Debatte über Vorgänge im Innenministerium  

erstellt am
19. 02. 08

 Cap: Ohne klare Antworten Platters kommt Untersuchungsausschuss
SPÖ-Klubobmann: "Würden auch U-Ausschuss auch gegen Koalitionspartner machen, denn es geht um Wahrheit und Rechtsstaat"
Wien (sk) - "Wenn uns Herr Platter keine klaren Antworten gibt, dann gibt es einen Untersuchungsausschuss. Dann werde ich am Tag der nächsten Sitzung, die wahrscheinlich die Sondersitzung sein wird, die Schritte setzen, damit wir hier an der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses mitwirken", so SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 18.02. im Studiogespräch der "Zeit im Bild 2". Bisher habe Innenminister Platter nichts getan, um zur Aufklärung der Vorwürfe durch Herwig Haidinger beizutragen. "Wie die ÖVP abstimmen wird, kann ich nicht sagen. Die ÖVP wäre gut beraten, hier mitzugehen. Wir würden es aber auch gegen den Koalitionspartner machen, denn es geht um die Wahrheit, den Rechtsstaat, eine prinzipielle Frage und darum, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Angst haben müssen, in einem Klima der Bespitzelung leben zu müssen", so Cap.

"Es geht darum, dass das, was passiert ist, jedem Bürger passieren kann. Es geht einfach nicht, dass Einrichtungen des Staates verwendet werden, um zu bespitzeln, auszuspionieren - das sind die Vorwürfe. Die Vorwürfe sind, dass dieses Büro für interne Angelegenheiten quasi eine Geheimpolizei der ÖVP war. Es gibt auch in der Causa Kampusch viele schwerwiegende Vorwürfe", erklärte Cap. Alles Dinge, die, wenn man hier nicht die Wahrheit finde, die Grundlagen des Rechtsstaates in Frage stellen. Innenminister Platter habe im Bundesrat die Möglichkeit gehabt, die Klarstellungen zu treffen und aufzuklären. "Diese Chance hat er nicht genutzt", so Cap. Am kommenden Dienstag gebe es noch den Innenausschuss als nächste Möglichkeit, für volle Aufklärung zu sorgen. "Dann wird die Entscheidung wohl fallen."

Die Kommission im Innenministerium sei nur beauftragt, die kriminalpolizeiliche Seite des Kampusch-Falls aufzuklären. Die Justiz kümmere sich um die strafrechtlichen Aspekte. "Und das Parlament hat für Kontrolle zu sorgen. Das ist seine Aufgabe und die wird es auch wahrnehmen", sagte Cap, der betonte, dass nach aktuellem Stand "der Unterausschuss unvermeidlich ist". Der Innenausschuss sei eine faire Chance für den Innenminister zur Aufklärung. "Dort muss er die Vorwürfe, die von Herrn Haidinger im letzten Innenausschuss gekommen sind, eindeutig aufklären. Platter muss alle Karten auf den Tisch legen. Das ist bisher nicht geschehen", so Cap, der in diesem Zusammenhang auf die Erklärungen zum Besuch der BIA bei der Schwiegermutter von Ex-Kanzler Vranitzky verwies. "Diese Fall zeigt: Das kann jedem Bürger passieren, wenn eine Einrichtung, die nicht einmal eine klare gesetzliche Regelung hat, außer Rand und Band gerät."

Cap betonte aber auch, dass er der Meinung sei, dass die Regierung bis 2010 arbeiten solle. "Die Regierung leistet in vielen Bereichen gute Arbeit. Es gibt keinen Grund, die Zusammenarbeit zu beenden, denn alle sagen, dass neben der Erfüllung der Kontroll- und Aufklärungsarbeit des Parlaments sehr wohl in der Regierung weiter gearbeitet werden kann."

 

 Kössl: SPÖ geht es nicht um die Entkräftung von Vorwürfen, sondern um Parteipolitik
Kössl stellt den medial verbreiteten und falschen Vorwürfen die richtigstellenden Tatsachen gegenüber
Wien (övp-pk)
- Der SPÖ geht es gar nicht um die Aufklärung offener Fragen und im Raum stehender Vorwürfe, sondern um reine Parteipolitik und die Chance, die ÖVP möglichst anzupatzen, ohne die Tatsachen zu beachten, die den Anschuldigungen entgegenstehen. Das ist bedauerlich und wirft ein schlechtes Licht auf die SPÖ, die in dieser Frage jede Seriosität aufgegeben hat. Das erklärte ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Günther Kößl am 19.02.

