Ausland-Wahlrecht zur Tiroler Landtagswahl
vom 8. Juni 2008
 

erstellt am
14. 04. 08

Auslands- und Inlands-TIROLERiNNEN können mitstimmen
Wien (bmeia) - Am Sonntag, dem 8. Juni 2008, findet in Tirol die Landstagwahl statt. An diesem Tag über 16-jährige ÖsterreicherInnen - dh österreichische StaatsbürgerInnen, die spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern - können dabei ihre Stimme im Ausland abgeben, wenn sie in Tirol wahlberechtigt sind und eine Wahlkarte beantragt und erhalten haben (es können keine Duplikate von Wahlkarten ausgestellt werden).

Diese Neuregelung besteht aufgrund der Änderung der österreichischen Bundesverfassung mit 1. Juli 2007 und der dementsprechenden Anpassung des Tiroler Auslandswahlrechts im Rahmen der 'Tiroler Landtagswahlordnung 2008 - TLWO 2008' (Text im 'Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)' unter 'Landesrecht' / 'Geltende Fassung Tirol' bzw. direkt auch hier als pdf-File abrufbar). Mehr zum österreichischen Auslandswahlrecht finden Sie auf http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.

Beim Auslandswahlrecht zur Tiroler Landtagswahl gibt es zwei unterschiedliche Fälle:

  • "Inlands-TirolerInnen", und
  • "Auslands-TirolerInnen".

ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz in einer Tiroler Gemeinde ("Inlands-TirolerInnen") beantragen die Ausstellung ihrer Wahlkarte dort.

ÖsterreicherInnen, die

  • einen Hauptwohnsitz in einer Tiroler Gemeinde hatten und
  • diesen vor weniger als 10 Jahren wegen Begründung eines Hauptwohnsitzes im Ausland aufgaben und
  • derzeit keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben ("Auslands-TirolerInnen"),

haben sich vor Beantragung einer Wahlkarte in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland der Gemeinde ihres ehemaligen Hauptwohnsitzes in Tirol eintragen zu lassen. Dies ist aus dem Ausland jederzeit und bereits ab jenem Jahr möglich, in dem der 15. Geburtstag der AntragstellerInnen gefeiert wird. Mehr dazu - einschließlich des Formulars und genauer Adressen - auf http://www.tirol.gv.at/wahlen.

Wer bereits bei der Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland um die automatische Zusendung der Wahlkarte an die bekannt gegebene - oder später bekannt gegebene geänderte - Auslandsadresse ersucht hat, bekommt die Wahlkarte ohne weiteren Antrag an diese Auslandsadresse zugeschickt. Wer bei Eintragung in die Landes-Wählerevidenz nicht um eine automatische Zusendung der Wahlkarte ersucht hat, muss vor jeder Wahl bei der Wählerevidenzgemeinde die Zusendung einer Wahlkarte beantragen.

Für die Stimmabgabe mittels Wahlkarte sind keine "Zeugen" nötig. Dafür haben WählerInnen auf der Wahlkarte eidesstattlich zu erklären, dass sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.

Die Stimmabgabe im Ausland sollte möglichst frühzeitig erfolgen - man muss damit nicht auf den Wahltag warten! -, damit die ausgefüllte Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel die zuständige Kreiswahlbehörde rechtzeitig erreicht. Die Wahlkarte muss dort spätestens am Montag, 16. Juni 2008, um 12.00 Uhr einlangen.

WählerInnen im Ausland wird daher geraten,

  • ihre Stimme möglichst rasch nach Erhalt der Wahlkarte abzugeben und
  • diese vollständig ausgefüllt
  • sofort und
  • - v.a. bei Zweifeln an der Qualität normaler Postsendungen - mittels rasch und sicher funktionierenden Postdiensten, zB (privaten) Schnellpostdiensten,
  • direkt an die darauf aufgedruckte Adresse abzuschicken.


Die Wahlkarten mit den ausgefüllten Stimmzetteln können bei dieser Wahl über Wunsch des Amts der Tiroler Landesregierung nicht auch im Wege österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich weitergeleitet werden, weil die Wahlkarten ausschließlich per Post an die zuständige Kreiswahlbehörde zu übermitteln sind und die Postgebühr auch bei einer Rücksendung aus dem Ausland vom Land Tirol übernommen wird.

"Auslands-TirolerInnen", die keine Wahlkarte beantragt haben, können ihr Wahlrecht am Wahltag in ihrer Wählerevidenzgemeinde ausüben.

Fragen beantwortet die Wahlabteilung des
Amtes der Tiroler Landesregierung:
Telefon: ++43 / (0)512 / 508-2202
Telefon: ++43 / (0)512 / 508-2205
E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at

 
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