Verfassungsausschuss startet Beratungen über EU-Reformvertrag   

erstellt am
06. 02. 08

Unterschiedliche Beurteilung durch Experten beim Hearing
Wien (pk) - Mit einem öffentlichen Expertenhearing startete der Verfassungsausschuss des Nationalrats am 05.02. seine Beratungen über den EU-Reformvertrag. Experten, Abgeordnete und RegierungsvertreterInnen setzten sich dabei unter anderem mit der Frage auseinander, welche Änderungen der EU-Reformvertrag gegenüber dem Status quo bringe und ob eine Volksabstimmung über den Vertrag geboten sei.

Dabei teilten die Experten im Wesentlichen die grundsätzliche Einschätzung der Regierung, dass der vorliegende Vertrag die EU handlungsfähiger und demokratischer mache und zahlreiche Fortschritte bringe. Lediglich der deutsche Universitätsprofessor Albrecht Schachtschneider brachte massive Bedenken vor und warnte vor einem Souveränitätsverlust der Nationalstaaten. Seine Argumentation wurde von den beiden Europarechtsexperten Michael Holoubek und Stefan Griller sowie von EP-Abgeordnetem Johannes Voggenhuber (G) jedoch als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen.

Dem Beharren der FPÖ auf Abhaltung einer Volksabstimmung erteilten SPÖ, ÖVP und Grüne eine Absage, wobei Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) den Verdacht in den Raum stellte, dass es der FPÖ nicht um eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung, sondern generell um eine Verhinderung weiterer Integrationsschritte auf EU-Ebene gehe. In logischer Konsequenz müsste die FPÖ eigentlich einen EU-Austritt Österreichs fordern, skizzierte er. Das BZÖ nahm an den Beratungen nicht teil, nachdem sich Abgeordneter Herbert Scheibner mit seinem Verlangen, sämtliche Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, bei den anderen Fraktionen nicht durchsetzen konnte.

Winkler: Eine solide und moderne Grundlage für die weitere Arbeit
Eingeleitet wurden die Beratungen im Ausschuss durch Stellungnahmen von Staatssekretär Hans Winkler und Staatssekretärin Heidrun Silhavy. Winkler wies dabei darauf hin, dass bereits vier EU-Staaten – Ungarn, Slowenien, Malta und Rumänien – den EU-Reformvertrag ratifiziert hätten. Auch in den anderen europäischen Staaten habe der Ratifizierungsprozess begonnen, wobei eine überwiegende Mehrheit der EU-Länder das Verfahren vor dem Sommer beenden wolle.

Aus seiner Sicht gebe es keine Alternative zur europäischen Integration und zur Europäischen Union, bekräftigte Winkler. Globalen Problemen wie dem Klimawandel könne man nur gemeinsam begegnen, unterstrich er. Auch das Projekt "Friedenssicherung" sei nach wie vor aktuell. Dass Österreich Souveräntitätsrechte an die EU abgebe, sei, so Winkler, nichts Neues, dieses Prinzip sei jedem internationalen Vertrag immanent. Der EU-Reformvertrag führe jedenfalls zu keiner Änderung des Charakters der Europäischen Union. Weder bringe er einen EU-Bundesstaat, noch einen Staatenbund, vielmehr blieben die EU-Mitglieder unabhängige, souveräne Staaten.

Winkler wertete den EU-Reformvertrag als solide und moderne Grundlage für die weitere Arbeit in der Europäischen Union, auch wenn dieser, wie er bedauerte, nur schwer lesbar sei. Der Vertrag werde die Europäische Union eindeutig handlungsfähiger machen, gerade in Bereichen, die die Menschen direkt berührten, zeigte er sich überzeugt. Österreich könne auf EU-Ebene nicht alle Interessen durchsetzen, räumte Winkler ein, man müsse aber wie in jeder Gemeinschaft Kompromisse schließen, wenn man die Vorteile der Gemeinschaft genießen wolle.

