EU fördert Projekte zum Gedenken an NS- und Stalinismus-Opfer   

erstellt am
12. 02. 08

Aktion 4 des EU-Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" Aktive europäische Erinnerung / Projektanträge bis 30. April
Salzburg (lk) - Im EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" können ab sofort Projektanträge für die Aktion 4 "Aktive europäische Erinnerung" eingereicht werden. Die wesentliche Zielsetzung der unterstützten Projekte sollte die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sein sowie die Vermehrung des Wissen und des Verständnisses der heutigen und zukünftigen Generationen über die Geschehnisse in dieser Zeit.

Bei dieser Aktion werden folgende Arten von Projekten unterstützt:

  • Projekte zur Erhaltung der Stätten und Mahnmale, die mit Massendeportationen und Massenvernichtungen unter nationalsozialistischer und stalinistischer Herrschaft in Verbindung stehen,
  • Unterstützung für Archive, in denen diese Ereignisse dokumentiert sind,
  • Projekte zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer sowie an diejenigen, die Menschen vor dem Holocaust gerettet haben;


Die Unterstützung kann in zwei unterschiedlichen Kategorien beantragt werden: Veranstaltungsprojekte, bei denen es sich um Konferenzen, Seminare, Kolloquien, Workshops, Diskussionen, Sitzungen, Studientage, kreative Workshops, Schulungsaktivitäten, soziale und kulturelle Aktivitäten sowie Konzerte in Sälen handelt. Produktions- und Realisierungsprojekte, die überwiegend auf folgende Aspekte ausgerichtet sind: Erstellung von Publikationen, Websites, Fernseh- und Radiosendungen, Produktion audio-visueller Materialien, Meinungsumfragen, Studien, Analysen, Erstellung von Lehrmaterialien, Anwendung neuer Informationstechnologien, Vorbereitung von Ausstellungen, Forschungstätigkeiten, Interviews, Einrichtung von Informations- und Dokumentationszentren, Herstellung von Mikrofiches, Digitalisierung von Daten, Produktion von Katalogen, Erarbeitung von Bildungsprogrammen, Multimedia-Präsentationen und Filme, Instandsetzung von Baracken, Renovierung von Museumsräumen, Herstellung von Gedenktafeln, Einrichtung von Datenbanken, Bildung von Studienreisen usw.

Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die auch juristische Personen sind. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 31. Dezember 2008 beginnen und spätestens am 30. September 2009 abgeschlossen sein. Einreichfrist für Projektanträge: 30. April 2008.

 
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