Debatte über Vorgänge im Innenministerium  

erstellt am
15. 02. 08

 Platter: Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Fakten sondern nur Vorwürfe auf dem Tisch
Wien (övp-pk) - Im Folgenden die Anfragebeantwortung von Innenminister Günther Platter in der Debatte über die Dringliche Anfrage der Grünen im Bundesrat am 14.02.:

1. "Lassen Sie mich die Frage zuerst richtig stellen: Zum gegebenen Zeitpunkt sind keine Fakten, sondern ausschließlich Vorwürfe, Anschuldigungen und Gerüchte des Herrn Haidinger bekannt. Diese als Tatsachen zu bewerten, ist weder rechtsstaatlich richtig, noch fair gegenüber den mittlerweile öffentlich vorverurteilten Personen. Nochmals und in aller Klarheit: In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Jetzt führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen."

"Richtig ist, dass am 31. März 2006 im Bundeskriminalamt eine Ermittlungsgruppe Haidinger eingerichtet wurde. Seit Beginn der Erhebungen wurde von dieser intensiver Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehalten und in Hinblick auf die absehbare Dimension und die Bedeutung des Falles im Mai 2006 die SOKO personell verstärkt."

2. "Wie bei Kriminalfällen von besonderen öffentlichen Interesse üblich und notwenig, sind auch im Fall BAWAG Vorgesetzte (Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit) und Ministerbüro über den aktuellen Fortgang der Ermittlungen informiert worden. Im gegenständlichen Fall erfolgten ab April 2006 nahezu wöchentlich standardisierte Berichte - grundsätzlich via Generaldirektion. Vereinzelt wurde aus gegebenem Anlass zusätzlich informiert."

"Die Inhalte betrafen, wie bereits erwähnt, allgemeine Informationen über den Fortgang der Ermittlungen sowie aktuelle Entwicklungen."

"Beispielhaft wurde mit 6. Juni 2006 über den Generaldirektor mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Geldflüsse von der BAWAG an die SPÖ beim Leiter der SOKO-BAWAG angefragt hat."

"In einem anderen Fall etwa wurde am 21. Juni 2006 der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit von Dr. Haidinger über 8 unmittelbar bevorstehende Hausdurchsuchungen im Auftrag des LG Wien unterrichtet (u.a. Elsner, Verzetnitsch und Weninger). Darin wurde von der Staatsanwaltschaft auf die Dringlichkeit der Durchführung hingewiesen, zumal die Medien von diesen Hausdurchsuchungen bereits Kenntnis hätten. Diese Mailnachricht ging auch an das Ministerbüro."

3. "Es handelt sich hier um keinen Sachverhalt, sondern um Vorwürfe, Anschuldigungen, Behauptungen und Gerüchte. Ich beurteile diese nicht, sondern eine Beurteilung erfolgt aufgrund tatsächlicher Fakten und Belege. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt am Zug über die weiteren Schritte zu entscheiden."

4. "Auch dabei handelt es sich um eine Behauptung des Herrn Haidinger. Die betroffenen Personen werden sich bei der Staatsanwaltschaft äußern und dort ihre Informationen, Unterlagen und ihr Wissen zur Verfügung stellen sobald sie die Gelegenheit dazu haben. Da braucht es Vertrauen in die Justiz. Lassen wir sie arbeiten."

5. "Die Akten wurden über den Weg der Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit an die Parlamentsdirektion übermittelt. Es gab weder eine Anforderung von, noch eine Übermittlung an den ÖVP-Klub."

6. "Die vom Ausschuss angeforderten Akten, beziehungsweise Kopien sind in mehreren Tranchen angefordert und via Boten von der Generaldirektion direkt der Parlamentsdirektion übergeben worden."

7. "Ich beurteile diese nicht, sondern eine Beurteilung erfolgt aufgrund tatsächlicher Fakten und Belege. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt am Zug.

