Eine Universität ist keine Einrichtung wie jede andere   

erstellt am
11. 04. 08

Enquete zur Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes im Parlament
Wien (pk) - Die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes – eines seiner Überzeugung nach "sehr guten" Gesetzes, wie Wissenschaftsminister Johannes Hahn betonte – ist das Ziel einer parlamentarischen Enquete, die am 11.04. im Sitzungssaal des Nationalrats vom Obmann des Wissenschaftsausschusses, dem FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf, eröffnet wurde. Graf wechselte sich in der Vorsitzführung mit seinen StellvertreterInnen, den Abgeordneten Josef Broukal (S), Kurt Grünewald (G) und Gertrude Brinek (V) ab.

Hahn: Die Universitäten stehen vor großen Herausforderungen
Das Universitätsgesetz 2002 werde vielfach im Ausland mehr geschätzt als im Inland, stellte Wissenschaftsminister Hahn in seinem einleitenden Impulsreferat fest, ja Österreich werde um dieses Gesetz beneidet. Gleichwohl würde jetzt eine umfassende Diskussion zur Weiterentwicklung gestartet. Dies im Blick auf drei Herausforderungen, denen sich die Universitäten gegenüber sehen. Die erste sei die steigende Zahl der Studierenden; dies sei positiv, stellte Hahn klar, brächte aber für die Unis organisatorische Herausforderungen mit sich, die ebenso als Ausbildungs- wie als Bildungseinrichtungen gesehen werden müssten. Als weitere Herausforderung nannte der Minister eine stärkere innerstaatliche Zusammenarbeit. Hier gelte es, Netzwerke zu schaffen und zu fördern und im österreichischen Hochschulraum die Balance zwischen Autonomie und Koordination zu finden. Als dritte Herausforderung nannte Hahn den internationalen und globalen Wettbewerb um die "besten Köpfe", und zwar sowohl bezogen auf die Studierenden wie auf die Lehrenden.

Innerhalb Österreichs seien heute die Universitäten ein starker und nachgefragter Teil unserer Gesellschaft und keine Enklaven, mit einer Vielzahl von Austauschrelationen, betonte der Minister. Dies bedeute auch ein notwendiges Engagement der Universitäten in Zukunftsfragen, etwa im Zusammenhang mit dem Alterungsprozess der Gesellschaft, mit dem Klimawandel und mit sozialen Problemen. Auch wenn Universitäten in mancher Hinsicht Unternehmenscharakter eigene, etwa im Hinblick auf ihr Management, müsse doch klar sein, dass sie Einrichtungen eigener Art seien. Das bedeute, dass der Anspruch der Freiheit von Forschung und Lehre sich gewissen klassischen unternehmerischen Betrachtungsweisen entziehe. Es gehe darum, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten sicherzustellen und die Qualität von Lehre und Qualifikation der Absolventen zu erhöhen.

Der erste Teil der Enquete war dem Themenblock "Autonomie der Universitäten - Erfahrungen, Analysen, Entwürfe für die Zukunft" gewidmet.

Winckler: Universitäten brauchen mehr Breite und mehr Spitze
Der Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz Univ. Prof. Georg Winckler ging von der Feststellung aus, die Universitätsautonomie des Universitätsgesetzes 2002 sei beispielhaft in Europa, aber nur hinsichtlich der Wahrnehmung der Personal- und Budgetverantwortung in der Universität und hinsichtlich der Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Universität. Andere Autonomiebereiche, etwa der Studienbereich, seien nicht ausreichend geregelt. Zudem finde die Debatte über die Universitätsautonomie in Europa in einem größeren Kontext statt als in Österreich. Dieser Kontext sei laut Winckler gar nicht oder nur unzureichend gestaltet. Hier seien Zukunftsentwürfe gefragt.