Silhavy: Ein besserer Kompromiss als der bisherige

Staatssekretärin Heidrun Silhavy bekräftigte, der EU-Reformvertrag mache die EU fit fürs 21. Jahrhundert. Nach Jahren der Reformdiskussion könne sich die EU nun auf aktuelle Probleme wie die Gewährleistung von sozialer Sicherheit und Vollbeschäftigung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Sicherstellung der Energieversorgung konzentrieren. Als Vorteile des Vertrags nannte sie u.a. die klare Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten, die Verbesserung der Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente, die Verstärkung der sozialen Dimension der EU und die Einführung des Instruments der europäischen Bürgerinitiative. Auf persönliche Initiative von Bundeskanzler Gusenbauer ist es ihr zufolge außerdem gelungen, in die Umweltbestimmungen einen Passus über die Notwendigkeit des Klimaschutzes einzufügen.

Das Vertragswerk sei ein Kompromiss, sagte Silhavy, aber ein besserer Kompromiss als der, den es bisher gegeben habe.

Die Stimmen der Experten
Den Beginn bei den Expertenstatements machte Universitätsprofessor Michael Holoubek, Vizerektor an der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des Instituts für österreichisches und europäisches öffentliches Recht. Holoubek betonte, der EU-Reformvertrag stelle die Funktionsfähigkeit der Union auch unter neuen Rahmenbedingungen sicher. Unter anderem würden Strukturen bereinigt und Kompetenzen klarer verteilt.

Gleichzeitig wird Holoubek zufolge das demokratische Prinzip der Union aufgewertet. So gehöre das Europäische Parlament zu den Gewinnern der Reform. Damit werde klar auf vielfach geäußerte Kritik reagiert, die EU sei zu wenig demokratisch legitimiert. Auch die nationalen Parlamente spielten in Hinkunft eine weitaus stärkere Rolle als bisher.

Besonders hob Holoubek darüber hinaus die Stärkung der sozialen Dimension der EU hervor. In diesem Zusammenhang verwies er etwa auf die in der Grundrechte-Charta verankerten sozialen Grundrechte und die besondere Betonung der so genannten "Daseinsvorsorge", zu der etwa Wasserversorgung, Müllentsorgung und soziale Dienste zählen.

Eindeutig ist für Holoubek, dass der EU-Reformvertrag keine Gesamtänderung der Bundesverfassung bringt und damit auch keine zwingende Volksabstimmung erforderlich macht. In der Frage des Vorrangs von EU-Recht gegenüber nationalem Recht ändere der Vertrag am Status quo "gar nichts", sagte er.

Universitätsprofessor Stefan Griller, Vorstand des Europainstituts der Wirtschaftsuniversität Wien, machte geltend, dass der EU-Reformvertrag danach bewertet werden müsse, welche Änderungen er gegenüber dem Status quo bringe. Im direkten Vergleich könne er ausschließlich Verbesserungen erkennen, bekräftigte er. Man könne den Status quo kritisieren und den Vertrag selbst kritisieren, meinte er, ein Vergleich spreche aber eindeutig zugunsten des Reformvertrags.

Zu den wesentlichsten Änderungen gehören Griller zufolge die Erleichterung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union, die Stärkung des Parlamentarismus, eine nicht unwesentliche Klärung der Kompetenzen und eine Verbesserung der Grundrechtsschutzes. Allerdings bringe der Vertrag keine Vereinfachung der Texte, bedauerte er. Es sei einer der gravierendsten Mängel, dass der Text nicht einmal für Experten auf Anhieb verständlich sei, kritisierte Griller.

Klar ist für Griller, dass die EU durch den Vertrag nicht zu einem neuen eruopäischen Bundesstaat wird. Die Eigenständigkeit der europäischen Mitgliedstaaten gehe nicht verloren, unterstrich er. Seiner Meinung nach ist ein europäischer Bundesstaat aus heutiger Sicht allein schon deshalb "utopisch", weil der Staatsgründungswille der Mitgliedsstaaten fehle. Insgesamt bringe der Reformvertrag, so Griller, substanzielle Änderungen, aber keinesfalls eine Totaländerung. Er sieht auch keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung durch den Vertrag.

