Winterausrüstungspflicht hat noch zu wenig Grip   

erstellt am
06. 02. 08

93 Prozent haben umgesteckt - Noch großer Informationsbedarf
Wien (arbö) - 93 Prozent der Pkw hatten Ende Jänner Winterreifen montiert, das geht aus einer aktuellen Untersuchung des ARBÖ in ganz Österreich hervor. Vor einem Jahr waren es zu dieser Zeit 86 Prozent. Die neue Winterausrüstungspflicht wirkt, hat aber noch zu wenig Grip, schlussfolgert der ARBÖ. Auffallend ist die große Verunsicherung darüber bei den Autofahrern, wie die vielen Fragen an die ARBÖ-Verkehrsrechtsexperten zeigen.

Auffallend ist eine Verbesserung der Winterreifenmoral in städtischen bzw. schneeärmeren Regionen, speziell in Wien und Niederösterreich. In den schneereichen Regionen im Westen bzw. Süden des Landes, wo ohnehin eine traditionell hohe Umsteckmoral gegeben ist, hat sich wenig verändert. Die höchste Winterreifenmoral gibt es in Oberösterreich (98 Prozent), Vorarlberg (97 Prozent) und Salzburg (97 Prozent). Gefolgt von Tirol (93 Prozent), Burgenland (92 Prozent), Niederösterreich (88 Prozent), Wien (87 Prozent), Steiermark (87 Prozent) und Kärnten (87 Prozent).

Die neun häufigsten Fragen und Antworten zur Winterreifenpflicht
Um vor Beginn der Semesterferien den existierenden Informationsbedarf zu stillen, beantwortet Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat die neun häufigsten Fragen zur Winterreifenpflicht:

  1. Muss man auch bei schönem Wetter zwischen November bis April Winterreifen am Fahrzeug montiert haben? Nein. Entscheidend ist nicht das Wetter, sondern ob "winterliche Fahrbahnverhältnisse" (Schnee, Matsch oder Eis) vorliegen. Bei tadelloser Fahrbahn können Sommerreifen verwendet werden.
  2. Bei welchem Wetter darf man ausschließlich nur mit "Winterpatscherln" fahren? Nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Die Winterreifen müssen an allen Rädern montiert sein.
  3. Darf man, um der Winterausrüstungspflicht Genüge zu tun, auch mit Schneeketten auf Sommerreifen fahren? Ja, aber nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, sind Schneeketten auf Sommerreifen angebracht. Dabei müssen die Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein.
  4. Muss man Schneeketten mit sich führen? Nein! PKW nicht. Nur LKW und Busse sind dazu verpflichtet.
  5. Wie erkennt man Eis- , Matsch- und Schneefahrbahnen? Darüber sagt das Gesetz nichts aus. Im Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird aber präzisiert: "Die Winterreifenpflicht wird an die tatsächlichen Fahrbahnverhältnisse geknüpft, wobei winterliche Fahrbahnverhältnisse nicht nur dann vorliegen werden, wenn die Fahrbahn eine durchgehende Schneelage aufweist (siehe dazu etwa Verwaltungsgerichtshof 21.9.1983, 83/03(0008). Darüber hinaus schreibt das Gesetz nicht eine entsprechend durchgehende Schneelage vor. Wenngleich es von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängen wird, ob winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen, darf im Hinblick auf die allgemeine Lebenserfahrung erwartet werden, dass ein Lenker in der Lage ist, einzuschätzen, ob bzw. wann winterliche Fahrbahnverhältnisse, die eine entsprechende Ausstattungsverpflichtung mit Winterreifen bedingen, vorliegen. Weist die Fahrbahn etwa aufgrund der Niederschläge lediglich Nässe auf, ohne dass das zur Bildung einer Schneelage, Schneematsch oder Eis führt, besteht die Winterreifenpflicht nicht." Mit anderen Worten: Wenn's bloß schneit, die Fahrbahn aber "warm" ist, sodass der Schnee gleich schmilzt und als Nässe übrig bleibt, besteht keine Winterreifenpflicht. Der Rest ist Ermessen des Beamten im Einzelfall und des "gesunden Menschenverstandes" der Autofahrer.
  6. Was genau ist ein "Winterreifen"? Gelten Ganzjahrsreifen als Winterreifen? Der Gesetzgeber kennt den Begriff "Ganzjahresreifen" nicht. Für ihn zählt alleine Tatsache, ob Reifen für "Schnee und Matsch" geeignet sind und eine Profiltiefe von 4 mm bei Radial- und 5 mm bei Diagonalreifen haben. Wichtig ist die Kennzeichnung "M & S".(Matsch und Schnee). Manche Reifen haben auch ein Schneeflockensymbol.
  7. Wie wird gestraft, wenn man der neuen Winterausrüstungspflicht nicht nachkommt? Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz (KFG), das eine Strafe bis 5.000 Euro vorsieht. Letztlich handelt es sich um eine Ermessensfrage des jeweiligen Beamten. Fälle betreffend der Strafhöhe sind naturgemäß noch nicht bekannt
  8. Sind auch ausländische PKW von der neuen Winterausrüstungspflicht betroffen? Ja, auch ausländische Fahrzeuge unterliegen der Winterausrüstungspflicht.
  9. Zahlt die Versicherung, wenn man einen Unfall mit Sommerreifen auf einer winterlichen Fahrbahn hat? Es handelt sich hier um ein Schutzgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG). Bei Verstoß dagegen ist die Kasko-Versicherung leistungsfrei. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird aber die Verletzung der Winterreifenpflicht besonders berücksichtigen, das heißt bei Mitschuld weniger zahlen.
 
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