In der Folge stellte Kössl den medial verbreiteten und falschen Vorwürfen die richtigstellenden Tatsachen gegenüber:

Vorwurf 1: Weisung, die Ermittlungsfehler im Fall Kampusch nicht zu evaluieren, weil man im Wahlkampf keinen Polizeiskandal brauchen könne. Tatsache ist: Natascha Kampusch befreite sich am 23.8.2006 selbst. In der Folge wurde der Ermittlungsfehler bekannt, der unter der Ressortleitung von Innenminister Schlögl im Jahr 1998 passierte. Innenministerin Prokop erwähnte diesen Fehler selbst in einem Interview mit der Wiener Zeitung vom 28.8.2006. Allgemeine Tatsache ist: Erst nach Ermittlungsende kann eine Evaluierung stattfinden. Im Dezember 2006 wurde ein Schema für eine solche Evaluierung festgelegt. Im Februar 2008 wurde von Innenminister Platter eine Sechserkommission zur Evaluierung unter Vorsitz von Ludwig Adamovich eingesetzt.

Vorwurf 2: Angebliche Weisung, das BAWAG-Verfahren vor der Wahl zu beschleunigen. Tatsache ist: Eine derartige Weisung gab es nicht. Eine rasche Durchführung der Ermittlungen im größten Finanzskandal der Zweiten Republik war insbesondere im Interesse der Justiz. Außerdem verneinte Haidinger selbst in der heutigen Einvernahme beim BAWAG-Gerichtsverfahren klar, dass einseitig ermittelt worden sei. Dies bestätigte er auch dadurch, dass er aussagte, es seien keine Zeugen unter Druck gesetzt worden. Außerdem habe es seines Wissens nach keine Einflussnahme seitens des Innenministeriums oder von dritter Seite auf das Bundeskriminalamt gegeben.

Vorwurf 3: Angebliche Weisung an das Bundeskriminalamt, über Geldflüsse von der BAWAG an die SPÖ zu berichten. Tatsache ist: Am 3.6.2006 ersucht Staatsanwalt Krakow das Bundeskriminalamt, diese Geldflüsse genau zu prüfen. Haidinger informierte das Kabinett des Innenministers am 6.6.2006 darüber. Dass das Kabinett in dieser sensiblen Causa ständig Informationsersuchen von den Medien erhielt sowie dass der zuständige Minister selbstverständlich informiert sein muss, liegt auf der Hand. Selbstverständlich ist es daher auch, dass sich das Kabinett ständig über den Fortgang der Ermittlungen berichten ließ. Auch Haidinger bestätigte bei seiner heutigen Einvernahme, dass es keine Weisungen gegeben habe, in eine bestimmte Richtung zu ermitteln oder gar Ermittlungen zu unterlassen. Er bestätigte weiters, dass es keine Einflussnahme seitens des BMI oder von dritter Seite auf die Ermittlungstätigkeiten des Bundeskriminalamtes gab.

Vorwurf 4: Ermittlungen der BIA bei der Schwiegermutter von Ex-Bundeskanzler Vranitzky. Tatsache ist: Der Leiter des BIA hat diese Ermittlung genau erklärt: Es ging darum, die Befragung Vranitzkys im Zusammenhang mit dem Vorwurf, er habe eine Million Schilling für Beratungsleistungen von der BAWAG erhalten, aufzuklären. Diese Befragung Vranitzkys sollte möglichst rasch durchgeführt werden. Auch dieser Auftrag erging direkt von der Staatsanwaltschaft an das BIA.

Vorwurf 5: Weisung des Kabinetts an das Bundeskriminalamt, dem ÖVP-Klub Akten betreffend BAWAG vor Weiterleitung an das Parlament zu übermitteln. Tatsache ist: Das ist falsch. Der ÖVP-Klub hat keinerlei Unterlage in direktem Weg vom Bundeskriminalamt erhalten hat. Alle Unterlagen sind im Wege der Parlamentsdirektion wie auch an alle anderen Fraktionen übermittelt worden. Tatsache ist auch, dass Haidinger in seiner Vernehmung im Bankenausschuss am 14.3.2007 diese angebliche Weisung mit keinem Wort erwähnte! Zitat Haidinger in seiner Einvernahme beim BAWAG-Gerichtsverfahren, ob Unterlagen an den ÖVP-Klub weitergeleitet worden seien: "Nein, meines Wissens nicht."

Vorwurf 6: Es habe eine Weisung von Webinger an das Bundeskriminalamt gegeben, eine Sachverhaltsdarstellung gegen Bürstmayr wegen Schlepperei an die Staatsanwaltschaft. Tatsache ist: Es wurde bekannt, dass die Rechtsanwälte Bürstmayr und Lorenz in Tschechien potentielle Asylwerber getroffen hatten und diese aufforderten, sich nach der Einreise nach Österreich bei ihm zu melden. Grund: es bestand der Verdacht der Schlepperei. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde laut Aussagen Haidingers über Aufforderung Webingers an Haidinger eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Wenn ein strafbarer Sachverhalt bekannt wird, besteht gemäß Paragraph 84 StPO eine Anzeigepflicht. Im übrigen wurden all diese Vorwürfe bereits parlamentarisch behandelt.