8. "Die Frage über die Abläufe und Ermittlungen werden jetzt in der Evaluierungskommission zu klären sein. Ich betone noch einmal: Es ist immer leicht einen Kriminalroman von hinten zu lesen - wenn klar ist wer der Täter war. Dann ist auch klar, ob und welche Hinweise passend zu diesem Täter gewesen wären. Zu einer Zeit, wo tausende Hinweise und über 700 Überprüfungen stattgefunden haben, ist das etwas anderes. Ich halte nichts von Vorverurteilung auf Grund des heutigen Wissenstandes - zehn Jahre später sieht alles anders aus."

"Klar ist aber, dass die Kommission, unter dem Vorsitz von Präsident Adamovich, diesen und andere Aspekte und Vorwürfe genau evaluieren und beurteilen wird. Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird. Evaluierungen werden dann durchgeführt wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist. Das ist er nicht mit Bekanntwerden des Täters, sondern dann wenn die Arbeit der SOKO tatsächlich beendet ist, wenn man sichergehen kann, dass keine neuen Hinweise und Verdächtigungen mehr dazu kommen und die begleitenden Verfahren abgeschlossen sind. Im Fall Kampusch sind selbst im Jahr 2007 immer wieder neue Theorien, Verdächtigungen und Hinweise aufgetaucht - speziell über die Medien, insbesondere durch Privatdetektive etc."

"Und zur Klarstellung: Herr Haidinger hat den Hinweis aus dem Jahr 1998 selbst erst nach dem Auffinden der Natascha Kampusch zur Sprache gebracht. Er selbst war ab 2000 federführend für den Fall Kampusch verantwortlich."

9. "Die Evaluierungskommission unter Vorsitz von Präsident Adamovich hat den Auftrag eine genaue Evaluierung und Beurteilung vorzunehmen. Ich kann und werde dem nicht vorgreifen."

10. "Das ist weder bekannt noch richtig. Dabei handelt es sich um eine falsche Behauptung. Es hat auch im Jahr 2006 eine neuerliche Befragung des Hundeführers gegeben. Konkret wurde der Polizeihundeführer am 29. August 2006, also bereits sechs Tage nach der Selbstbefreiung von Natascha Kampusch, durch Mitarbeiter der Sonderkommission Kampusch persönlich befragt. Es handelt sich also um eine falsche Darstellung des Herrn Haidinger."

11. "Zu der in Frage stehenden Befragung wurde mit Datum vom 29.8.2006 ein Aktenvermerk angelegt. Der Polizist gab an, dass er damals (14.4.1998) diesen Anruf im Sicherheitsbüro getätigt habe, er sei sich aber sicher, dass er dabei nichts von einem Hang der Person zu Kindern und ebenfalls nichts über Waffen im Hause Heinestraße 60, gesagt habe."

12. "Die Evaluierungskommission unter Vorsitz von Präsident Adamovich hat den Auftrag eine genaue Evaluierung und Beurteilung vorzunehmen. Ich kann und werde dem nicht vorgreifen."

13. "Dieser Vorwurf ist eine alte, bereits auch parlamentarisch abgehandelte Angelegenheit und hat mit den derzeitigen Untersuchungen nicht das Geringste zu tun. Der damalige Sachverhalt betraf neben Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr auch die Rechtsanwältin Mag. Nadja Lorenz."

14. "Wie sich zu letzterer aus einem e-Mail-Verkehr vom 12. Oktober 2004 zwischen dem damaligen Direktor des Bundeskriminalamtes, Dr. Herwig Haidinger, und dem Mitglied des Kabinetts des Herrn Bundesministers Strasser ergibt, erfolgte die Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung zur rechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft auf ausdrücklichen Vorschlag des Direktors Haidinger. Dies baute auf einer rechtlichen Einschätzung des Bundeskriminalamtes auf, in der wörtlich ausgeführt wird: ‚Damit kann zumindest von einem Versuch der Bestimmungstäterschaft des Vergehens der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze im Sinne von Paragraphen 15 iVm 12 iVm 281 StGB ausgegangen werden.'"

