BM Schmied zur Neuregelung der Aufnahmeverordnung   

erstellt am
18. 02. 08

"Längere Fristen, bessere Information und klare Regelung der Verantwortlichkeit für einen bestmöglichen Umstieg in die Wunsch-Schule"
Wien (bmukk) - Am 18.02. beginnt in Vorarlberg, Niederösterreich und dem Burgenland die Schuleinschreibung für die 5.Schulstufe im Schuljahr 2008/09. Der Weg in die Wunsch-Schule wird durch die Neuregelung der Aufnahmeverordnung für AHS vereinfacht. "Die Einschreibefristen werden deutlich verlängert, die Information für Eltern intensiviert und die Verantwortlichkeit der Landesschulräte klar festgeschrieben. Durch diese Regelung ermöglichen wir den Eltern eine bessere Entscheidungsfindung und schaffen bestmögliche Transparenz. Probleme des Vorjahres werden dadurch minimiert", so Bildungsministerin Claudia Schmied.

Die grundsätzliche Problematik der zu frühen Trennung der Kinder mit 9,5 Jahren kann durch diese Neuregelung allerdings nicht gelöst werden. "Die Selektion der Kinder mit 9,5 Jahre können wir durch diesen Schritt nicht auflösen. Der unnötige Druck auf Eltern, Schüler und Volksschul-Lehrer, bereits so früh weitreichende Bildungswegentscheidungen zu treffen bleibt leider aufrecht. Allerdings werden ab Herbst 65 Neue Mittelschulen in 5 Bundesländern einen besseren Weg aufzeigen", so Bildungsministerin Claudia Schmied.

Die Neuregelung der Aufnahmeverordnung für die 5. Schulstufe im Detail:

  1. Einfache Anmeldung an der Wunsch-Schule. In Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und im Burgenland bis zum 29. Februar. In Kärnten, Salzburg, Tirol, Oberösterreich und der Steiermark bis zum 7. März. Die Anmeldung wird auf der Schulnachricht (Semesterzeugnis) der 4.Klasse Volksschule verzeichnet.
  2. In Wien, Niederösterreich Vorarlberg und dem Burgenland erfahren die Eltern bis 31. März, ob ihr Kind einen vorläufigen Platz erhält. Falls kein Platz frei ist erhalten die Eltern ein Informationsblatt über Schulen mit freien Plätzen und die Nummer einer Info-Hotline, die die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat einrichten. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark werden die Eltern bis zum 7.April informiert.


Für Kinder ohne vorläufigen Schulplatz:

  1. Die Eltern melden ihr Kind an einer Schule mit freien Plätzen bis spätestens 30.April an. Die Zuweisung eines freien Schulplatzes erfolgt dann so bald wie möglich.
  2. Die endgültige Vergabe der Plätze erfolgt am Donnerstag oder Freitag der letzten Schulwoche, wenn das Kind alle Voraussetzungen für die Aufnahme in eine AHS erfüllt. Die Eltern werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bis zum 27. Juni über die endgültige Vergabe schriftlich informiert. In Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark erfolgt diese Information bis zum 5.Juli.
  3. Die formale Aufnahme in die Schule erfolgt zu Schulbeginn im September. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland am 1.September. In Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark bis zum 8. September.
 
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