Berger verleiht neues Gütesiegel an staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen   

erstellt am
22. 01. 08

Seriöse Beratung nun für Konsumenten klar erkennbar, Reform des Privatkonkurses noch in diesem Jahr
Wien (bmj) - "Mit dem staatlichen Gütesiegel für Schuldenberatungsstellen wollen wir für die Konsumenten erreichen, dass seriöse Beratung klar erkennbar wird", erklärte Justizministerin Maria Berger am 22.01. anlässlich der Überreichung des neuen staatlichen Gütesiegels an die Schuldenberatungsstellen. Die Justizministerin plant zusätzlich auf Basis des Regierungsprogramms zahlreiche gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Situation für private Schuldner. Erste Pläne für eine Reform des Privatkonkurses wurden ebenfalls präsentiert.

Die Ministerin wies zu Beginn auf die Brisanz des Themas hin: "Trotz guter Wirtschaftslage gibt es eine steigende Verschuldung privater Haushalte in Österreich. Während die Zahl der Firmeninsolvenzen zurückgeht, steigen die Privatkonkurse dramatisch an". Nach Expertenschätzungen gibt es rund 100.000 überschuldete Haushalte in Österreich. Da es auch auf diesem Gebiet unseriöse Machenschaften gebe, ist es Berger ein Anliegen, die anerkannten Schuldenberatungsstellen zu kennzeichnen. Diese beraten BürgerInnen im öffentlichen Auftrag unentgeltlich.

Darüber hinaus möchte die Justizministerin aber noch mehr tun, um die Situation der Verschuldeten in Österreich zu verbessern. „Leider ist der Privatkonkurs nicht für alle Personen gleich gut zugänglich ist, ein geringes Einkommen und lang andauernde Arbeitslosigkeit sind eine oft unüberwindbare Hürde“, erläuterte Berger Erfahrungen aus der Praxis. Schon derzeit sehen die gesetzlichen Bestimmungen so genannte „Billigkeitsgründe" vor, um von der Mindestquote abzuweichen. Diese sollen nun zum Beispiel um schwere Krankheit und lange Arbeitslosigkeit ergänzt werden. So kann für die von einem Privatkonkurs Betroffenen im Einzelfall eine flexiblere Lösung als bisher gefunden werden.

Ein weiteres wichtiges Thema im Rahmen der Diskussion um gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung einer übermäßigen Verschuldung von Privatpersonen sind die Inkassokosten. Das Eintreiben der Schulden mithilfe von Inkasso-Büros hat in den letzten Jahren stark zugenommen und führt bei den SchuldnerInnen oft zu erheblichen Kosten und dadurch zu einem noch stärkeren Anwachsen des Schuldenbergs. „In dieser Frage trete ich dafür, die durchschnittlichen Inkasso-Kosten durch ein eigenes Tarifsystem, wie es dies auch bei den Rechtsanwälten gibt, zu begrenzen“, schloss Berger.
 
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