15. "Wenn ein Sachverhalt bekannt wird, der strafrechtliche Relevanz haben könnte, obliegt allein den Justizbehörden dessen Beurteilung. Daher ergab sich schon aus der für alle Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes geltenden Offizialmaxime, die zur amtswegigen Wahrnehmung der Strafrechtspflege verpflichtet, die Notwendigkeit zur Weiterleitung an die zuständige Justizbehörde."

16. "Zur Klarstellung: Das Büro für Interne Angelegenheiten ist im Innenministerium weisungsfrei. Ermittlungen außerhalb des Innenressorts werden von der BIA ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt. BIA-Chaf Mag. Kreutner hat bereits umfassend klargestellt, dass es einzig und allein der Auftrag der BIA war schnellstmöglich und so diskret als möglich den Kontakt zu Vranitzky herzustellen. Dieser Auftrag wurde vom BIA erledigt."

"Es gab dazu einen konkreten Auftrag der Staatsanwaltschaft, schnellstmöglich und diskret eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit Dr. VRANITZKY betreffend seiner Einvernahme zu den Vorwürfen des Dr. FLÖTTL, es habe einen Beratervertrag über ATS 1,000.000.- mit Dr. VRANITZKY ohne entsprechende Gegenleistung gegeben, zu erreichen. Es wurde hier seitens Dr. FLÖTTL die Möglichkeit korruptiven Verhaltens in den Raum gestellt. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte ihre Grundlage in Paragraph 88 StPO in der alten Fassung, wonach sie sich jeder Sicherheitsbehörde zur Führung von Vorerhebungen bedienen konnte. Gemäß Paragraph 36 StPO in der alten Fassung hatten die Sicherheitsbehörden diesen Anordnungen Folge zu leisten. Seitens des Büros für interne Angelegenheiten wurde der staatsanwaltschaftliche Auftrag ordnungsgemäß und im Sinne des Auftrags erfolgreich umgesetzt. Es ist absurd etwas anderes zu behaupten.

17. "Ich gehe davon aus, dass jeder einzelne Vorwurf aufgeklärt wird. Viele nutzen die derzeitigen Aufregungen, um daraus ihren eigenen Nutzen zu ziehen. Rundumschläge werden ausgeteilt, Anschuldigungen gegen höchst anständige und zuverlässige Personen erhoben. Ich verwehre mich entschieden dagegen, dass das gesamte Ressort, und vor allem die großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, in diesen Sog an Vorwürfen und Schlechtmacherei hineingezogen werden. Sie leisten täglich wichtige und hervorragende Arbeit für die Sicherheit in unserem Land, für das Innenministerium und für die Republik Österreich. Sie alle haben es nicht verdient, dass ihre Leistungen und ihr Einsatz in ein schlechtes Licht gerückt werden. Ich lasse mir die Arbeit des Innenressorts und die ausgezeichnete Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten nicht schlecht reden! Pauschalverurteilungen sind weder angebracht, noch fair."

18. "Meiner Meinung ist der eingeschlagene und in der gestrigen Präsidiale einstimmig beschlossene der absolut richtige Weg. Einerseits die Arbeit der Evaluierungskommission, andererseits die Staatsanwaltschaft: Es geht jetzt um tatsächliche Fakten und Belege. Für mich ist klar: Alle Fakten müssen auf den Tisch, es muss lückenlos aufgeklärt werden. Bis jetzt gibt es aber nicht mehr als Behauptungen und Anschuldigungen. Eine politische Verantwortung kann erst dann geklärt werden wenn klar ist ob und was überhaupt falsch gelaufen ist. Dazu reichen Vorverurteilungen und Behauptungen nicht aus."

