Sozialausschuss gibt grünes Licht für Pflege-Verfassungsgesetz   

erstellt am
23. 01. 08

Umfassende Amnestie für illegale Pflege
Wien (pk) - Pflegebedürftige Personen, die zu Hause von illegalen Pflegekräften betreut werden, können mit einer umfassenden Amnestie rechnen. Nach eingehenden Beratungen unter Beiziehung von Expertinnen und Experten gab der Sozialausschuss des Nationalrats am 22.01. Grünes Licht für das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Pflege-Verfassungsgesetz. Inhaltliche Änderungen am Gesetzentwurf nahm der Ausschuss nicht vor, mit einem Abänderungsantrag wurde allerdings ein Zitationsfehler richtig gestellt.

Das Pflege-Verfassungsgesetz sieht vor, dass BezieherInnen von Pflegegeld bzw. ihre Angehörigen weder nachträglich Sozialversicherungsbeiträge entrichten noch Finanz- und andere Verwaltungsstrafen zahlen müssen, wenn eine Anmeldung der illegalen Pflegekräfte bei der Sozialversicherung bis zum 30. Juni erfolgt bzw. die illegale Pflege vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde. Eine Anmeldung ist sowohl als unselbständig Beschäftigte (ASVG) als auch als selbständige Betreuungsperson (GSVG) möglich. Für das Betreuungspersonal selbst bringt das Verfassungsgesetz den Vorteil, dass es für ausgeübte Tätigkeiten, für die es im Grunde nicht berechtigt war (z.B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen), nachträglich nicht belangt werden kann. Insgesamt geht die Amnestie weit über die Bestimmungen des Ende letzten Jahres ausgelaufenen Pflege-Übergangsgesetzes hinaus.

Sozialminister Erwin Buchinger zeigte sich im Ausschuss zufrieden über die erzielte Lösung. Er räumte ein, dass über die Frage der Amnestie zwischen den Koalitionsparteien "viel gestritten worden ist", aus dem Streit sei aber, so Buchinger, etwas Positives erwachsen. Die nunmehrige Kombination aus Rückforderungsverzicht, Amnestie und Legalisierungsanreiz gehe über die von ÖVP und SPÖ gemachten Vorschläge weit hinaus. Der Minister erwartet sich, dass es mit dem Pflege-Verfassungsgesetz gelingen wird, "weit in den Graubereich hineinzustoßen".

Dass das Modell eines Verfassungsgesetzes gewählt wurde, begründete Buchinger damit, dass damit größtmögliche Rechtssicherheit für die Betroffenen gewährleistet sei. Die Botschaft laute: "Fürchtet Euch nicht!" Illegale Pflege könne ohne die Gefahr von Nachforderungen oder Strafen legalisiert werden.

Der Kritik von Oppositionsabgeordneten, wonach legale 24-Stunden-Betreuung für viele nicht leistbar sei, hielt Buchinger Berechnungen entgegen, denen zufolge legale Pflege in den ersten beiden Jahren um monatlich lediglich 30 € pro Person, also 60 € pro Haushalt, teurer komme als illegale Pflege. Ab einer Monatsbruttopension von 1.400 € gebe es auf Grund von Steuerabsetzmöglichkeiten sogar Ersparnisse. Allerdings dürfe man auch keine übertriebenen Erwartungen an das Gesetz haben, warnte Buchinger, es bringe nur für jene 5.000 bis 20.000 Haushalte eine Lösung, die illegale 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen haben. An Lösungen für andere Pflegebedürftige werde gearbeitet.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky zeigte sich gegenüber den Abgeordneten zuversichtlich, dass die Frage der Befugnisse der Betreuungspersonen bis zum April 2008 geklärt werden kann. Unter anderem geht es um die Erlaubnis, den Pflegebedürftigen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und bei der Körperpflege zu helfen. Insgesamt betonte Kdolsky die Notwendigkeit, zwischen Betreuung und Pflege zu unterscheiden. Für Pflege, die in den medizinischen Bereich hineinreiche, brauche es allein schon aus Haftungsgründen eine klare Definition und Ausbildungsstandards, bekräftigte sie.

Seitens der Abgeordneten wurde das Pflege-Verfassungsgesetz unterschiedlich bewertet, wobei vor allem die Grünen heftige Kritik übten. Sie zeigten kein Verständnis dafür, dass die Amnestieregelung der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs entzogen wird. Damit sorge man vielleicht für mehr Rechtssicherheit bei den betroffenen Pflegebedürftigen, sagte Abgeordnete Sabine Mandak (G), gleichzeitig würden damit aber die Rechte jener beschnitten, die Pflegebedürftige betreuen. Ihr Fraktionskollege Karl Öllinger hielt fest, die Grünen hätten immer große Bereitschaft gezeigt, einer Amnestieregelung zuzustimmen, die getroffene Regelung gehe laut Experten aber "einen Schritt zu weit".

Als bleibenden großen Unsicherheitsfaktor sieht Abgeordnete Mandak den Status von selbständigen Betreuungskräften. Sie verwies darauf, dass nach Ansicht vieler Experten selbständige BetreuerInnen eine gute Chance hätten, würden sie eine Anstellung einklagen, da 24-Stunden-Betreuung nur in Ausnahmefällen als selbständige Tätigkeit gewertet werden könne.

