automatisch erlöschen; ein Neuantrag ist damit nicht länger erforderlich. Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist auch ein nachträglicher Antrag auf Studienförderung möglich. Die Anrechnung von Studienleistungen im Europäischen Bologna-Raum soll vereinfacht werden. Die Altersgrenze für den Einstieg ins Masterstudium wird auf 35 Jahre angehoben, wenn vorher das Baccalaureat gefördert war.


Leistung lohnt sich/Studienbeilhilfe wird mobiler
"Auch Leistung soll sich stärker lohnen als bisher," so Wissenschaftsminister Hahn. Ein besonderes Augenmerk lege er daher auf die Ausweitung der Leistungs- und Förderungsstipendien. Im Vollausbau werden rund 2 Mio. Euro mehr für diesen Bereich zur Verfügung stehen, das sind um 25% mehr als bisher, damit wird es möglich sein bis zu 2.800 Leistungsstipendien zusätzlich zu vergeben.

Der aktuellen Europäischen Entwicklung Rechnung tragend wird die Studienbeihilfe vom 1. Semester an ins EU-Ausland "mitnehmbar".

 

Prinz: Am Geld soll's nicht liegen!
Neben Erhöhung der Studienförderung auch zusätzliche qualitative Verbesserungen
Wien (övp-pk) - Jeder, der die entsprechende Begabung mitbringt, soll auch die Möglichkeit haben, zu studieren. Mit der Novellierung des Studienförderungsgesetzes werden weitere Schritte in diese Richtung gesetzt. Nach der linearen Erhöhung der Studienbeihilfen im Herbst um 12 Prozent folgen nun die Erweiterung des Bezieherkreises und eine qualitative Verbesserung sowie notwendige Adaptierung, um die Studierenden mobil und "europafit" zu machen, fasst der ÖVP-Abgeordnete im Ausschuss, Nikolaus Prinz, die Gesetzesvorlage zusammen.

"Am Geld soll's nicht liegen. Die Begabung und das Interesse sind ausschlaggebend", ist Prinz erfreut über die Erleichterungen beim Bezug der Studienbeihilfe. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen um 20 bzw. 25 Prozent erhöht sich auch der Bezieherkreis um rund zehn Prozent. "Künftig werden an die 52.000 Studierende Anspruch auf Studienförderung haben." Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung schafft Erleichterungen für Studierende mit Kindern und für jene mit Gesundheitsbeeinträchtigungen: Die Altersgrenze wird auf 35 (statt vorher 30) Jahre angehoben, ein zusätzliches Toleranzsemester wird eingeführt, und es gibt einen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat für jedes Kind.

Neben diesen sozialen Aspekten wird auch das Qualitätsbewusstsein angehoben. So wird die Flexibilität der Studierenden in Europa erhöht, indem das Stipendium ab dem ersten Semester auch für ein Studium im Ausland bezogen werden kann. Mit einer Erhöhung der Leistungs- und Förderstipendien um zwei Millionen Euro können künftig um 2.800 mehr derartige Stipendien vergeben werden, erläuterte Prinz abschließend.

 

 Grünewald: Broukal und Brinek sollen mit dem Kasperltheater aufhören
Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen ist unabdingbar
Wien (grüne) - "Broukal und Brinek sollen kein Kasperltheater aufführen, sondern sich an den Tisch setzen und sich im Interesse der Studierenden auf eine umfassende Reform des Studienförderungsgesetzes einigen", fordert Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen. "Die Studienbeihilfe wurde seit 1999 nicht valorisiert, eine entsprechende Anpassung der unteren Einkommensgrenzen für den Beihilfenbezug ist daher unabdingbar", unterstützt Grünewald die Forderung der SPÖ nach einem vollen Inflationsausgleich.

Kritisch merkt Grünewald an, dass ein Viertel der veranschlagten Kosten der Novelle für das von der sozialen Lage unabhängige Leistungsstipendium aufgewendet werden soll. Leistungsstipendien erhalten meist Vollzeitstudierende mit gutem Notendurchschnitt - unabhängig von ihrer Einkommenssituation oder jener der Eltern. Das dafür veranschlagte Budget solle eher für weitere Maßnahmen gegen die soziale Selektion im Bildungssystem verwendet werden.

Des weiteren fehlen konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit sowie von Studium und Kinderbetreuung. "Die Studierenden-Sozialerhebung zeigt auf, dass es fast 60 Prozent der Mütter aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht oder kaum möglich ist zu studieren. Aus diesem Grund sind an allen Universitäten Kinderbetreuungseinrichtungen einzurichten", fordert Grünewald. Zudem sollten im Sinne des lebensbegleitenden Lernens ArbeitnehmerInnen, die über viele Jahre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, auch nach 35 Jahren das Recht auf ein Selbsterhalterstipendium erhalten.

