Geld zurück vom Finanzamt   

erstellt am
05. 02. 08

Eine ArbeitnehmerInnenveranlagung bringt im Schnitt 200 Euro. Tipps, Infos, Broschüren, Musterbriefe und Formulare dazu auf der Webseite der Arbeiterkammer Wien
Wien (ak) - Hunderte Millionen Euro lassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedes Jahr beim Finanzamt liegen, weil sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht machen. Dabei zahlt es sich aus: Jede Veranlagung bringt im Schnitt 200 Euro. In manchen Fällen sind 1.000 Euro und mehr drinnen. "Mit den Tipps der Arbeiterkammer klappt die ArbeitnehmerInnenveranlagung auch ganz einfach", sagt Otto Farny, Steuerexperte der AK Wien. Auf http://wien.arbeiterkammer.at finden AlleinverdienerInnen, AlleinerzieherInnen, Teilzeitbeschäftigte, PendlerInnen und Lehrlinge alle Tipps und Infos wie sie sich mit Pauschalen, Absetzbeträgen, Werbungskosten oder Sonderausgaben ganz einfach Geld zurückholen können. Auf der Website der AK Wien gibt es einen Steuer-Check, täglich einen neuen Steuertipp, den Brutto-Netto-Rechner, alle Broschüren und Folder, die Adressen der Finanzämter, Musterbriefe und Formulare. Wie das L1-Steuerformular für die Veranlagung ausgefüllt werden muss, dabei hilft auch ein Video: Schritt für Schritt wird in Bild und Ton gezeigt, wie es richtig gemacht wird. Wer zusätzlich den Folder "10 Schritte zur ArbeitnehmerInnenveranlagung" bestellen will, kann das unter (01) 310 00 10 - 424.

Warum eine ArbeitnehmerInnenveranlagung?
Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob jemand das ganze Jahr über gleich verdient hat. Viele haben aber ein schwankendes Einkommen, weil sie während des Jahres zu arbeiten begonnen haben oder den Job gewechselt haben. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wird die Steuer neu berechent und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es Geld zurück vom Finanzamt.

Wann zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung immer aus?
Folgende ArbeitnehmerInnen sollten die ArbeitnehmerInneveranlagung auf jeden Fall machen:

  • wer während des Jahres zu Arbeiten begonnen hat (nach der Schule, der Karenz oder Arbeitslosigkeit)
  • Lehrlinge
  • wer während des Jahres unterschiedlich verdient hat (etwa durch Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt)
  • Alleinverdiener oder Alleinerzieher
  • wer berufliche Ausgaben hatte, hohe Arztkosten oder Sonderausgaben, wie etwa Prämien für eine Pensionsversicherung
  • wer so wenig verdient und daher gar keine Steuern zahlt, für den gibt es die sogenannte Negativsteuer - das heißt bis zu maximal 110 Euro als Gutschrift vom Finanzamt.


Was ist zu tun?
Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer kann die ArbeitnehmerInnenveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt durchführen. Dazu braucht man das Formular L1 (gibt es auf jedem Finanzamt oder auf http://wien.arbeiterkammer.at) oder man macht die Veranlagung gleich im Internet über finanzOnline. Achtung: Eine ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man nicht nur für ein Jahr machen, sondern für insgesamt bis zu fünf Jahre zurück.

 
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