Neue Deponieverordnung ist weiterer Meilenstein in der Abfallwirtschaft   

erstellt am
29. 01. 08

Abfallannahmeverfahren, finanzielle Sicherstellungen und elektronisches Datenmanagement sind Schwerpunkte der Neuerungen
Wien (bmlfuw) - Am 28.01. wurde von Umweltminister Josef Pröll und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein die neue Deponieverordnung unterschrieben. Anlass für die Neufassung der Verordnung aus 1996 ist die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie und -entscheidung, die eine Anpassung der österreichischen Rechtsvorschriften notwendig machte.
Die Neuerungen betreffen vor allem das Abfallannahmeverfahren und Anpassungen bei den finanziellen Sicherstellungen der Deponien. Das Verbot der Ablagerung organischer, reaktiver Abfälle – das Kernstück der alten Deponieverordnung – bleibt ebenso bestehen wie die Grundanforderungen an die Deponietechnik und den Grundwasserschutz. Die Verordnung tritt mit 1. März 2008 in Kraft, für bestehende Deponien gibt es gestaffelte Übergangsfristen. Dies teilte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die wesentlichsten Änderungen in der Österreichischen Deponieverordnung gibt es im Abfallannahmeverfahren. Das besteht aus der grundlegenden Charakterisierung des Abfalls, der Übereinstimmungsbeurteilung bei regelmäßig anfallenden Abfällen – den sogenannten Abfallströmen - und der Eingangskontrolle auf der Deponie. Mit den Neuerungen und den dazugehörigen Grenzwerten entspricht die Zuordnung der Abfälle zu den Deponieklassen besser dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial. Für große Mengen wiederholt anfallender Abfälle wie Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen oder Reststoffe aus Mechanisch-biologischen-Abfallbehandlungsanlagen wird zukünftig das Jahresmittel des einzuhaltenden Grenzwertes entscheidend sein. Damit wird üblichen Schwankungen in der Abfallzusammensetzung besser Rechnung getragen.

Die Deponieklasse „Bodenaushubdeponie“ wurde auf die Ablagerung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial eingeschränkt. Für ausgewählte Baurestmassen wurde die Deponieklasse „Inertabfalldeponie“ eingeführt. Weiters wurden Bestimmungen für Untertagedeponien aufgenommen.

Die Umsetzung des EU-Rechts erforderte auch Anpassungen bei den finanziellen Sicherstellungen für Deponien. Hier wurden Kriterien festgelegt, die die Vergleichbarkeit und Transparenz sowie die Wettbewerbsgleichheit zwischen den österreichischen Deponien gewährleisten.

Im Sinne der e-Government- und Verwaltungsoffensive der Bundesregierung wird das erforderliche Melde- und Berichtswesen schrittweise in das elektronische Datenmanagement (EDM) des Lebensministeriums integriert. Ziel ist es, damit die Meldungen zu erleichtern und die Nachvollziehbarkeit der Abfälle zu verbessern sowie auch die Kosten für Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren. Um den Deponien den Umstieg zu erleichtern, gelten für die Meldungen in den ersten drei Jahren vereinfachte Prüfregeln. Kleinere Deponien erhalten zudem technische Hilfestellung. Dies teilte das Lebensministerium abschließend mit.
 
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