Kdolsky zur 15a-Vereinbarung: Bedenken der Länder ausgeräumt   

erstellt am
29. 04. 08

Wien (bgf) - Bei den Gesprächen zur 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung und Sprachförderung am 28.04. in Innsbruck zwischen Familienministerin Kdolsky und den zuständigen Ländervertreterinnen aus Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg konnte die 15a-Vereinbarung positiv konkretisiert bzw. präzisiert werden - und zwar mit dem Ziel der Schaffung von zusätzlichen bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen. "In konstruktiven, positiven Gesprächen konnten die noch bestehenden Ungereimtheiten ausgeräumt werden, so dass wir zu einer tragfähigen Lösung kommen konnten. Ich freue mich, dass nun alle Zweifel beseitigt sind und die Anstoßfinanzierung zur Kinderbetreuung und Sprachförderung von allen Bundesländern genutzt wird", betonte Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky nach den Gesprächen. Bis Ende Mai hätten die betreffenden Länder nun Zeit, die bestehende Vereinbarung nachträglich zu unterzeichnen, um die Bundesmittel für 2008 zu lukrieren.


Klarstellung und Präzisierung der 15a-Vereinbarung:

  • Es ist klar, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen dem regionalen Bedarf entsprechend zu erfolgen hat.
  • Es konnte klar gestellt werden, dass die Länder die Bundesmittel nun im höheren Ausmaß lukrieren können. Ungereimtheiten betreffend der Abrechnung konnten geklärt werden.
  • Die Ausbildung und neue Besserqualifizierung der Tagesmütter wird gefördert. Für 2009 soll auf Basis einer Evaluierung im Rahmen sozial gestaffelter Tarife auch die Förderung der Betreuung durch Tagesmütter ermöglicht werden. Vorausgesetzt die Qualität ist gewährleistet. Grundlage wird eine Evaluierung bilden.
  • Nach 3 Jahren tritt die Vereinbarung für beide Vertragspartner außer Kraft.
  • Zusätzlich ist sichergestellt, dass über die Einführung eines koordinierten Bildungsplanes ausschließlich die Länder entscheiden und dadurch sichergestellt ist, dass es zu keinen Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern kommt.
  • Es besteht die Möglichkeit der länderspezifischen Sprachstandfeststellungsmodellen, die mit dem Bundesministerum für Bildung, Kunst und Kultur abgeklärt werden.
  • Ebenfalls können die Sprachfördermodelle länderspezifisch durchgeführt werden.
 
zurück