Nichtraucherschutz  

erstellt am
30. 04. 08

/ Kdolsky und Buchinger: Kompromiss zum Tabakgesetz ist gute österreichische Lösung
Wien (bgf) - Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky zeigt sich über die mit SPÖ-Verhandlungspartner Bundesminister Erwin Buchinger erzielte Einigung zu einer Novelle des Tabakgesetzes zufrieden. "Nachdem zahlreiche Gespräche geführt, verschiedene Modelle diskutiert und Regelungen in anderen Staaten analysiert worden sind, ist mit der vorliegenden Punktation eine gute österreichische Lösung erzielt worden. Auch die Detailarbeit der Sozialpartner zum Arbeitnehmer/innenschutz in der Gastronomie in in den letzten Tagen habe wesentlich zur politischen Lösung beigetragen", betonte die Gesundheitsministerin.


"Mir ist wichtig, dass in Österreich die Wahlfreiheit bei gleichzeitig maximalem Nichtraucherschutz gewahrt bleibt. Gleichzeitig verfolgen wir das Ziel, die Zahl der Raucher/innen durch Prävention und Überzeugungsarbeit deutlich zu reduzieren", so Gesundheitsministerin Kdolsky. Ein radikales Rauchverbot wäre ein zu großer Eingriff in die Selbstverantwortung der Österreicherinnen und Österreicher. "Einen Paradigmenwechsel erzeugen wir nicht durch Verbote, sondern durch Überzeugungsarbeit", ist die Ministerin überzeugt.

"Mit dem erzielten Kompromiß wurde sowohl der Schutz der NichtraucherInnen wesentlich verbessert, als auch der Schutz der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie. Für diesen gesundheits- und sozialpolitischen Fortschritt ist auch den Sozialpartnern zu danken", betont Buchinger, der nun auf eine rasche Umsetzung der erzielten Einigung drängt.

Folgende Vereinbarung zur Stärkung des Nichtraucher/innen-Schutzes in der Gastronomie wurde getroffen:

NichtraucherInnenschutz in Räumen öffentlicher Orte im Bereich der Gastronomie soll in Zukunft nach den folgenden Kriterien erfolgen.

I) Grundsätzlich gilt auch in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot.

II) Sofern der Gästebereich (Verabreichungsplätze) eines Betriebes aus mehreren Räumen besteht, kann der Inhaber eines Gastronomiebetriebes das Rauchen in räumlich abgeschlossenen Bereichen unter den folgenden Voraussetzungen gestatten: a. Der Nichtraucherraum muss der Hauptraum und b. mehr als 50% der Verabreichungsplätze müssen im Nichtraucherraum liegen.

III) Der Inhaber eines Betriebes dessen Gästebereich (Verabreichungsfläche) nur aus einem Raum besteht, kann in diesem Raum das Rauchen erlauben, sofern die Verabreichungsfläche des Lokales zwischen 49m2 und 80m2 liegt und der Inhaber nachweist, dass eine räumliche Trennung im Rahmen eines Verfahrens aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

IV) Bei Ein-Raum-Lokalen mit einem Gästebereich (Verabreichungsfläche) unter 50m2 entscheidet der Inhaber, ob er das Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal führt.

V) Klare Kennzeichnung der Raucherlokale und der Raucherräume durch Warnhinweise vergleichbar den Zigarettenpackungen.

VI) Die Schaffung von Raucherräumen (II.) bzw. Raucherlokalen (III. und IV.) ist nur zulässig, wenn eine kollektivvertragliche Vereinbarung zu den folgenden Punkten besteht:

a. Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß, sofern ein/ e nicht dem BMVG unterliegende/r Arbeitnehmer/ in sein/ ihr Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt.
b. Die notwendige Zeit zum Besuch von diagnostischen Maßnahmen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz und gesundheitsfördernde Aktivitäten (wie z.B. Beratungen, Seminare, Kurse) sind im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festzulegen.
c. Wenn ein Betrieb über getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher verfügt, sind Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw. zu beschäftigen.

VII) In-Kraft-Treten des Gesetzes ab 1.1.2009, ohne Übergangsfrist. Es gilt die folgende Ausnahme: Lokale in denen bauliche Veränderungen zur Schaffung räumlich abgetrennter Bereiche notwendig sind, haben dafür bis 1.7.2010 Zeit, sofern sie die geplanten Änderungen den zuständigen Behörden vorgelegt haben.

VIII) Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz:

a. Erkrankungen, die durch Passivrauchen verursacht werden, das sind jedenfalls chronische Bronchitis, Lungenkarzinom und COPD, werden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen, sofern die überwiegende Exposition am Arbeitsplatz stattgefunden hat.
b. Regelung im Tabakgesetz für werdende Mütter zum Schutz vor Tabakrauch.
c. Beendet ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis aufgrund Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, so ist ihm ein tabakrauchbelasteter Arbeitsplatz unzumutbar im Sinne des § 9 AlVG."