 

 Ettl: Zu wenig Verbesserungen für sozial schwächere und berufstätige Studierende
Ausbau von Sozialstipendien statt noch mehr Leistungsprämien notwendig
Wien (ak) - "Insgesamt zu wenig Verbesserungen für berufstätige Studierende", sieht Johanna Ettl, Leiterin AK Bildungsabteilung im von Minister Hahn vorgelegten Vorschlag zur Novelle des Studienförderungsgesetzes. Der Hauptkritikpunkt ist der Wertverlust der Stipendien. "Bereits bei der letzten Novelle wurden die Stipendien, die nach sozialen Kriterien vergeben werden, zu wenig erhöht." Auch die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Beihilfenberechnung sei viel zu gering ausgefallen und müsste endlich an die reale Lohnentwicklung angepasst werden. Unter sozialen Gesichtspunkten unverständlich ist für Ettl auch die einseitige Erhöhung der Leistungsstipendien. "Leistungsstipendien sind nur Notenprämien, werden unabhängig von der sozialen Lage vergeben und kommen hauptsächlich Vollzeitstudierenden zu Gute." Gerade jene, die arbeiten müssen, um sich das Studium zu finanzieren und weniger Zeit zum Studieren haben, würden von der Erhöhung der Leistungsstipendien nicht profitieren. Ettl fordert daher die Anhebung der Einkommensgrenzen an die Lohnentwicklung und Mehrinvestitionen in die Unterstützung von berufstätigen Studierenden und Studierenden am zweiten Bildungsweg. Für Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg studieren, sieht Ettl in der Novelle keine Verbesserungen. Hier bestehe aber dringender Handlungsbedarf: "Es ist nicht einzusehen, dass jene, die vor dem Studium schon gearbeitet haben, benachteiligt werden. Wer erst später zu studieren beginnt, soll auch länger das Recht auf finanzielle Unterstützung haben", sagt Ettl und fordert eine Anhebung der Altersgrenze für den Beihilfenbezug auf zumindest 40 Jahre. So könne man die soziale Durchlässigkeit erhöhen.

Um die soziale Durchlässigkeit im Studium zu erhöhen, fordert die Arbeiterkammer folgende Änderungen bei der Novelle der Studienförderung ein:

  • Die Anhebung der Einkommensgrenzen an die Lohnentwicklung seit 1999 und Anpassung des ArbeitnehmerInnenfreibetrags
  • Mehrinvestitionen in die Unterstützung von berufstätigen Studierenden und Studierenden am zweiten Bildungsweg statt in sozial ungerechte Leistungsstipendien
  • Die Anhebung der Altersgrenzen für den Beihilfenbezug für beruftätige Studierende am zweiten Bildungsweg auf zumindest 40 Jahre
  • Eine Schwerpunktsetzung auf die Förderung von sozial Schwächeren und berufstätigen Studierenden
  • Verbesserungen beim Studienabschlussstipendium, z.B. Ersatz der Studiengebühren.

 

ÖH: Absicherung von sozial schwächeren Studierenden muss Priorität haben
Forderung nach Valorisierung der Studienbeihilfe und problemlosen Übergang von Bachelor auf Master
Wien (öh) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft fordert nach wie vor eine vollständige Valorisierung bei der Berechnung der Studienbeihilfe - sowohl betreffend Einkommensgrenzen als auch Höchststipendien. "Bei der geplanten Ausweitung der Studienbeihilfe kann nur bedingt von einer Ausweitung gesprochen werden, da sie nicht einmal der Inflation der letzten Jahre seit 1999 entspricht. Wir fordern daher die Anhebung der Einkommensgrenzen und der Stipendien im Ausmaß der Inflation seit 1999", so Lisa Schindler vom ÖH-Vorsitzteam.

Immer mehr Studien werden auf das Bologna-System umgestellt. Daher braucht es jetzt noch weitere Anpassungen. "Beim Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium sowie für arbeitende Studierende besteht noch Handlungsbedarf" erklärt Hartwig Brandl (ÖH-Vorsitzteam).

Einen weiteren Kritikpunkt stellt die Übergewichtung der Leistungsstipendien dar, in deren Erhöhung 2 der 8 bis 9 Millionen der geplanten Ausweitung gesteckt werden. "Die Übergewichtung der Leistungsstipendien ist eine fehlgeleitete Prioritätensetzung. Beihilfen sollten vor allem sozial schwächere Studierende absichern und sie finanziell unterstützen, daher sollte diese Gruppe jedenfalls Priorität haben", betont Verena Czaby vom ÖH-Vorsitzteam.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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