Eine gänzlich andere Auffassung als Holoubek und Griller vertrat der deutsche Rechtsexperte Albrecht Schachtschneider. Er machte geltend, dass die EU bereits ein Bundesstaat sei und die Bundesstaatlichkeit durch den Vertrag von Lissabon verstärkt werde. Man wolle das nur nicht wahrhaben, konstatierte er.

Die Bundesstaatlichkeit ergibt sich ihm zufolge aus den Strukturen der EU und aus der Substanz ihrer Befugnisse. Es gebe so gut wie keine Politik, die nicht in der Hand der EU sei, meinte er. So sei sie nicht nur für Wettbewerbsrecht und Handelspolitik allein zuständig, sie lasse den Nationalstaaten auch im Bereich der so genannten geteilten Zuständigkeiten kaum Spielraum. Damit habe die EU auch in der Wirtschaftspolitik, im Binnenmarkt, der Sozialpolitik, der Verkehrspolitik, der Justizpolitik und der Polizeipolitik im Wesentlichen das Sagen. Die Mitgliedsstaaten würden, so Schachtschneider, zu "regionalen Selbstverwaltungseinheiten" reduziert.

Der Vertrag von Lissabon führt nach Auffassung Schachschneiders außerdem zu einem "schmerzlichen Verlust an Demokratie". In Zukunft könnten die Europäische Kommission und der Europäische Rat ohne Einbindung der Parlamente wesentliche Entscheidungen treffen, kritisierte er. Die vorgesehene Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments ist für Schachtschneider, wie er sagte, kein Ausgleich, da das Europäische Parlament kein richtiges Parlament sei, weil nicht jeder EU-Bürger das gleiche Stimmrecht habe und Bürger großer Staaten benachteiligt seien.


Kritik übte Schachtschneider auch an der rechtlichen Verankerung der Grundrechte-Charta. Damit werde die Verantwortung für den Grundrechtsschutz von nationalen Gerichten zum Europäischen Gerichtshof verlagert, bemängelte er. Für ihn ist der Grundrechtsschutz in der Hand des EuGH aber "so gut wie verloren", dieser habe noch kein einziges Mal in seiner Geschichte zugunsten von Grundrechten entschieden.

Für Schachtschneider ist die Notwendigkeit einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag gegeben.

Johannes Voggenhuber, Abgeordneter der Grünen im Europäischen Parlament, wies die Argumentation Schachtschneiders strikt zurück. Die EU habe etwa keine "Kompetenz-Kompetenz", keine Steuerhoheit, keine Hoheit über ihre Einnahmen, keine eigene Polizei und keine eigene Armee, skizzierte er. Daher könne man auch nicht von einem Bundesstaat sprechen. Überdies müssten alle EU-Verträge von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
   

Voggenhuber zufolge werden mit dem EU-Reformvertrag einige Konstruktionsfehler des Vertrags von Maastricht behoben. Das bestehende Demokratiedefizit der EU hat seiner Meinung nach in diesem Vertrag seinen Ursprung. Die Tatsache, dass Gesetze von Parlamenten gemacht würden und Gesetzgebung öffentlich zu sein habe, sei, so Voggenhuber, von der EU jahrelang vernachlässigt worden.

Auch wenn es, wie Voggenhuber erklärte, nicht gelungen sei, "eine schöne europäische Verfassung" zu entwerfen, so wird mit dem EU-Reformvertrag seiner Ansicht nach doch das Fundament für eine europäische Demokratie gelegt. Erstmals würden die europäischen Institutionen einem Grundrechtsregime unterworfen und soziale Grundrechte den klassischen Grund- und Menschenrechten gleichgestellt, führte er aus. Das sei die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer Sozialunion.