Generell kritisierten Mandak und Öllinger die ihrer Meinung nach chaotische Vorgangsweise der Regierung. Es werde ständig an der Pflegelösung "herumgebastelt", sagte Öllinger, ohne dass die 24-Stunden-Betreuung dadurch für alle leistbar würde. Abgeordnete Mandak zeigte sich überzeugt, dass der Dauerstreit in der Regierung eine adäquate Lösung erschwere.

Von Seiten der FPÖ führte Abgeordneter Norbert Hofer aus, offenbar könne das hohe Maß an Sicherheit, das sich alle von der Amnestieregelung erwarten, nicht garantiert werden. Es gehe aber nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch um die Leistbarkeit von Pflege, fügte sein Fraktionskollege Werner Neubauer hinzu. Neubauer bemängelte unter anderem, dass bei der Vermögensgrenze mit verschiedenerlei Maß gemessen werde, und dass ein unter der früheren steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic erarbeitetes Arbeitspapier zur "Zukunft Pflege" zu wenig Beachtung finde.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach im Zusammenhang mit der Pflegeamnestie von einem "Flickwerk", dem ihre Fraktion nicht zustimmen könne. Ihrer Ansicht nach ist es nicht gelungen, eine Regelung zu finden, die bei der Bevölkerung auf Vertrauen stößt. Haubner sieht viele offene Fragen, wobei sie etwa auf die unterschiedlichen Vermögensgrenzen, die ungeklärten Befugnisse von Betreuungspersonen und mögliche Regressforderungen gegenüber Angehörigen verwies. Ziel und Absicht seien zwar gut, meinte Haubner, es würden aber immer neue Baustellen eröffnet.

Verteidigt wurde die umfassende Pflegeamnestie von Abgeordneten der Koalitionsparteien. So bekräftigte Abgeordneter Werner Amon (V), dass durch die verfassungsrechtliche Verankerung der Amnestie größtmögliche Rechtssicherheit gegeben sein werde. Ähnlich argumentierte auch Abgeordnete Christine Lapp (S). Sie gab allerdings zu bedenken, dass 24-Stunden-Betreuung nur von einem geringen Prozentsatz pflegebedürftiger Menschen in Anspruch genommen werde.

Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) wies darauf hin, dass durch den medizinischen Fortschritt viele behinderte Menschen zu Hause betreut werden könnten. Er sieht es allerdings als Problem, dass die BetreuerInnen keine Pflegetätigkeit ausüben dürfen. So sei es ihnen in seinem Fall etwa nicht erlaubt im Notfall die Atemkanüle abzusaugen, wenn sie verschleime, skizzierte er. Huainigg kann sich eine Lösung des Problems dahingehend vorstellen, dass Fachkräfte persönliche AssistentInnen einschulen. Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch diplomierte Krankenschwestern hält er jedenfalls für nicht leistbar.

Bei der Abstimmung wurde das Pflege-Verfassungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsparteien vom Sozialausschuss gebilligt.

Mit dem Gesetz mitverhandelt wurden auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Zum einen spricht sich die FPÖ für eine bundesweite Streichung des "Angehörigen-Regresses" im Pflegebereich aus ( 551/A[E]), zum anderen regt sie die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung an ( 552/A[E]). Die Genossenschaft soll nach Vorstellung der FPÖ die Anstellung von Pflegekräften für betreuungsbedürftige Personen und damit in Zusammenhang stehende administrative Pflichten übernehmen und auch für notwendige Urlaubsvertretungen sorgen.

Im Rahmen der Diskussion im Ausschuss zeigte Abgeordneter Norbert Hofer (F) kein Verständnis dafür, dass in manchen Bundesländern zwischen zwei Gruppen von Pflegebedürftigen unterschieden werde: jener Gruppe, die keine Kinder habe, und jener Gruppe, die Kinder habe. In einem Fall springe die öffentliche Hand ein, wenn das Vermögen der Pflegebedürftigen aufgebraucht sei, im anderen müssten die Kinder mit Regressforderungen rechnen.

Auch bei den Abgeordneten Erwin Spindelberger und Franz Riepl (beide S) stießen die unterschiedlichen Regressforderungen auf Unverständnis. Spindelberger gab allerdings zu bedenken, dass diese Frage in den ausschließlichen Kompetenzbereich der Länder falle und der Antrag der FPÖ im Sozialausschuss daher fehl am Platz sei.

Unterschiedliche Reaktionen gab es auf den zweiten Antrag der FPÖ. Während Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) das Genossenschaftsmodell unterstützte und auf einen ähnlichen Antrag der Grünen verwies, lehnte Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig den Vorschlag ab. Sie machte geltend, dass mit dem Hausbetreuungsgesetz eine praxistaugliche Lösung für legale und leistbare 24-Stunden-Betreuung vorliege, die auch von zahlreichen Hilfsorganisationen aufgegriffen worden sei. In diesem Sinn sieht sie keine Notwendigkeit für eine Pflegegenossenschaft.

Der FPÖ-Antrag betreffend Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung wurde schließlich mit S-V-Mehrheit abgelehnt, der Antrag betreffend bundesweite Streichung des "Angehörigen-Regresses" vertagt.
 
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