 

 Kalina: "Das war viel zu wenig!"
Wien (sk) - Enttäuscht über den nicht auszumachenden Aufklärungsbeitrag von Innenminister Platter zeigte sich SPÖ-Bundesratsabgeordneter Josef Kalina im Bundesrat: "Was Sie hier fürs erste, vor Beantwortung der Dringlichen, geboten haben, das war viel zu wenig!", resümierte Kalina die gut dreiviertelstündige Rede Platters, in der dieser "nicht aufgeklärt" und auch "kein Wort zur politischen Verantwortung" verloren habe. Platter habe in seiner dreiviertelstündigen Rede "die große Chance vertan, zur politischen Verantwortung wenigstens ein Wort zu sagen". Dies lasse für ihn nur ein Fazit zu: "Sie sind nicht in der Lage, die Vorwürfe auch nur auszusprechen, geschweige denn, irgendeinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten", so Kalina. Der SPÖ-Bundesratsabgeordnete zitierte eine aktuelle Umfrage, wonach bereits 60 Prozent der Österreicher für einen Untersuchungsausschuss seien, der "volle politische Aufklärung" des Verdachts des Missbrauchs von Finanz und Polizei seitens ÖVP-Ministerbüros gewährleisten würde. Er habe Verständnis für den Wunsch der BürgerInnen nach einem U-Ausschuss, hätten diese doch Sorge vor einem "Staat im Staat", so Kalina.

Zwar habe Innenminister Platter in seiner dreiviertelstündigen Rede "über Gott und die Welt geredet", aber eben nichts zur geforderten Aufklärung beigetragen. Ganz offenbar habe Platter die "volle Tragweite der Vorwürfe gegen ÖVP-Ministerbüros und ÖVP-Ministerkabinette gar nicht begriffen", betonte Kalina. Dabei seien die - von einem aus der ÖVP kommenden hochrangigen Polizisten - geäußerten Vorwürfe (angebliches Begehr nach Zuleitung von Akten an den ÖVP-Klub zur Vorsondierung sowie Zuleitung von Akten ans ÖVP-Ministerbüro, die sich dann umgehend in den Medien fanden) klar. Auch wenn Platter es vorziehe, gebetsmühlenartig von "Vorwürfen, Gerüchten und Behauptungen" zu sprechen, sei dem entgegenzuhalten, dass hier eine "große Menge an Beweisen" (etwa dokumentierter E-Mail-Verkehr) vorzuliegen scheint.

ÖVP wollte sich ihren Kriminalisierungswahlkampf gegen SPÖ durch Kampusch-Evaluierung nicht stören lassen
Aber auch bezüglich der Besetzung der Evaluierungskommission mit externen Experten hätte es erst des "heftigen Drängens" der SPÖ bedurft, um endlich zu einer "richtigen Entscheidung" zu kommen, bekräftigte Kalina, der einmal mehr betonte, dass zu untersuchen sei, warum Ex-BKA-Chef Haidinger die Evaluierung der Causa Kampusch nicht genehmigt worden sei. Der Grund dafür liegt für Kalina auf der Hand: "Die ÖVP wollte sich ihren Skandalisierungs- und Kriminalisierungswahlkampf gegen die SPÖ nicht stören lassen", so Kalinas Vermutung. Überdies seien auch "genau zur gleichen Zeit BIA-Leute gegen die Schwiegermutter von Altkanzler Franz Vranitzky ausgeschwärmt". Die diesbezüglichen Erklärungsversuche der ÖVP für diesen ominösen BIA-Einsatz seien dabei "an Lächerlichkeit nicht zu überbieten", befand Kalina, der unterstrich: "Hier ging es um Pflege, und es wurde gehofft, dass sich hier auch jemanden findet, der illegal pflegt", erinnerte der SPÖ-Bundesratsabgeordnete an die Debatte rund um die illegale Pflege von Schüssels Schwiegermutter.