Der EU-Reformvertrag bringe keinen "Zentralisierungsschub für Europa" und schaffe keine neuen Kompetenzen für die EU, vielmehr werde die Machtausübung auf europäischer Ebene umfassend demokratisiert, sowie der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterworfen, bekräftigte Voggenhuber. Das sei die richtige Antwort auf die Angst und das Misstrauen der Bürger gegenüber Europa. Wer den EU-Vertrag ablehne, wolle die europäische Integration nicht, zeigte er sich überzeugt.

Nach den Experten kamen beim öffentlichen Hearing über den EU-Reformvertrag die PolitikerInnen zu Wort. Die Runde der Abgeordneten wurde mit einer Wortmeldung von Abgeordneter Elisabeth Grossmann (S) eröffnet. Der Reformvertrag schaffe die längst fälligen Voraussetzungen, um aktuelle Probleme gemeinsam lösen zu können, sagte sie, die EU brauche neue, zeitgemäße Spielregeln. Wenn die EU handlungsfähig und leistungsfähig bleiben wolle, reichten die bestehenden Vertragsgrundlagen nicht aus.

Die Tendenz gehe klar in Richtung Sozialunion, bekräftigte Grossmann. Überdies würden mit dem EU-Reformvertrag Demokratiedefizite abgebaut. Den Argumenten von Universitätsprofessor Schachtschneider können sie nicht folgen, meinte Grossmann, ohne die Zustimmung der Mitgliedsstaaten gehe auch künftig auf EU-Ebene nichts. Zur Forderung der FPÖ nach einer Volksabstimmung merkte sie an, die repräsentative Demokratie sei keineswegs eine Demokratie zweiter Klasse.

Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) erinnerte daran, dass der letztendlich gescheiterte EU-Verfassungsvertrag die Zustimmung von 182 der 183 Abgeordneten im Nationalrat erhalten habe. Die Diskussion, die jetzt über den EU-Reformvertrag geführt werde, sei nicht neu, meinte er, im Grunde gehe es um die Frage, "will man dieses Europa, oder will man es nicht".

Spindelegger fragte sich, was die Zielrichtung der FPÖ sei, wenn sie eine Volksabstimmung über den Reformvertrag fordere. Er könne sich nicht vorstellen, dass die FPÖ den geltenden Vertrag von Nizza für besser als den EU-Reformvertrag halte, sagte er. Vielmehr sei zu vermuten, dass der FPÖ die EU-Integration insgesamt zu weit gehe. Als logische Konsequenz müsste die FPÖ Spindeleggers Einschätzung nach in diesem Fall aber eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der EU fordern und keine Volksabstimmung über den Reformvertrag. Was sei aber, so Spindelegger, der Alternativentwurf? Glaube die FPÖ tatsächlich, dass Österreich allein besser dastünde?

Abgeordneter Robert Aspöck (F) betonte, die Freiheitlichen würden sich nicht als Anti-Europäer verteufeln lassen, und erinnerte, seine Fraktion sei schon zu einem Zeitpunkt für die Europäische Gemeinschaft gewesen, als SPÖ und ÖVP noch "wie ein Magnet" an der EFTA hingen. Er stellte klar, dass die FPÖ für ein Europa der Vaterländer stehe, nicht aber für eine Union, die sich in Richtung eines europäischen Einheitsstaates bewegt. Probleme sah Aspöck vor allem bezüglich der generellen Ermächtigung für die Mittelbeschaffung seitens der EU und der Beibehaltung der österreichischen Souveränität in Sachen Anti-AKW-Politik.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) konterte, der Begriff des Europas der Vaterländer sei in der jetzigen Reformdiskussion völlig fehl am Platz, die FPÖ sollte lieber ihre klaren Motive für das Beharren auf einer Volksabstimmung auf den Tisch legen. Wichtigstes Element des Reformvertrages war für Glawischnig der Grundrechtskatalog, der ihrer Meinung nach aber noch zu wenig klar ausformuliert ist, etwa hinsichtlich des direkten Zuganges des Einzelnen zum EuGH.

