Jugendbeschäftigungspaket  

erstellt am
02. 04. 08

 Gusenbauer: Erhöht Chancen jedes Einzelnen auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten
Steuerreformkommission nimmt Arbeit zügig auf
Wien (sk) - Dank guter Konjunktur und der aktiven Arbeitsmarkt-Politik der SPÖ-geführten Regierung gebe es in Österreich eine "außerordentlich erfreuliche Arbeitsmarktlage", zeigte sich Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am Vormittag des 02.04. in einem Pressegespräch vor dem Ministerrat erfreut. Auch das heute im Ministerrat beschlossene Jugendbeschäftigungspaket samt Ausbildungsgarantie sei "ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ein ganz wichtiges Signal dahingehend, dass in Zeiten, wo es wirtschaftlich schwieriger wird, die Regierung ihrerseits die Anstrengungen verstärkt, den Jugendlichen mehr Chancen zu bieten", bekräftigte Gusenbauer. Beschlossen wurde heute auch die Einsetzung der Steuerreformkommission: Diese werde "zügig ihre Arbeit aufnehmen", so Gusenbauer, der zum EU-Reformvertrag festhielt, dass Europa dadurch die nötige Handlungsfähigkeit erhalte - etwa zur Umsetzung der drängenden Fragen eines sozialen Europas.

Österreich dürfe sich "auf breiter Ebene über eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt" freuen: So sei man dem Ziel, die Arbeitslosigkeit unter vier Prozent zu drücken, einen "wichtigen Schritt nähergekommen". Und auch bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sei die Regierung Gusenbauer erfolgreich: Österreich rangiere hier bereits am erfreulichen zweiten Platz innerhalb der EU, so der Bundeskanzler im gemeinsamen Pressegespräch mit Vizekanzler Molterer. Mit der heute beschlossenen Ausbildungsgarantie sei sichergestellt, dass jeder Jugendliche entweder in der Schule, in einem Lehrbetrieb oder über eine Ausbildung in überbetrieblichen Lehrwerkstätten die erforderliche Qualifikation erhält. Schließlich sei klar, dass die Ausbildungsgarantie auch das "beste Antikriseninstrument" sei, so Gusenbauer, der betonte: "Es ist ein wesentliches Instrument in der jetzigen Situation mit geringerem Wirtschaftswachstum die Kapazität jedes Einzelnen zu stärken, weil mit mehr Qualifikation die Aussicht besteht, dass auch bei geringerem Wirtschaftswachstum die Jugendlichen mehr Chancen haben." Teil des Jugendbeschäftigungspakets sind weiters Verbesserungen beim Blum-Bonus sowie neue Formen der Finanzierung dahingehend, dass "junge Frauen in traditionellen Männerberufen stärker gefördert" werden.

 

Bartenstein: Umfassendes Jugendbeschäftigungspaket vom Ministerrat beschlossen
Bartenstein dankt Sozialpartnern
Wien (bmwa) - "Der Ministerrat hat ein umfassendes Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend beschlossen", sagte Arbeitsminister Martin Bartenstein nach der Regierungssitzung am 02.04. "Ich möchte vor allem den Sozialpartnern für ihre umfassenden Vorschläge danken, auf deren Basis wir gemeinsam dieses bahnbrechende Jugendbeschäftigungspaket ausverhandelt haben." Es werde insgesamt mehr Qualität im Bereich der Jugendausbildung, eine Weiterentwicklung des erfolgreichen Blum Bonus sowie umfassende Ausbildungsgarantien bringen.

Durch das "Beschäftigungspaket für Österreichs Jugend" hat die sichere Beschäftigung junger Menschen in Österreich künftig noch höhere Priorität. Vor allem auch deshalb, weil die Lehrlinge von heute die Fachkräfte von morgen sind. "Mit diesem Paket ist es gelungen, die Ausbildung der nächsten Generation zu sichern und mit einer differenzierten Förderung auch für die Lehrbetriebe attraktiver zu machen", betont Bartenstein.

