AWO bringt völkerrechtswidrige Praxis zu Fall   

erstellt am
31. 03. 08

Schweizer Arbeitsmarktbehörden dürfen in Österreich keine Firmenkontrollen durchführen
Wien (pwk) - Österreichische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten durchführen, müssen sich an die Schweizer Mindestlöhne und andere Vorschriften halten und dies auch auf der Baustelle nachweisen. In der Vergangenheit haben Schweizer "Paritätische Berufskommissionen (PBK)“ in Einzelfällen aber Lohnbuchkontrollen bei österreichischen Dienstleistern auch noch im Nachhinein am österreichischen Firmensitz durchgeführt.

Die Außenwirtschaft Österreich (AWO) der WKÖ hat erfolgreich gegen diese Praxis interveniert. Die zuständige Leiterin des Ressorts Arbeitsmarktaufsicht des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft, Sibylle Burger-Bono, hat die PBK nun aufgefordert, solche Kontrollen zu unterlassen und sich darauf zu beschränken, die hierfür notwendigen Unterlagen auf dem Korrespondenzweg einzufordern.

"Österreichische Dienstleister haben sich natürlich an die schweizerischen Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Mindestlohn etc. zu halten", erklärt dazu Klaus Zyla, österreichischer Handelsdelegierter in Zürich. "Es sind daher auch die entsprechenden Lohnunterlagen auf der Baustelle mitzuführen. Österreich hat sich aber erfolgreich dagegen gewehrt, dass auch noch im Nachhinein Kontrollen durch schweizerische Beamte auf österreichischem Territorium durchgeführt werden“, so Zyla.

Österreichische Dienstleister sind trotz der oft recht komplizierten Rechtslage - die Schweiz ist kein EU-Mitglied - sehr erfolgreich bei unserem westlichen Nachbarn tätig, und das nicht nur im Baugewerbe. Eine unangenehme Begleiterscheinung der Tätigkeit in der Schweiz ist für heimische Firmen ist die so genannte Acht-Tages-Frist. "Vor Aufnahme einer temporären Arbeit in der Schweiz muss das österreichische Unternehmen diese Tätigkeit elektronisch anmelden", erklärt Ingomar Lochschmidt, Regionalmanager der AWO. "Wir wehren uns aber dagegen, dass erst nach einer Sperrfrist von acht Arbeitstagen mit den Arbeiten begonnen werden darf. Wer früher arbeitet, bekommt saftige Strafen. Das ist in einer Just-in-Time Wirtschaft einfach nicht mehr akzeptabel."

Die Wirtschaftskammer Österreich hat in dieser Frage bereits die EU-Kommission eingeschaltet. Brüssel bemüht sich nun, auch noch diese diskriminierende und wohl auch völkerrechtswidrige Frist durch Verhandlungen - oder nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg - zu Fall zu bringen.
 
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