Während Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) seine Überzeugung äußerte, dass der neue Vertrag eine wesentliche inhaltliche Verbesserung zur aktuellen Rechtslage darstellt, warf Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) ein, ÖVP und SPÖ hätten einfach Probleme mit der Volksabstimmung und würden das Volk fürchten.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) bekräftigte, seiner Fraktion gehe es darum, dass sich die EU zu einer bürgernahen Union weiterentwickelt, die Forderung nach einer Volksabstimmung sei keine Obstruktion gegen die EU, sie sei auch keine wissenschaftliche, sondern eine politische Frage. Die Regierung habe die Verpflichtung, den Vertrag zu "übersetzen", damit er für die Menschen verständlich wird. Für Bösch bestand die Gefahr, dass wesentliche Elemente verschleiert werden, die Inhalt des Vertrages sind.

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) interpretierte den Lissaboner Vertrag als eine Weiterentwicklung im Stile der Verträge von Amsterdam und Nizza, über die auch keine Volksabstimmungen abgehalten wurden. Überhaupt könne die Lösung nicht in nationalen Volksabstimmungen liegen, meinte Schüssel, der sich vielmehr eine gesamteuropäische Volksabstimmung vorstellen konnte. Schwächen des Vertrages ortete er bei der Subsidiaritätsregelung, die seiner Einschätzung nach relativ schwach ausgeprägt ist, sowie im Zusammenhang mit der Abgrenzung des EuGH vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Verfassungsgerichtshof.

Staatssekretär Hans Winkler wies die Sorge der FPÖ, Österreich könne zur Zulassung von Atomkraftwerken gezwungen werden, als völlig unbegründet zurück und erinnerte an das Einstimmigkeitsprinzip bei der Wahl der Energiequellen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Zur Parallelität der einzelnen Gerichtshöfe in Grundrechtsfragen bemerkte er ebenso wie Staatssekretär Christoph Matznetter, der Beitritt der EU zur MRK verringere die Gefahr unterschiedlicher Rechtssprechungen ganz wesentlich.

Univ. Prof. Michael Holoubek führte hinsichtlich der Grundrechts-Charta ins Treffen, diese habe ihre primäre Stoßrichtung gegenüber den Organen der EU, die bisher keinem Grundrechtskatalog unterlagen. Er erwartete sich davon vor allem konkrete Auswirkungen bei der Auslegung von Richtlinien und Verordnungen der Union.

Prof. Stefan Griller kritisierte Teile des Gutachtens von Prof. Schachtschneider als denkunmöglich und warf ihm vor, den Vertragstext bei seiner Auslegung ins Absurde verfälscht zu haben. Konkret betonte er, die Bedeutung der Übertragung der Zuständigkeit, einzelne Steuern einzuheben, sei noch lange keine Gesamtänderung der Verfassung, auch stelle die Neutralität kein Baugesetz der Verfassung dar.

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider bekannte sich uneingeschränkt zur europäischen Integration und betonte, es gehe ihm um die Verteidigung der Demokratie. Er blieb bei seiner Einschätzung, wonach durch die neuen Befugnisse, insbesondere durch die Generalermächtigung, gegen das demokratische Prinzip verstoßen werde. Zur Frage der Atomkraftwerke gab er zu bedenken, es bestehe die Gefahr, dass die EU die österreichische Illegalisierung der Kernkraft wieder aufheben könnte.

EU-Abgeordneter Johannes Voggenhuber wies die Behauptungen Schachtschneiders scharf zurück und warf ihm "vehemente Ahnungslosigkeit" vor. Vor allem das Argument des Eingriffs der EU in die Demokratie der einzelnen Mitgliedsstaaten ließ Voggenhuber nicht gelten, wobei er bemerkte, Schachtschneider ignoriere die Mitwirkungsrechte des Parlaments bei EU-Entscheidungen. Als logisch bezeichnete es Voggenhuber, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe. Klar war für ihn auch die Staatlichkeit der Union. Es sei falsch gewesen, die EU bloß als internationale Organisation anzusehen, diese Lebenslüge löse der Vertrag nun auf, meinte er. Wenngleich der Vertrag einen Rückschritt gegenüber den Ergebnissen des EU-Konvents darstellt, zumal er ein Weniger an Europa bringt, sei er doch von dem Konsens getragen, Macht rechtsstaatlich zu zähmen, die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen und Demokratie herrschen zu lassen, stand für Voggenhuber fest.