Die Eckpunkte des Jugendbeschäftigungspakets:

  • Ausbildungsgarantie durch überbetriebliche Lehrausbildung

    Die überbetriebliche Lehrausbildung wird ergänzend zum weiterhin prioritären betrieblichen Lehrstellenangebot als Element der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre ausgebaut und als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung eingerichtet. Ziel ist, dass die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss im Rahmen der "Ausbildungsgarantie" absolviert werden kann. In diesem Sinne wird die überbetriebliche Lehrlingsausbildung auf das gesamte Berufsbild sowie auf die ganze Lehrzeit ausgerichtet

  • Lehrstellenförderung NEU:

    Die Lehrstellenförderung stellt künftig insbesondere auf Qualitäts- und Bedarfskriterien ab. Bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer wird die dafür erforderliche Förderinfrastruktur eingerichtet

  • Basisförderung:

    An Stelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1000 Euro wird ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung eingeführt. Das an der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung ausgerichtete Förderungsmodell sieht nach Lehrjahren gestaffelte Beihilfensätze vor. Im 1. Lehrjahr soll die Höhe der Beihilfe drei Lehrlingsentschädigungen, im 2. Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen sowie im 3. und 4. Lehrjahr einer Lehrlingsentschädigung (bei dreieinhalb Jahren Ausbildungsdauer einer halben Lehrlingsentschädigung) entsprechen. Förderungsvoraussetzung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat. Dieses neue System wird für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, eingeführt.

  • Blum Bonus II:

    Der bisher schon erfolgreiche Blum Bonus wird weiterentwickelt. Damit können Beihilfen an Lehrberechtigte gewährt werden, die insbesondere folgenden Zwecken dienen:

    - Förderung des Anreizes zur Ausbildung von Lehrlingen

    - Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung

    - Förderung von Ausbildungsverbünden

    - Aus- und Weiterbildung von Ausbildner/innen

    - Zusatzausbildungen von Lehrlingen

    - Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend regionalem Fachkräftebedarf

    - Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.

Der Blum Bonus II zur Förderung neuer Lehrstellen soll für neu gegründete Unternehmen ebenso gewährt werden wie für Betriebe, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder dies nach einer langen Pause wieder tun.

Qualitätsbonus: Die Qualitätsförderung soll für Betriebe, deren Lehrlinge sich zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich einer Qualitätsprüfung unterziehen, gewährt werden.

Weiterbildungsbonus: Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern zur Sicherstellung eines hohen fachlichen und pädagogisch-didaktischen Standards sollen ebenso gefördert werden

Erfolgsbonus: Es soll auch Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg geben.

Zusatzausbildung von Lehrlingen: Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen und dadurch das Qualifikationsniveau weiter erhöhen, sollen ebenfalls gefördert werden. Auch Ausbildungsverbünde des jeweiligen Berufsbildes sollen gefördert werden.

  • Ausbildungsübertritt und Mediation:

    Es wird eine gesetzliche Grundlage für eine beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres nach verpflichtender Durchführung eines Mediationsverfahrens geschaffen (Ausbildungsübertritt). Gleichzeitig wird die Verpflichtung des Arbeitsmarktservice zur Vermittlung des Jugendlichen auf einen alternativen Ausbildungsplatz festgelegt. Die neue Auflösungsmöglichkeit soll keinen Spielraum für willkürliche Auflösungen von Lehrverhältnissen eröffnen. Deswegen wird die Auflösung nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten möglich sein und ein vorgelagertes Mediationsverfahren auf die Lösung von Konflikten hinwirken, um alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses auszuschöpfen. Die Fortführung der Ausbildung in einem Lehrberuf wird durch die Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz sichergestellt.


 

 Leitl: Weichen für bedarfsgerechte und hochwertige Ausbildung gestellt
Größere Flexibilität und differenzierte Förderung machen Lehre für Jugendliche und Betriebe attraktiver
Wien (pwk) - Das vom Ministerrat beschlossene Beschäftigungspaket für die Jugend stößt in der österreichischen Wirtschaft auf ungeteilte Zustimmung. "Die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen, auf die unsere Betriebe dringend angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ausbildung zu ermöglichen. Diese Ziele werden mit dem vorliegenden Paket erfüllt", so Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Jugendbeschäftigungspaket, das per 1. Juli 2008 in Kraft treten soll und auf den Vorschlägen der Sozialpartner basiert, biete den jungen Menschen nicht nur "tolle Chancen", es sei zudem ein wichtiger Beitrag, um jedem Jugendlichen die Garantie einer Ausbildung zu bieten.