Zur Begründung der ersten These verwies der Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz auf die Vorgeschichte des Universitätsgesetzes 2002 und zeigte sich überrascht, wie viele Probleme mit diesem Gesetz gelöst werden konnten. Es gelte nun die Flexibilität des Angestelltenrechts und beim Budget die üblichen Vorschriften des Wirtschaftslebens, das Rechnungswesen der Universitäten wurde modernisiert, es gebe nun Bilanzen und Kostenrechnungen seien realisierbar. Es werde bald möglich sein, genau zu sagen, was Lehre und Forschung jeweils kosten. Auf diesem Gebiet sei Österreich europaweit wettbewerbsfähig. Die große wichtige Tat des UG 2002 sei die Vollrechtsfähigkeit der Universität als juristische Person des öffentlichen Rechts und die Schaffung von Organen gewesen, die Dienstgeberqualität aufweisen und die Verantwortung für sehr große Budgets wahrnehmen können. Wichtig sei auch, dass die Universitäten vor staatlichen Eingriffen geschützt sind. Die staatliche Aufsicht sei eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht. Damit habe das UG 2002 international anregend gewirkt, berichtete Winckler.

Der Studienbereich sei aber nur unvollständig in die Autonomie übertragen worden, so habe man etwa die wichtige Frage der Zulassung zum Studium und die Gestaltung des Prüfungswesens im Wesentlichen beibehalten.

Der Kontext aber, in dem Universitätsautonomie gelebt werden könne, werde in Österreich nur unzureichend wahrgenommen. Dieser Kontext bestehet laut Winckler aus drei Spannungsfeldern. Moderne Hochschulen müssen sich diversifizieren, um mehr Breite und mehr Spitze zu gewinnen und es gelte, das lebenslange Lernen zu stärken. Daher sollten die Hochschulen relativ zugangsoffen gestaltet werden und niedrige Studiengebühren haben. In diesem Zusammenhang verwies Winckler auf das Beispiel der Community Colleges in den USA, die der Verbreiterung des Universitätssystems dienen. Um die Spitze zu stärken, sollten Doktorate forschungsorientierter gestaltet und in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften quantitativ verdoppelt zu werden. Dänemark verwirkliche diesen Weg in den kommenden Jahren, um global wettbewerbsfähig zu bleiben und den Wohlfahrtsstaat zu erhalten. Dabei seien lokale Talente zu fördern und internationale anzuziehen. Die Universitäten müssen im Kampf um die besten Köpfe bestehen, unterstrich Winckler.

Universitäten müssten nicht nur national, sondern international als starke Institutionen wahrgenommen werden, zudem brauchten sie eine regionale Verflechtung, etwa mit Innovationszentren. Wichtig seien auch strategische Kooperationen der Universitäten, eine Aufgabe die Bürokratien nicht erfüllen können, diese Aufgabe gelinge am besten im Rahmen der universitären Autonomie. Die Beispiele Frankreichs und Deutschlands zeigten, wie wichtig es sei, die Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtung der Grundlagenforschung zu vernetzen, ohne dabei die Exzellenz von Forschungseinrichtungen zu zerstören. Denn Universitäten können nur beschränkt Community Colleges und Spitzenuniversitäten zugleich sein. Österreich benötige eine Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors, die auf die genannten drei Spannungsfelder eingeht, schloss Georg Winckler.

Badelt: Universitäten müssen Voraussetzungen für weiterführende Studien definieren können
Der Vorsitzende der Österreichischen Universitätenkonferenz, Univ. Prof. Christoph Badelt, bezeichnete das UG 2002 als einen Erfolg und befasste sich mit den Themen Autonomie in der strategischen Planung und bei den Zugangsregelungen. In der strategischen Planung werde dem Staat das Recht eingeräumt, ein strategisches Konzept zu erstellen und es über die Leistungsvereinbarungen in die Zielkonzepte der Universitäten einfließen zu lassen. Dabei machte Badelt aufmerksam, dass der Sinn der Autonomie der Schutz der Universitäten vor staatlichen Eingriffen sei. In diesem Bereich sah Badelt keinen Reformbedarf.

