Pflege in Verfassungsrang  

erstellt am
30. 01. 08

 Buchinger: Verfassungsgesetz gibt Sicherheit für leistbare, legale und qualitätsgesicherte Pflege
Bisher 1.500 Betreuungsverhältnisse legalisiert
Wien (sk) - Mit dem heutigen Pflege-Verfassungsgesetz habe die Regierung eine "leistbare, legale und qualitätsgesicherte Lösung getroffen", unterstrich Sozialminister Erwin Buchinger am 30.01. im Nationalrat. Zudem habe man "5.000 bis 20.000 Haushalten die Ängste vor Nachforderung und Strafe genommen", so Buchinger, der unterstrich, dass das heutige Gesetz sowohl den Gepflegten als auch den Pflegenden Sicherheit vermittelt. Erfreut zeigte sich Buchinger weiters darüber, dass mit heutigem Tag bereits annähernd 1.500 Betreuungsverhältnisse legalisiert worden seien.

Während unter der abgewählten Regierung tausende Haushalte "laufend in Unsicherheit waren" und die Betreuenden keinen Sozialschutz hatten, habe die SPÖ-geführte Bundesregierung "genau hingeschaut und eine gute Lösung getroffen, die von immer mehr Menschen in Anspruch genommen wird". Die Regierung Gusenbauer sei sich auch bewusst, dass "Sicherheit ein so hohes Gut ist, dass wir hier für bestmögliche gesetzliche Absicherung" gesorgt haben, so Buchinger, der hervorhob, dass mit dem 24-Stunden-Betreuungspaket nunmehr auch wesentliche Schritte hinsichtlich der Qualitätssicherung gesetzt worden seien.

Klar sei auch, dass Pflege und Betreuung das "wichtigste Sozialthema für die nächsten Jahre und Jahrzehnte" sei - freilich gebe es nach der jetzt getroffenen Pflegelösung noch weitere Herausforderungen (z.B.: Pflegegeld-Valorisierung, nachhaltige Finanzierung der Pflegesicherung, Einstufung von Kindern und Jugendlichen). Der Sozialminister zeigte sich hier "zuversichtlich, dass wir auch die nächsten Schritte schaffen - auch ich wünsche mir, mit weniger Streitereien als in den letzten Monaten". Doch das Hauptaugenmerk solle "nicht auf den Prozess, sondern auf das gute Ergebnis gerichtet werden".

Zum Thema Vermögensgrenze hielt Buchinger fest, dass der Bund in intensiven Verhandlungen mit den Ländern im Bereich der 24-Stunden-Betreuung "versucht hat, zu vereinheitlichen und zu standardisieren" - mit dem Ergebnis, dass es hier "das größte Ausmaß an Standardisierung und Harmonisierung innerhalb von Leistungen der Länder und des Bundes gibt". Das Ausscheren von zwei Bundesländern aus diesem Konsens "bedauert er sehr", ergänzte Buchinger, der sich jedoch hoffnungsfroh zeigte, "dass es gelingt, nach den Wahlen zu einem noch größeren Ausmaß von Vereinheitlichung zu kommen".

Von den bisher legalisierten Betreuungsverhältnissen seien rund 90 Prozent nach dem selbstständigen und nicht ganz zehn Prozent nach dem unselbstständigen Modell organisiert, so Buchinger, der hierzu unterstrich: "Wir müssen überlegen, ob wir nicht das unselbstständige Modell über die organisatorische Einbindung mit Trägervereinen attraktiver machen können." Nach welchem Modell die Pflege und Betreuung organisiert werde, sei aber letztlich nicht prioritär - "was wichtig ist, dass sie geleistet wird", so Buchinger.

Besonderen Dank sprach der Sozialminister abschließend den pflegenden Angehörigen für ihre Kraft und für ihr Engagement aus. Genau für sie habe die SPÖ-geführte Bundesregierung bereits wesentliche positive Maßnahmen gesetzt. Buchinger nannte hier etwa die völlige Kostenfreistellung für pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung ab Pflegegeldstufe 5.