BZÖ für Verschiebung der Beratungen über den EU-Reformvertrag

Vor Beginn der Beratungen über den EU-Reformvertrag hatte der Ausschuss über einen Antrag von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner diskutiert, sämtliche Punkte von der Tagesordnung abzusetzen. Es gebe den parlamentarischen Usus, Ausschüsse nur im Konsens einzuberufen, argumentierte Scheibner, ein solcher sei im vorliegenden Fall jedoch nicht zustande gekommen.

Ihm gehe es nicht um den Inhalt des Vertrags, sagte Scheibner. Er könne sich der Meinung, dass der EU-Reformvertrag gegenüber dem geltenden Recht ein Fortschritt sei, durchaus anschließen. Seiner Ansicht nach wäre es aber ein wichtiges demokratiepolitisches Signal, das Ratifizierungsverfahren in Österreich erst nach dem geplanten Referendum in Irland und nach Abhaltung der Volksbefragung in Kärnten zu beginnen. Für das BZÖ wäre es, so Scheibner, "überhaupt kein Problem", mit dem Ratifizierungsprozess im Juni zu starten und die Beratungen im Herbst abzuschließen.

Die anderen Fraktionen konnten sich der Argumentation Scheibners nicht anschließen. So sprach sich Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) dafür aus, die Beratungen im Verfassungsausschuss wie geplant aufzunehmen. Man könne den EU-Reformvertrag nicht ein halbes Jahr im Ausschuss liegen lassen und untätig bleiben, meinte er.

"Gar nichts" hält Spindelegger auch davon, das Referendum in Irland abzuwarten, eine Meinung, die er mit dem Klubchef der Grünen Alexander Van der Bellen teilte. Österreich sei aufgerufen, den Reformvertrag zu ratifizieren, unabhängig davon, was in Irland oder in einem anderen EU-Land passiere, unterstrich Van der Bellen. Van der Bellen betonte überdies, es sei das BZÖ gewesen, das den langjährigen parlamentarischen Konsens aufgekündigt habe.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch kündigte seitens der FPÖ an, sich "konstruktiv kritisch" an der Debatte über den EU-Reformvertrag zu beteiligen. Diese Pflicht hätte auch das BZÖ, bekräftigte er. Die FPÖ habe die Hoffnung, dass am Ende der Beratungen ein Beschluss über die Abhaltung einer Volksabstimmung in Österreich stehe, unterstrich Bösch. Eine Volksbefragung wertete er als "vollkommen untaugliches Mittel".

SPÖ-Klubobmann Josef Cap hielt fest, das, was das BZÖ mache, grenze an Arbeitsverweigerung. Für ihn trägt eindeutig das BZÖ die Verantwortung dafür, dass über den Ausschussfahrplan kein Konsens zustande gekommen sei.

Die Beratungen im Verfassungsausschuss werden morgen, Mittwoch, mit weiteren Expertenanhörungen fortgesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die Themenblöcke Umwelt- und Energiepolitik, Soziale Dimension der EU, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Stärkung der Grund- und Bürgerrechte. Zur Sitzung, die von 10 Uhr bis 18.30 Uhr anberaumt ist, werden unter anderem auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Umweltminister Josef Pröll und Sozialminister Erwin Buchinger erwartet. Weitere Sitzungen des Verfassungsausschusses sind für Mittwoch, den 27. Februar, und Dienstag, den 25. März in Aussicht genommen.

Gemeinsam mit dem EU-Reformvertrag verhandelt werden ein Antrag und ein Entschließungsantrag der FPÖ, die beide auf die Abhaltung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag abzielen.
 
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