Im Studienbereich sei die Autonomie nur in kleinen Bereichen verwirklicht. Aus der Implementierung der Bologna-Architektur ergibt sich laut Badelt Anpassungsbedarf, die nicht mit der Diskussion über den quantitativen Hochschulzugang verwechselt werden dürfe. Ein qualitatives Problem bestehe darin, dass Absolventen eines Magister-Studiums bisher das Recht hatten, ein Doktoratsstudium aufzunehmen, dies sei durch Bologna überholt, weil die Universitäten zu spezifischen Bachelor- und Master-Programmen aufgefordert wurden, was es nicht mehr zulasse, jedes Bachelor- oder Master-Studium als Voraussetzung für jedes weiterführende Studium gelten zu lassen. Es sei vielmehr notwendig, inhaltlich zu definieren, welches Bachelor- oder Master-Studium Voraussetzung für weiterführende Studien sein könne. Die Universität müsse definieren können, was Voraussetzung für den Zugang zu weiterführenden Studien sein könne. Diese könne nicht einfach auf den Verordnungsweg gestaltet werden.

Höllinger: Der Kulturwandel braucht Zeit und Geduld
Sektionschef i.R. Dr. Sigurd Höllinger schilderte zunächst die Vorgeschichte des Universitätsgesetzes 2002 und die kompromisshaften Gesetze auf dem Weg zu einer effizienteren Struktur der Universitäten. Das UG 2002 habe dann die größte Veränderung seit der Thun-Hohensteinschen Reform von 1910/11 gebracht. Beibehalten wurde der Humboldsche Grundsatz der Einheit von Forschung und Lehre und der Grundsatz "Bildung durch Wissenschaft". Das Gesetz sei weiterzuentwickeln, betonte Höllinger, aber mit Behutsamkeit. Es weise zwei Fehlertypen auf, erstens echte Irrtümer und gesetzestechnische Mängel sowie vermeintliche Fehler. Der Übergang von einer hoheitlichen zu einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Staat und Universitäten brauche Zeit, weil es sich dabei um einen Kulturwandel handle. Es gelte Einstellungen und Haltungen zu verändern, das werde mindestens ein Jahrzehnt brauchen.

Zu korrigieren seien die echten Fehler, etwa beim Berufungsverfahren oder das Kettenvertragsverbot über sieben Jahre, das sich als nicht zweckmäßig herausgestellt habe.

Als vermeintliche Fehler bezeichnete Höllinger die vieldiskutierte Rektorswahl, die er als wohldurchdacht bezeichnete und die nur in einigen Fällen nicht funktioniere sowie die mangelnde Stärke des Universitätsrates, der kein Aufsichtsrat sei, weil die Universitäten keine Unternehmen seien. Bei den Leistungsvereinbarungen, die keine Veränderung der Mittelverteilung gebracht haben, galt die Hoffnung Höllingers der zweiten Leistungsbilanz, die auf Instrumenten aufbauen könne, die bei der ersten Leistungsvereinbarung noch nicht bestanden haben. Die zweite Leistungsvereinbarung werde mehr bringen als nur die Fortsetzung des Alten. Die Universitäten brauchen Geduld und Ungeduld zuerst, Geduld mit dem Kulturwandel und Ungeduld bei der Erfüllung von Aufgaben, die das Universitätsgesetz 2002 vorsieht, schloss Sektionschef Höllinger.

Horn: Den Begriff der Autonomie mit Inhalt füllen
Hans-Detlef Horn (Deutscher Hochschulverband) betonte, es gehe darum, den Begriff der universitären Autonomie mit Inhalt zu erfüllen. Autonomie habe eine dienende Funktion, sie müsse die Universitäten besser befähigen, ihre Aufgaben zu erfüllen und ihr Leistungspotential zu entfalten. Horn betonte dabei den Unterschied zwischen der Autonomie der Universität und der Autonomie in der Universität, wobei er zu bedenken gab, Verwaltungsautonomie gehe nicht ohne weiteres einher mit der Wissenschaftsautonomie.

Der Zuwachs der Autonomie nach außen habe einen solchen im Inneren nicht mit sich gebracht, klagte Horn unter Hinweis auf die Erfahrungen in Deutschland. Es gelte daher, zur universitären Selbstverwaltung verstärkt auch die akademische Selbstverwaltung treten zu lassen, sodass die Entscheidungen für die Forschung und Lehre dort liegen, wo auch die Leistungen erbracht werden, nämlich bei den Professoren, betonte Horn. Er forderte institutionelle Freiräume und gesicherte Sphären der Eigenverantwortung für Forschung und Lehre und rief dazu auf, die innere Autonomie der Universität zu ermöglichen und die dafür notwendigen Strukturen zu schaffen.