Vorwürfe des gezielten Einsatzes von Polizei zur Parteienbespitzelung aufklären
Die Arbeit und der Einsatz der Polizei sei ausdrücklich zu loben, so Kalina, der sich allerdings verwundert über das Schreiben Platters zeigte, das heute an alle PolizistInnen abgegangen sei. Schließlich fehle in diesem Schreiben Entscheidendes: "Hier sollte stehen, dass es Ihnen, Herr Minister Platter, leid tut, dass sich ehemalige ÖVP-Kabinettsmitarbeiter so aufgeführt haben, dass jetzt derartige Dinge in Österreich diskutiert werden müssen". Dringend diskutiert werden müssten nämlich die Vorwürfe, dass "Polizei und Finanz gezielt im Wahlkampf und auch davor eingesetzt wurden, um andere Parteien, aber vor allem die SPÖ, zu bespitzeln, zu kriminalisieren und jedenfalls in den Medien schlecht zu machen". Diese Vorwürfe könne man "nicht wegwischen, indem man über Gott und die Welt diskutiert, aber nicht über diesen Fall".


Offenbar hat es sich "Buberlpartie im Innenministerium gerichtet"
Zusammen mit den heute von der "Kleinen Zeitung" enthüllten neuen BIA-Machinationen, die "zum Himmel stinken", (angeblich unberechtigtes Abhören von Telefonen) entstehe der auch in Medien geäußerte Eindruck, dass es sich hier eine "Buberlpartie im Innenministerium gerichtet hat". Zur gleichen Zeit habe es auch die Vorfälle rund um die mit Schüssel- und Grasser-Sekretären besetzte Finanzmarktaufsicht gegeben, während es darüber hinaus gleichzeitig auch "256 Abfragen zu den Krediten der SPÖ" gegeben habe, ortete Kalina hier ein aufklärungswürdiges "Zusammenspiel".


Immer mehr BürgerInnen in Sorge: Österreicher wollen volle politische Aufklärung
All diese Vorgänge führten dazu, dass schon 60 Prozent der Österreicher nach einer neuen Umfrage einen U-Ausschuss wollen. Und "wenn die Darstellungen seitens der Zuständigen weiter so sind wie heute, dann werden es - befürchte ich - täglich mehr", unterstrich Kalina, der volles Verständnis für die Sorgen der BürgerInnen zeigte. Schließlich hätten die Bürger die Sorge, "Was ist, wenn ich mit dieser Partie in Konflikt komme. Wird mein Steuerakt durchfahndet, wird mein Telefon überwacht, schickt man möglicherweise die Sonderermittler des Innenministeriums zu mir, meiner Familie oder zur mir in die Firma?". Vor diesem Hintergrund verlangten die BürgerInnen "neben der strafrechtlichen und kriminalpolizeilichen Aufklärung zu Recht die volle politische Aufklärung", schloss Kalina.

 

 Van der Bellen: Grüne wollen Sondersitzung des Nationalrates am 29. Februar
Wien (grüne) - Bundessprecher Alexander Van der Bellen will eine Sondersitzung des Nationalrats zu den Korruptionsvorwürfen im Innenministerium am 29. Februar. "Nach dem Auftritt von Innenminister Günther Platter (V) im gestrigen Bundesrat ist ganz klar, dass die ÖVP ihre Verschleierungs- und Vertuschungspolitik fortsetzen will. Damit ist für die Grünen ebenso klar, dass eine Sondersitzung mit Einbringung des Antrags auf Untersuchungsausschuss unvermeidlich ist", so Van der Bellen.

Der U-Ausschuss müsse sich dann mit "all diesen Affären im Innenressort" auseinandersetzen. Dieser Ausschuss werde mit Sicherheit die Zustimmung von Freiheitlichen und BZÖ bekommen, "interessant wird das Verhalten der SPÖ werden". Die Sozialdemokraten müssten sich dann grundsätzlich entscheiden, ob der SPÖ-Klub "sich der Schüssel-ÖVP unterwirft und dadurch zum Handlanger der Vertuschungspolitik wird, oder ob er die parlamentarischen Aufklärung und Kontrolle ernst nimmt".

