Salzburg: Wahlrechtsreform beschlossen und an den Landtag weitergeleitet   

erstellt am
21. 04. 08

Salzburg (lk) - Die Landesregierung beschloss am 21.04. das Wahlrechtsreformgesetz 2008 und leitete diesen Gesetzesvorschlag dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung weiter. Dieses "Paket" beinhaltet Novellen zum Salzburger Landes- Verfassungsgesetz 1999, zur Salzburger Landtagswahlordnung 1998, zum Salzburger Volks-abstimmungs- und Volksbegehrensgesetz, zum Salzburger Volksbefragungsgesetz und zur Salzburger Gemeindewahlordnung 1998.

Die im Bundesverfassungsgesetz vorgenommenen Wahlrechtsänderungen sind auch im Recht der Landtags-, Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen zu berücksichtigen. Die Vorlage für eine Novelle zu den Wahlordnungen und den Gesetzen betreffend Volksbegehren, -abstimmungen und -befragungen beinhaltet daher folgende Regelungsschwerpunkte:

  • Einführung der Briefwahl bei Landtags-, Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sowie aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit auch bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen;
  • Ergänzung des Grundprinzips des freien Wahlrechtes im Landes-Verfassungsgesetz 1999 und in der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998.


Von der Möglichkeit, ein Landtags-Wahlrecht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich mehr haben (Auslands-Salzburgerinnen und -Salzburger) einzuführen, wird dagegen nicht Gebrauch gemacht werden.

Die für Wahlen auf Bundesebene vorgenommene Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ist in Salzburg bei Gemeindewahlen bereits im Jahr 2004 und bei Landtagswahlen im Jahr 2005 vorgenommen worden. Vorgeschlagen wird dagegen die Absenkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre.

Zum Bundesrecht abweichende Regelungen werden bei der Briefwahl vorgeschlagen. Hier stützt man sich auf die Erfahrungen aus der niederösterreichischen Landtagswahl vom 9. März, z.B. die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahltag und am 4. Tag nach der Wahl oder die Vorverlegung des Termins, bis zu dem die Wahlvorschläge abgeschlossen sein müssen, um eine frühere Ausgabe der Wahlkarten zu ermöglichen. Als weitere inhaltliche Änderung wird auch vorgeschlagen, dass Briefwahlkarten auch auf anderem Weg als dem Postweg (etwa durch Boten) übermittelt werden können.

 
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