Molterer und Matznetter: Gesundheitssystem muss langfristig abgesichert werden  

erstellt am
31. 03. 08

Wien (övp-pd) - In einer gemeinsamen Erkläung hielten ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer und SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter fest, dass es bei der Finanzierung des Gesundheitssystems Ausnahmen und Freibeträge für sensible Bereiche geben muss.

"Außer Streit steht, dass es Ausnahmen und Freibeträge für sensible Bereiche geben muss. Dies betrifft insbesondere Häuselbauer und den Hauptwohnsitz, Pensionsvorsorgen sowie Grund und Boden", so Molterer und Matznetter.

"Oberstes Ziel der Bundesregierung ist es, die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft für alle gleich zugänglich und langfristig finanzierbar abzusichern", so Molterer. "Eine umfassende Gesundheitsreform soll dafür sorgen, dass die verfügbaren Mittel, 26 Mrd. Euro pro Jahr, gezielt eingesetzt und alle Effizienzpotenziale genutzt werden. Die Vorgabe lautet: Nicht weniger investieren sondern zielgerichtet dort, wo die Menschen medizinische Versorgung brauchen - jeder Euro zum Wohl des Patienten. Die Vermögenszuwachsbesteuerung ist der letzte Schritt einer umfassenden strukturellen und finanziellen Gesundheitsreform."

Alle Effizienzpotentiale nützen

"Natürlich gilt der Grundsatz, alle Effizienzpotentiale zu nützen. Denn wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuer- und Beitragsmitteln der Österreicherinnen und Österreicher sicherstellen. Die Bundesregierung hat sich auf eine Vermögenszuwachsbesteuerung geeinigt, um weitere Beitragserhöhungen, Selbstbehalte oder gar Leistungskürzungen zu vermeiden", machte Staatssekretär Christoph Matznetter deutlich.

Jetzt seien die Experten des Finanzministeriums am Zug und werden verschiedene Varianten dieses Finanzierungsinstrumentes für das Gesundheitswesen erarbeiten, bestätigen der Finanzminister und sein Staatssekretär. Bei der Vermögenszuwachsbesteuerung handle es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um eine Ergänzung bestehender Regelungen. Beide betonten abschließend, dass es zu keiner weiteren Belastung des Faktors Arbeit kommen dürfe.
 
zurück