 

 Steibl: Sicherheit für Betroffene -Vernunft hat sich durchgesetzt
ÖVP-Abg. für Vereinheitlichung der Förderhöhe zwischen selbstständigen und unselbstständigen Betreuern - Handlungsbedarf bei Vermögensgrenze
Wien (övp-pk) - Das Pflege-Verfassungsgesetz ist ein entscheidender Schritt für die Betroffenen, die Betreuung brauchen; es bringt mehr Sicherheit für sie und ihre Angehörigen, aber auch für jene, die betreuend tätig sind", hob ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl dessen Wichtigkeit hervor. Die neue Regelung bedeute eine umfassende Sanktionsfreistellung und einen Rückforderungsverzicht (Sozialversicherungs-Beiträge, Abgaben, Verwaltungsstrafen), wenn ein Betroffener die Anmeldung zur legalen Pflege bis 30. Juni 2008 mit Wirkung 1. Jänner 2008 durchführt.

"Die ÖVP hat zugehört, sich die Sorgen der Menschen zu Herzen genommen und konnte letztlich mit dieser Vorlage Rechtssicherheit und Zeit für die Betroffenen durchsetzen" unterstrich Steibl.

Sie verwies zudem auf den notwendigen Diskussions- und Änderungsbedarf bei den Förderungen der 24-Stunden-Betreuung. "Die groben Unterschiede bei den Förderungen, je nachdem ob selbständige oder unselbständige Betreuungskraft, müssen beseitigt und vereinheitlicht werden." Handlungsbedarf gebe es auch bei der Vermögensgrenze, so die ÖVP-Abgeordnete abschließend.

 

 Hofer: Bundespflegegenossenschaft würde Bürokratie bei unselbständiger Pflege beseitigen
FPÖ will Valorisierung des Pflegegeldes, Änderungen bei der NoVA-Abgeltung für Gehbehinderte
Wien (fpd) - FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer forderte noch einmal die Gründung einer Bundesgenossenschaft für Pflege. Mit ihrer Einrichtung sollen die massiven Probleme bei der unselbständigen Pflege beseitigt werden.

Hofer: "Wer einen unselbständigen Pfleger beschäftigt, ist Arbeitnehmer mit allen dazugehörigen Pflichten. Jeder, der ein Unternehmen führt, weiß, was für einen bürokratischen und administrativen Aufwand das bedeutet. Wir wollen daher, dass es eine, nicht auf Gewinn ausgerichtete, Bundespflegegenossenschaft gibt, die die Pfleger beschäftigt und sich um die ganze Administration kümmert. Die Pflegebedürftigen können dann als Nutzungsberechtigte die Dienste der Genossenschaft in Anspruch nehmen und müssen sich nicht mit der Bürokratie herumschlagen."

Außerdem könnte die Genossenschaft auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pfleger organisieren, mit dem AMS zusammenarbeiten und eine Qualitätssicherung gewährleisten.

Weiters forderte der freiheitliche Behindertensprecher Verbesserungen bei der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige. Der Bund solle künftig unabhängig von der Pflegestufe und ohne zeitliche Beschränkung den Dienstnehmeranteil und den fiktiven Dienstgeberanteil übernehmen, wenn zumindest ein Pflegebedarf der Stufe 3 gegeben ist.

"Um die Pflege aber überhaupt leistbar zu machen, ist eine Wertanpassung des Pflegegeldes unerlässlich. Wir fordern eine einmalige Erhöhung um 20 Prozent, damit es wieder seinem ursprünglichen Wert entspricht. Zudem ist eine jährliche Valorisierung sicherzustellen", so Hofer.

Ein weiterer Vorschlag Hofers betraf die NoVA-Rückvergütung beim Autokauf durch Gehbehinderte. Derzeit wird der Kauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte - mit Ausnahme von Jahreswagen - nicht gefördert und zum anderen stellt die NoVA-Rückvergütung für Menschen mit Behinderung einen Anreiz dar, ein Fahrzeug mit hohem Kraftstoffverbrauch anzuschaffen.