Vorwurf 7: Weitergabe von Informationen des Bundeskriminalamtes im BAWAG-Verfahren an die Medien. Tatsache ist: Das Kabinett des Innenministeriums wurde vom Verlauf der Ermittlungen laufend in Kenntnis gesetzt. Der Vorwurf, dass der Informationsfluss an die Medien unterbrochen wurde, als Haidinger die genauen Termine nicht mehr an das Kabinett meldete, kann nicht bestätigt werden. Der Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde von der BIA an die Staatsanwaltschaft angezeigt.

"Es bleibt also nichts übrig, dass die Aufregung der SPÖ oder gar die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses parallel zu den laufenden Ermittlungen rechtfertigen würde oder könnte. Es bleibt damit vor allem die Frage übrig, was die SPÖ eigentlich will. Ich habe die Antwort darauf: die SPÖ will zündeln und die ÖVP anpatzen. Das sollen die Wähler wissen", schloss Kössl.

 

 Sburny: Will Gusenbauer der ÖVP beim Vertuschen assistieren oder will er aufklären?
Für die SPÖ und insbesondere für ihren Chef Gusenbauer wird die kommende Woche die Woche der Wahrheit
Wien (grüne) -
"Während Wiens Bürgermeister Häupl sich nach langem Zögern den anderen SP-Landesorganisationen angeschlossen und heute endlich Klartext zum ÖVP-Skandal im Innenministerium geredet hat, hüllt sich Kanzler Gusenbauer weiter in dröhnendes Schweigen. Der SPÖ-Chef muss endlich klar legen, ob er bei der Vertuschung der Bespitzelung der SPÖ durch die ÖVP assisitieren will, oder ob er für Aufklärung und die Einhaltung des Rechtsstaates eintritt", fordert Michaela Sburny, Bundesgeschäftsführerin der Grünen.

"Für die SPÖ und insbesondere für ihren Chef Gusenbauer wird die kommende Woche die Woche der Wahrheit. Wird die SPÖ den Mut haben, einem Untersuchungsausschuss zur ÖVP-Affäre zuzustimmen oder wird sie sich endgültig der Schüssel-ÖVP unterwerfen", so Sburny.

 

 Grosz: Sondersitzung verzweifelt gesucht!
Wann beantragen Grüne oder FPÖ endlich Sondersitzung zum ÖVP-Watergate?
Wien (bzö) - "Wann beantragen Grüne oder FPÖ endlich eine Sondersitzung zum ÖVP-Watergate? Seit genau 11 Tagen kündigen die Grünen jetzt ihre Sondersitzung an und die FPÖ weigert sich eine solche zu beantragen, wie FPÖ-Klubobmann Strache gestern im O-Ton so schön gesagt hat: "Wir verlassen uns auf die Grünen." Die FPÖ verlässt sich auf die Grünen und Österreich ist verlassen. Das BZÖ fordert eine Sondersitzung jetzt und Schluss mit den zahnlosen Ankündigungen von Grün und Blau", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz angesichts der anhaltenden Weigerung von Grün und Blau endlich die angekündigte Sondersitzung einzuberufen.

Der BZÖ-Generalsekretär fragt sich immer mehr welchen Deal die FPÖ eigentlich mit SPÖ und ÖVP hat, wenn die Mannen rund um Strache zwar lauthals eine Sondersitzung fordern, aber selbst keine einberufen? "Die Liste der blauen Heldentaten im Parlament ist seit einem Klubobmann Strache leider nur ein leeres Blatt Papier. Strache ist zwar der Löwe unter den Schreiern, aber das Schmusekätzchen im parlamentarischen Alltag. Sozusagen der Softie der österreichischen Innenpolitik. Wenn die FPÖ einen Untersuchungsausschuss will, dann soll sie ihn einfach einberufen und sich nicht "auf die Grünen verlassen" ", fordert Grosz Strache auf.

Das BZÖ verlangt eine sofortige Sondersitzung des Parlaments, kann aber im Gegensatz zu allen anderen Parlamentsparteien keine solche mehr einberufen, da mit der BZÖ-Sondersitzung für ein sozialeres Österreich, das Kontingent der kleinsten Parlamentspartei aufgebraucht worden ist. Das BZÖ hat nur Anspruch auf eine Sondersitzung, während FPÖ und Grüne je zwei Sitzungen und SPÖ und ÖVP je vier Sondersitzungen einberufen können. "Aufklärung jetzt, Sondersitzung jetzt und Untersuchungsausschuss jetzt", fordert Grosz. "Eine Sondersitzung muss schnellstmöglich stattfinden, um mit einem Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung, parallel zur Tätigkeit der Behörden, zu klären und Licht in den ÖVP-Dschungel zu bringen. Handeln statt billiger Termintricks, das ist das Gebot der Stunde", so Grosz abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

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