Kdolsky: Jugendpersonalausweise gehen in Begutachtung   

erstellt am
21. 04. 08

Forderung nach eigener Legitimationsmöglichkeit für Jugendliche wird umgesetzt
Wien (bgf) - In den nächsten Tagen wird Innenminister Platter eine Novelle zum Passgesetz in Begutachtung schicken. Darin enthalten sein wird auch die gesetzliche Grundlage für farblich unterscheidbare Jugendpersonalausweise, die Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky erdacht und gefordert hat. "Mit dem Jugendpersonalausweis geben wir Jugendlichen die Möglichkeit einer eindeutigen Legitimierung mittels Lichtbilddokument. Gleichzeitig werden damit auch die Gastronomie und der Einzelhandel hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes zusätzlich unterstützt, da anhand der Farbe eine sofortige und zweifelsfreie Zuordnung stattfinden kann. Das ist absolut sinnvoll und notwendig, da zahlreiche gesetzliche Bestimmungen auf die Erreichung eines bestimmten Mindestalters abstellen", betont Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky.

Der Jugendpersonalausweis entspreche in Form und Inhalt dem herkömmlichen Personalausweis (Scheckkartenformat), von dem er sich nur farblich unterscheide. Die herkömmlichen Personalausweise werden als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt und sind blau. Der Jugendpersonalausweis wird sich hier farblich klar unterscheiden und aller Voraussicht nach in gelb gehalten sein. Selbstverständlich werde der Ausweis entsprechend fälschungssicher gestaltet. Ein zusätzlicher Nutzen des Jugendpersonalausweises liege in seiner Funktion als Reisedokument. In 37 Staaten wird der Ausweis als Reisedokument akzeptiert.

Die Anschaffung eines solchen Jugendausweises beruhe, wie bisher auch beim Personalausweis auf Freiwilligkeit. Um die Akzeptanz und damit die Verbreitung der Jugendpersonalausweise entsprechend zu verbreitern, verzichtet der Bund vollständig auf die Gebühren. "Hier gehen wir den bereits von Finanzminister Molterer eingeschlagenen Weg konsequent weiter", so Bundesministerin Kdolsky, die hierzu auf den bereits mit Anfang 2008 wirksamen Gebührenwegfall bei der Geburt eines Kindes verweist. Durch den Verzicht auf die Gebühren werde es möglich, den Jugendpersonalausweis um weniger als die Hälfte des für Personalausweise bisher gültigen Preises anzubieten, nämlich um 26,30 Euro.

"Mit der Einführung des Jugendpersonalausweises gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz unserer Jugendlichen - gerade auch im Hinblick auf die in den vergangenen Monaten immer wieder bekannt gewordenen Fälle, in denen sich Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit angetrunken haben. Hier ist die Politik gefordert, rasch effiziente Maßnahmen zu setzen", betont die Gesundheitsministerin. Im Rahmen der Kampagne 'Think before you drink' wurde seitens des BMGFJ bereits konsequent auf die Gefahren in Bezug auf Alkoholmissbrauch hingewiesen. Nun werde mit den Personalausweisen eine weitere entscheidende Maßnahme im Kampf gegen Alkoholmissbrauch gesetzt. "Ich werde in meiner Funktion als Gesundheits- und Jugendministerin auch weiterhin alles erdenklich mögliche tun, um unseren Kinder und Jugendlichen die Bedeutung eines verantwortungsvollen und gesunden Lebensstils zu vermitteln", so Kdolsky, die diesbezüglich aber in erster Linie an die Vorbildwirkung der Erziehungsberechtigten erinnert sowie - besonders in Bezug auf Alkoholkonsum - an die Verantwortung von Gastronomie und Handel appelliert.
 
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