Norbert Hofer: "Um diese negativen Aspekte der NoVA-Abgeltung zu beseitigen, soll künftig nicht mehr die NoVA sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 22.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten rückvergütet werden. Durch diese Neuregelung wird der Ankauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte gefördert und Behinderte, die sich ein verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, werden nicht länger bestraft."

 

 Haubner: Weiter große Verunsicherung bei pflegebedürftigen Menschen!
BZÖ fordert Abschaffung der Vermögensgrenze, Pflegegelderhöhung sowie bundeseinheitliche sozial gerechte Pflegeregelung
Wien (bzö) - "Mit dem heutigen Beschluss der Übergangsregelung bei der Pflege wird die Verunsicherung der betroffenen pflegebedürftigen Menschen fortgesetzt. Seit über einem Jahr lang wird über die 24-Stunden-Betreuung diskutiert. SPÖ und ÖVP haben bisher bei diesem wichtigen Thema ihre Verantwortung nicht wahrgenommen sondern nur einen Streit auf dem Rücken der Menschen ausgetragen", kritisierte BZÖ-Sozialsprecherin NAbg. Ursula Haubner im Rahmen der Pflegedebatte im Nationalrat.

Die Regierung habe sich bei der jetzigen Pflegeregelung über eine "Schwamm-Drüber-Aktion" geeinigt. "SPÖ und ÖVP beweisen einmal mehr wenig Feingefühl, wenn sie in Bezug auf ältere und behinderte Menschen von "Schwamm drüber" reden", so Haubner.

Die BZÖ-Sozialsprecherin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei der 24-Stunden-Betreuung noch sehr viele Baustellen gebe. Durch die Begutachtung des Betreuungsgesetzes wisse man, dass die Befugnisse für die Betreuungspersonen unklar und lückenhaft seien. "Wir brauchen flexible Modelle, die auf die individuellen Betreuungsbedürfnisse der Betroffenen eingehen."

Haubner kritisierte weiters, dass es keine einheitliche Vorgangsweise bei der unsozialen Vermögensgrenze der Regierung für die Förderung der 24-Stunden-Pflege gebe. "Es ist grundsätzlich richtig, dass Niederösterreich und Vorarlberg bei der Vermögensgrenze ausscheren, aber wieso gilt das nicht für alle Bundesländer." Die BZÖ-Sozialsprecherin verwies auf die unterschiedliche Förderungen für die Pflege aus dem Unterstützungsfonds des Bundes, die nach wie vor nach Maßgabe gegeben würden und auf die kein Rechtsanspruch bestünde, sowie die uneinheitlichen Berechnungen was Pflege überhaupt koste. "Volkshilfe, Hilfswerk und Ministerium rechnen jeweils etwas anderes aus. Es ist zu befürchten, dass wie bei den Pensionen den Menschen etwas versprochen wird, was dann nicht eingehalten wird", so Haubner, die eine sofortige Erhöhung des Pflegegeldes forderte.

"Alle diese Beispiele zeigen, dass SPÖ und ÖVP nicht rechzeitig miteinander kommunizieren und keine praktikablen Rahmenbedingungen schaffen. Diese vielen offenen Fragen sind keine vertrauensbildenden Maßnahmen für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige", kritisierte Haubner.

Das BZÖ trete dafür ein, dass Pflege leistbar und legal sei und die pflegenden Angehörigen entlastet werden müssten. Haubner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das BZÖ in der Regierung die Sozialberufe vereinheitlicht und das freiwillige soziale Jahr aufgewertet habe. "Wir fordern ein bundeseinheitliches sozial gerechtes und leistbares Pflegemodell. Pflegbedürftige Menschen sind keine Bittsteller sondern haben Anspruch auf eine Unterstützung. Parteipolitische Machtkämpfe, Inszenierungen sowie leere Ankündigungen der Regierungsparteien, die zu Lasten der Betroffenen gehen, sind massiv abzulehnen", so Haubner abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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