Erklärungen der WissenschaftssprecherInnen und weitere Debatte
Abgeordneter Josef Broukal (S) eröffnete die Reihe der Statements der Wissenschaftssprecher der Parlamentsfraktionen mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Universitätsautonomie, gab allerdings zu bedenken, das Recht der Universitäten auf Autonomie brauche entsprechende budgetäre Mittel, um mit Leben ausgestattet zu werden. Kritisch merkte er an, er vermisse diesbezügliche Antworten der Regierung und der Parteien, einschließlich seiner eigenen. Viele Themen, die immer wieder diskutiert werden, wie etwa Zugangsbeschränkungen, würden nur deshalb diskutiert, weil die Universitäten finanziell nicht adäquat ausgestattet sind, stand für Broukal fest.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) sprach sich dafür aus, mit Geduld und Augenmaß zu einer Vollendung der Universitätsautonomie zu kommen. Sie unterstützte den Reformprozess, erteilte aber einem "Horuck" eine klare Absage. Für die Rednerin ging es vor allem auch darum, sich mit den geänderten Erwartungen der Öffentlichkeit auseinanderzusetzen. Wissenschaftlerlaufbahnen müssten ihrer Meinung nach näher definiert werden, Frauen müssten erwarten können, dass das Bundesgleichbehandlungsgesetz auch in der universitären Praxis gilt. Eine weitere Forderung Brineks war die Verbesserung des Berufungs- und Habilitationsverfahrens an den Universitäten. Insgesamt sprach sie sich für eine Lösung im größtmöglichen Konsens aus.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) plädierte für einen Dialog mit den Universitäten und innerhalb der Universitäten und meinte, die Universitäten müssten wieder Ort der Auseinandersetzung sein. Wichtig sei es auch, den Begriff der Leistung zu definieren, zumal, wie Grünewald zu bedenken gab, Leistungsvereinbarungen alleine noch keine Leistung garantieren. Weiters sprach sich Grünewald für eine klare Trennung von operativen und strategischen Organen an den Universitäten aus. Mit Nachdruck beklagte er überdies den Rückgang beim Universitätsbudget, aber auch den Umstand, dass der sozialen Schieflage der Studierenden zu wenig Beachtung geschenkt wird. Exzellenz ohne breite Ausbildung werde nicht funktionieren, warnte Grünewald.

Univ.Prof. Johannes Rainer (Universität Salzburg) betonte, die Universitäten seien eine Einrichtung sui generis und benötigten daher eine universitätsadäquate Autonomie. Notwendig sei es, den österreichischen Hochschulraum in einen europäischen und internationalen Hochschulraum einzubetten. Rainer sah keine Gefahr, dass der Staat willkürliche Eingriffe in die Universitäten plant, er hielt jedoch für den Notfall einen ökonomisch versierten Kurator für erforderlich. Generell wünschte er sich, dass an den Universitäten mehr Breite aber auch mehr Spitze erzielt wird, und er sprach sich für eine erhöhte Mobilität der Lehrenden aus. Im Hinblick auf die Autonomie sei aus seiner Sicht zu beachten, dass das Studienrecht dem Schutz der Studierenden dient. Rainer vertrat auch den Standpunkt, dass es keine Beschränkung für weitere Studien geben dürfe, solange es keine aussagekräftigen Feedbacks zum Bachelor-Studium gibt. Zentrale und nationale Rahmenbedingungen sind seines Erachtens genauso notwendig wie eine innere Autonomie. Es dürfe keine Maßregelung der Leistungsträger geben, sagte er.

