Berger kündigt Reformen im Mietrecht an   

erstellt am
04. 02. 08

Finanzielle Entlastung der Konsumenten und verbesserte Rechtssicherheit, Durchforstung des Betriebskostenkatalogs, mehr Transparenz bei Mietverträgen
Wien (bmj) - Aktuelle Zahlen zeigen, dass Wohnen seit dem Jahr 2000 um 25 Prozent teurer geworden ist, tausende Haushalte müssen bereits 40 Prozent des Einkommens für Mieten aufwenden, und zwar ohne Heizkosten. Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders betroffen. Wohnrecht ist aber wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen in Österreich muss leistbar und qualitativ hochwertig sein.

Zwei Entscheidungen des OGH haben den Mieterschutz im letzten Jahr entscheidend gestärkt und sollen nun in das bestehende Mietrecht integriert werden: Die Erhaltungspflichten für das Wohnungsinnere dürfen von den Vermietern künftig nicht mehr auf die Mieter überwälzt werden. Die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss daher der Vermieter übernehmen. Bestimmte Versicherungskosten wie etwa Glasbruch- und Sturmschadenversicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. Das Urteil gilt für alle bestehenden und neuen Mietverträge, die zwischen professionellen Vermietern und Mietern geschlossen wurden.

Informelle Gespräche auf Sozialpartnerebene laufen seit längerem und sind bereits weit gediehen , substantielle Ergebnisse erwartet sich die Justizministerin bis zum Frühjahr 2008. Im Anschluss daran wird das Justizministerium als verantwortliches Ressort einen entsprechenden umfangreichen Gesetzesentwurf erarbeiten, der ebenfalls die vom Regierungsprogramm geplante Durchforstung des Betriebskostenkatalogs vorsieht sowie die Verbesserung bei der Transparenz von Mietverträgen beinhalten wird. Da es sich um eine rechtlich sehr komplexe Materie handelt, ist für die Justizministerin ein Inkrafttreten der Novelle noch 2008 unrealistisch, sie strebt aber eine umfassende Reform für 2009 an .

Aber auch kurzfristig kann einiges getan werden, um eine reale Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Justizministerin tritt dafür ein, die Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge zu überdenken. Die dafür notwendige gesetzliche Änderung liegt ausschließlich in Bundeskompetenz und könnte vom Finanzministerium entsprechend schnell realisiert werden. Um einen weiteren großen Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter zu verringern schlägt die Justizministerin vor, die Provisionen, die Mieter an Makler bezahlen, wenn sie einen neuen Mietvertrag abschließen, zu beschränken. Eine Senkung von drei auf zwei Bruttomonatsmieten in der Immobilienmaklerverordnung ist hier denkbar.
 
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