Achtung Pfingsturlauber - Neue Bestimmungen in Nachbarstaaten   

erstellt am
08. 05. 08

Grenzüberschreitende Strafverfolgung in EU-Ländern - Teurere Verkehrsstrafen in Ungarn und Italien - Neue Umweltzonen in Deutschland - Warnwestenpflicht in Slowenien
Wien (artbö) - Jeder, der das kommende Wochenende für einen Kurzurlaub im Ausland nutzt sollte die neuen Verkehrsbestimmungen wissen: Grenzüberschreitende Strafverfolgung in EU-Ländern, neue Umweltzonen in deutschen Städten, höhere Strafen in Ungarn und Italien, sowie die neue Warnwestenpflicht in Slowenien.

Innerhalb der EU werden seit März Strafen ab 70 Euro grenzüberschreitend verfolgt. "Einer der wichtigsten Reisebegleiter wird daher neben dem Sicherheits-Pass eine Rechtsschutzversicherung sein, denn diese kann eine wichtige Rolle übernehmen", so Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsberatung. Nicht immer sind die Strafen gerechtfertigt, so dass auf alle Fälle eine Rechtsschutzversicherung dringend zu empfehlen ist. Damit sind die Kosten eines etwaigen Verfahrens abgedeckt. Das ARBÖ-Rechtsschutzpaket bietet eine Deckung von bis zu 120.000 Euro - auch im Ausland - und kostet 60 Euro. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass kostet 33 Euro und deckt unter anderem Pannenhilfe und Abschleppung im Ausland, sowie einen Rücktransport des Fahrzeuges. Weiters bietet er eine Krankenversicherung im Ausland, in der auch die Krankenrückholung abgedeckt ist.

Hier die wichtigsten Änderungen für alle Autofahrer

Wer den Pfingsturlaub in Ungarn verbringt sollte, besonders auf die Verkehrsbestimmungen achten, da sich die Strafen seit 1. Mai empfindlich erhöht haben. Fährt man statt der erlaubten 50 km/h im Ortsgebiet zwischen 65 und 75 km/h, so bezahlt man bis zu 30.000 Forint (120 Euro). Spezieller ARBÖ-Tipp: Auch die Autoapotheke sollte man überprüfen, bevor man sich auf den Weg macht, diese wird von den ungarischen Behörden derzeit besonders genau unter die Lupe genommen, warnt der ARBÖ. Weiters hat man das Mautsystem umgestellt. Es gibt seit Jahresbeginn elektronische Vignetten. Kosten und Ablauf bleiben gleich - erhältlich sind diese bei den Tankstellen. Hauptaugenmerk sollte auch auf die Gültigkeit der §57a-Überprüfung sein. Ist das Pickerl abgelaufen, so läuft man Gefahr in Ungarn seine Kennzeichen abgeben zu müssen!

Jeder, der deutsche Städte besuchen will, sollte sich über die Umweltzonen genau erkundigen, denn wenn man in eine Umweltzone einfährt muss man eine spezielle Plakette haben. Der ARBÖ empfiehlt nach der Einreise in Deutschland zu einer Werkstatt der jeweiligen Auto-Marke zu fahren, da oft nur dort die entsprechenden Unterlagen vorliegen, die eine Eingruppierung in die richtige Emissionsklasse und damit die Bestimmung der auszustellenden Umweltplakette erlaubt. Die Zonen gelten derzeit in Berlin, Hannover, Köln, Dortmund, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd und Tübingen. Weitere Infos unter: http://www.umwelt-plakette.de

Seit 1. Mai müssen alle Autofahrer, die in Slowenien unterwegs sind eine Warnweste mit an Board haben. Die Warnwesten-Tragepflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen, die nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen. Der ARBÖ empfiehlt für alle Personen im Auto eine Warnweste nach EN471-Norm mitzunehmen.

Neben Ungarn hat auch Italien hat seine Strafen für Verkehrsdelikte seit dem letzten Sommer saftig erhöht. "Es gibt drakonische Geldstrafen bei Verstößen gegen Tempolimits, Gefängnisstrafen für Alkohollenker und Beschlagnahme des Fahrzeugs nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss", zählt Hufnagel auf. Außerdem gibt es Einschränkungen für Führerscheinneulinge, diese dürfen nur Pkws mit maximal 50 kw lenken. Die kurioseste Neuerung: Man zahlt bis zu 400 Euro, wenn man den Motor am laufenden Stand wegen der Klimaanlage laufen lässt.
 
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