Van der Bellen meinte, er sei "gemäßigt optimistisch". Vor allem wegen der Forderungen von SPÖ-Landeshauptleuten nach Einsetzung eines U-Ausschusses. "Der Druck innerhalb der SPÖ für einen solchen Ausschuss nimmt zu, nur Regierungskoordinator Werner Faymann (S) hat sich ganz offensichtlich auf die Seite der ÖVP geschlagen", kritisiert der Grüne Bundessprecher. Van der Bellen: "Faymann schafft es, einen ÖVP-Skandal und eine ÖVP-Affäre zu einem Problem der SPÖ zu machen".

 

 Vilimsky: Lässt sich die SPÖ von der ÖVP gerne am Nasenring herumführen?
Wien (fpd) - "Eine lückenlose Aufklärung aller Verdachtsmomente kann es nur durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben", stellte Generalsekretär Harald Vilimsky zu den Aussagen von Innenminister Platter fest.

Die SPÖ forderte der freiheitliche Generalsekretär auf, sich ein Herz zu fassen und einen solchen Ausschuss zu ermöglichen, wenn sie sich selber noch halbwegs ernst nehmen wolle. Auch durch die Konkretisierung des Vorhabensberichts der Staatsanwaltschaft werde belegt, dass erhöhter Handlungsbedarf bestehe. Dem Parlament dürfe die Ausübung seiner Kontrollrechte nicht vorenthalten werden. Aber offenbar finde die SPÖ Gefallen daran, sich von der ÖVP am Nasenring herumführen zu lassen.

Außer Theaterdonner habe die Kanzlerpartei in dieser ganzen Angelegenheit nämlich noch nichts produziert. Wenn Bundesgeschäftsführer Kalina seine heutige Aussage, dass Platter im Bundesrat zu wenig geboten habe, ernst meine, solle er sich für die unverzügliche Konstituierung eines Untersuchungsausschusses einsetzen.

 

 Grosz: Grüne sollen Sondersitzung einberufen und nicht ständig nur ankündigen
Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz fordert die Grünen auf, die Sondersitzung betreffend die ÖVP-Innenministeriums-Affäre endlich einzuberufen und nicht zum wiederholten Male nur medial anzukündigen. "Auch für die Grünen gilt die Geschäftsordnung des Nationalrates. Entweder Van der Bellen und Co berufen eine Sondersitzung ein, dann hat diese geschäftsordnungsgemäß innerhalb von acht Tagen stattzufinden, oder die Präsidiale einigt sich auf eine reguläre Sitzung. Die heutige Ankündigung der Grünen am 29. Februar eine Sondersitzung abhalten zu WOLLEN, ist nichts als reine mediale Spiegelfechterei, denn niemand kann sich über die Medien einen Termin in Vorhinein aussuchen", so Grosz.

Das BZÖ verlangt eine sofortige Sondersitzung des Parlaments, kann aber im Gegensatz zu allen anderen Parlamentsparteien keine solche mehr einberufen, da mit der BZÖ-Sondersitzung für ein sozialeres Österreich, das Kontingent der kleinsten Parlamentspartei aufgebraucht worden ist. Das BZÖ hat nur Anspruch auf eine Sondersitzung, während FPÖ und Grüne je zwei Sitzungen und SPÖ und ÖVP je vier Sondersitzungen einberufen können. "Aufklärung jetzt, Sondersitzung jetzt und Untersuchungsausschuss jetzt", fordert Grosz. "Eine Sondersitzung muss schnellstmöglich stattfinden, um mit einem Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung, parallel zur Tätigkeit der Behörden, zu klären und Licht in den ÖVP-Dschungel zu bringen. Handeln statt billiger Termintricks, das ist das Gebot der Stunde", so Grosz abschließend.
 
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