Statt der derzeitigen einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie wird nun eine differenzierte bedarfsgerechte Basisförderung mit gestaffelten Beihilfensätzen eingeführt. Zu einer Verbesserung wird auch die Weiterentwicklung des Blum Bonus führen. Eine Förderung neuer Lehrstellen wird es für neu gegründete Unternehmen geben sowie für Betriebe, die erstmals Lehrlinge ausbilden oder dies nach einer längeren Pause wieder tun. Zusätzlich wird es künftig Förderungen für Ausbildungsqualität geben, etwa für Ausbildungsverbünde, Zusatzkurse oder Nachhilfen für Lernschwache.

Neben der vorgesehenen Differenzierung der Lehrlingsförderung streicht Leitl insbesondere die größere Flexibilität bei der Lösung von Lehrlingsverträgen als positiv hervor. In Zukunft ist demnach die beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres nach verpflichtender Durchführung eines Mediationsverfahrens möglich.

Leitl: "In der Vergangenheit haben sich manche Betriebe von der grundsätzlichen Unauflösbarkeit von Lehrverhältnissen abschrecken lassen. Das gilt nun nicht mehr, denn das jetzige Paket macht die Lehre nicht nur für die jungen Menschen in unserem Land attraktiver, sondern ganz entschieden auch für die Betriebe."

Mit dem Beschäftigungspaket für die Jugend werde signalisiert: Wenn des um die Zukunft der jungen Menschen in unserem Land geht, dann ziehen alle an einem Strang. "Diese Botschaft ist gerade angesichts der innenpolitischen Diskussionen der vergangenen Wochen sehr wichtig - und darauf gilt es auch in Zukunft aufzubauen", so Leitl abschließend.

 

 Hundstorfer: Sozialpartner haben Ausbildungspaket durchgesetzt
Hundstorfer begrüßt Ministerratsbeschluss: Ausbildungsgarantie kommt
Wien (ögb) - "Die Forderungen aus dem Sozialpartnerpaket ‚Arbeitsmarkt - Zukunft 2010' wurden im Wesentlichen umgesetzt", begrüßt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer den Ministerratsbeschluss: "Damit ist garantiert, dass alle Jugendlichen, die einen Beruf lernen wollen, auch einen entsprechenden Ausbildungsplatz bekommen, an dem sie bis zur Lehrabschlussprüfung bleiben können."

Verbunden ist die Ausbildungsgarantie mit einer Qualitätsoffensive bei der Lehrstellenförderung: "Statt der einheitlichen Fördersätze quer über alle Lehrstellen gibt es künftig eine differenzierte, bedarfsgerechte Basisförderung, die durch eine zusätzliche Qualitätsförderung ergänzt wird", erläutert Hundstorfer. Gefördert werden beispielsweise gute und ausgezeichnete Lehrabschlussprüfungen, aber auch Zusatzausbildungen für Lehrlinge oder die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder werden sich in Fördergeld niederschlagen.

Was als "leichtere Kündigung" von Lehrlingen kritisiert wurde, bringt in Wirklichkeit Vorteile für die Lehrlinge mit sich. "Die Auflösung des Lehrvertrages wird nur am Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres möglich sein, und auch dann nur, wenn ein verpflichtendes Mediationsverfahren die Auflösung nicht verhindern kann", so Hundstorfer. Auch bisher wurde schon ein Viertel aller Lehrverträge vorzeitig aufgelöst - allerdings ohne Mediationsverfahren und ohne dass das AMS verpflichtet gewesen wäre, die betroffenen Jugendlichen auf alternative Ausbildungsplätze zu vermitteln.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück