BM Schmied: "Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem als zentrale Aufgabe"   

erstellt am
15. 02. 08

Neues Hochschul-Studienberechtigungsgesetz ermöglicht Menschen mit Studienberechtigungsprüfung den Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen
Wien (sk) - In Zukunft sollen auch Pädagogische Hochschulen die Möglichkeit erhalten, für Menschen ohne Reifeprüfung Studienberechtigungsprüfungen abzuhalten. Das sich in Begutachtung befindliche neue Hochschul-Studienberechtigungsgesetz schafft dafür die rechtliche Grundlage. Damit soll es vergleichbare Möglichkeiten geben wie an den Universitäten. Bisher gab es eine entsprechende Regelung für die früheren Pädagogischen Akademien, nicht jedoch für die neuen Pädagogischen Hochschulen. Die bereits an den Pädagogischen Akademien abgelegten Studienberechtigungsprüfungen werden weiter gelten.

"Diese Maßnahme schafft mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem. Menschen ohne Reifeprüfung sollen auch die Möglichkeit haben, sich an den Pädagogischen Hochschulen anzumelden und eine Studienberechtigungsprüfung abzulegen. Sie können sich damit an den - an den Pädagogischen Hochschulen bestehenden - Aufnahmeverfahren beteiligen. Ich möchte die besten und kompetentesten Personen für den Lehrberuf und daher möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben, sich an den Auswahlverfahren zu beteiligen", so Unterrichtministerin Claudia Schmied.

Diese Regelung ist allerdings eine Übergangsregelung. Im Sinne einer möglichst gleichen Regelung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollen die Bestimmungen des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes in die nächste Novellierung des Studienberechtigungsgesetzes mit einer entsprechend adaptierten Vollziehungsklausel für das Unterrichtsministerium aufgenommen werden. Das wurde auch mit Bundesminister Johannes Hahn vereinbart.
 
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