IX) Verstärkte Überprüfung der Lüftungen für Raucherlokale- bzw. Raucherräume

X) Sanktionen

a. Sowohl die Nichteinhaltung als auch die Nichtdurchsetzung der Rauchverbote bzw. der Nichtraucherschutzbestimmungen werden sanktioniert.

b. Verwaltungsübertretung zwischen 2.000 und 10.000 Euro für Inhaber

c. Verwaltungsübertretung zwischen 100 und 1.000 Euro für Gäste d. Gelten auch für öffentliche Räume.


 

 Grünewald: Regelung ist Verbesserung gegenüber status quo
Praxistauglichkeit muss sich aber erst erweisen
Wien (grüne) - "Der Vorschlag der Regierung zum Nichtraucherschutz ist eine Verbesserung gegenüber dem status quo, die letzte Konsequenz fehlt aber. Die Enttäuschung vieler konsequenter Nichtraucher ist verständlich", kommentiert Kurt Grünewald, Gesundheitssprecher der Grünen.

Problematisch an der Lösung ist, dass die Angestellten in den Gastbetrieben keine Wahlfreiheit haben und weiterhin in (teil-)verrauchten Lokalen arbeiten müssen. Fraglich ist auch, ob die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich in der Praxis auch tatsächlich funktioniert. Daher wäre eine Evaluation der Auswirkungen dieses Gesetzes binnen eines Jahres erforderlich", gibt Grünewald zu bedenken.

 

 Vilimsky: Rot-Schwarzer Kniefall vor Brüssel!
Wahlfreiheit für Wirte und Gäste muss bleiben
Wien (fpd) - Nichts anderes als ein weiterer Kniefall der rot-schwarzen Regierung vor Brüssel sei das neu vorgestellte Nichtraucherschutzpaket für Gastronomiebetriebe. Schlussendlich werde diese EU-Bevormundung viele Wirte in die Existenzbedrohung führen, so FPÖ-Generalsekretär NRAbg. Harald Vilimsky.

Die Wahlfreiheit müsse sowohl für Gastronomen als auch für Gäste bestehen bleiben. Österreich sei ohnehin schon mit Gesetzen übersät, so dass kaum mehr Luft zum Atmen bleibe. Jene Quadratmeterberechnung sei eine weitere Einschränkung und beweise einmal mehr, dass diese Regierung bereits an einer Regelungswut Gefallen gefunden hat. Dies liege wahrscheinlich daran, dass die Koalition sonst nichts auf die Beine stellen könne. Ständige Verbote und Gesetze auszusprechen bringe unser Land jedenfalls nicht weiter, kritisiert Vilimsky.

Der österreichische Weg, wie er bisher gegangen wurde, sei ein guter und müsse nicht mit der Brechstange verändert werden. Bis heute waren die Menschen durchaus in der Lage selbst zu wählen, welches Lokal sie besuchen wollen und welches nicht. "Kein Grund also, etwas daran zu ändern." Wenn die rot-schwarze Einigung Gesetz werde, so werde ein beachtlicher Teil der Wirte enorme Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, welche sie auf kurz oder lang in den Ruin stürzen werden, so Vilimsky abschließend.

 

 Grosz: Druck des BZÖ bringt ersten Etappenerfolg!
BZÖ warnt vor komplizierten Regelungen
Wien (bzö) - "Wenn man davon ausgeht, dass SPÖ und ÖVP bis vor kurzem ihre Verbotspolitik ohne Wenn und Aber durchziehen wollten, ist der nun vorliegende Regierungskompromiss ein erster Etappenerfolg des BZÖ. Gerade unsere Initiativen im Parlament, unsere Unterschriftenpetition mit mehr als 20.000 Unterstützern und nicht zuletzt unsere Drohung ein Volksbegehren abzuhalten, dürften nunmehr dazu geführt haben, dass bei SPÖ und ÖVP nach ihrem Höllentrip langsam aber doch die Vernunft wieder Einzug hält", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zum bekannt gewordenen Kompromiss zwischen ÖVP und SPÖ in der Frage der Rauchergesetze in der Gastronomie.

Grosz erinnerte in diesem Zusammenhang an die nunmehr offensichtlich verworfenen Forderungen von Gesundheitsministerin Kdolsky, SPÖ-Gesundheitssprecherin Oberhauser und Sozialminister Buchinger, die einer "kalten Enteignung" von Gastronomiebesitzern gleichgekommen wären. Dass diese Verbotsschreier nunmehr auf den Boden der Realität zurückgekehrt sind, sei nicht zuletzt dem Protest von hunderttausenden Österreicherinnen und Österreichern zu verdanken.

"Ich warne Kdolsky und Buchinger aber hier eindringlich, diesen Kompromiss zu komplizieren und damit über die Hintertüre die Gastronomen wieder zu belasten. Je mehr man in ein solches Gesetz packt umso bürokratischer, undurchsichtiger und unpraktikabler wird es. Wir werden daher den vorliegenden Entwurf genau prüfen und wenn notwendig Verbesserungsvorschläge einbringen", kündigt der BZÖ-Generalsekretär an.
 
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