Abgeordneter Gernot Darmann (B) bezeichnete das Universitätsgesetz 2002 als einen wichtigen und richtigen Schritt. Vor allem hätten die Leistungsvereinbarungen und die Globalbudgets zur Autonomie beigetragen. Nun müsse man den Blick in die Zukunft richten und das Gesetz aufgrund der Erfahrungen der ExpertInnen nachjustieren. Konkret forderte Darmann, das Budget pro StudentIn auszuweiten und an den Universitäten einen optimalen Mix aus öffentlichen Mitteln, Drittmitteln und Studienbeiträgen herzustellen. Er regte in diesem Zusammenhang an, die Bonifikationen für Universitäten, die Drittmittel lukrieren, weiter zu entwickeln, um die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu intensivieren. Das Zusammenspiel zwischen Universitätsrat, Senat und Rektorrat habe sich bewährt, weshalb es bei der Nachjustierung nicht darum gehen dürfe, lange über Postenbesetzungen zu diskutieren.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) hinterfragte den Bestellungsmodus des Universitätsrats und ließ dabei anklingen, dass er dabei eine politische Einflussnahme vermutet. Niederwieser unterstrich die Notwendigkeit, die Selbstständigkeit vor allem der jungen WissenschafterInnen zu stärken. Dies sei wichtiger als ein langfristig abgesichertes Dienstrecht, meinte er. Im Rahmen des internationalen Hochschulraums sollte man das Denken erweitern und Kooperationen einzelner Studien anstreben. Niederwieser sah es als einen Fehler an, dass die Autonomie beim Universitätsrat beim Senat aufhört und es auf den Ebenen darunter keine mehr gibt.

Auch Abgeordneter Beatrix Karl (V) ist die Autonomie noch nicht weitreichend genug entwickelt. Wenn man sich für die Autonomie entscheidet, dann dürfe sie nicht halbherzig sein, sagte sie. Reformbedarf sah sie bei den zu engen Kettenarbeitsverträgen und bei der Probezeit von einem Monat. Dieser Zeitrahmen sei im wissenschaftlichen Bereich zu kurz gegriffen. Was das Habilitationsverfahren betrifft, so sprach sie sich dafür aus, die GutachterInnen in die Kommission zu holen, denn diese hätten die Habilitationen auch gründlich gelesen. Karl unterstrich gegenüber einigen Vorrednern, dass Leistungen nicht nur von berufenen Professoren erbracht werden, sondern auch vom Mittelbau. Der wissenschaftliche Nachwuchs müsse entsprechend gefördert werden, eine überbordende Kontrolle, wie sie von Abgeordnetem Grünewald angesprochen worden war, sah sie nicht.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) erinnerte an den langen Entwicklungsprozess des Universitätsgesetzes 2002. Bereits das Regierungsprogramm von 1990 habe eine Universitätsreform vorgesehen, der Widerstand dagegen sei in erster Linie aus der damaligen politischen Konstellation des Jahres 2002 erklärbar. Der immer stärkere Wettbewerb und die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für den Wirtschaftsstandort lassen laut Donnerbauer keinen Zweifel daran, dass der Weg der richtige war. Auf der Grundlage der Erfahrungen in der Praxis sei nun die Weiterentwicklung zu bewältigen. Keinesfalls könne es darum gehen, zu einem System zurückzukehren, das nicht mehr zeitgemäß ist.

Universitätsprofessor Peter Kampits (Universität Wien) räumte ein, dass er dem Universitätsgesetz 2002 mit großer Skepsis gegenüber gestanden sei, er aber nun sehr gut damit leben könne. Er griff die Wortmeldung von Bundesminister Hahn auf und stellte aus seiner Sicht klar, dass sich die Universitäten als Einrichtungen sui generis nicht von einem Unternehmenscharakter leiten lassen dürfen. Im Zentrum stünden Wissenschaft, Forschung und Lehre. Kampits wandte sich dezidiert dagegen, zu gremialen Universitäten alten Zuschnitts zurück zu kehren. Was man brauche, sei eine Balance zwischen Bildung und Ausbildung und keine Bevormundung von außen. Die geforderte Diversifikation bedeute, sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Wissenschaften zu richten. Abschließend appellierte er, die Rolle der Dekane und Institutsvorstände nicht zu vergessen und darüber nachzudenken, wie man diesbezügliche Positionierungen vornehmen könne.
 
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