Neues Gewaltschutzgesetz   

erstellt am
07. 05. 08

 Gusenbauer: "Am wichtigsten ist es, Straftaten zu verhindern" Utl.: Bei Gewalt gegen Kindern kann es keine Kompromisse geben
Berger: Hinschauen und anzeigen - nicht wegschauen – Zweites Gewaltschutzgesetz bringt mehr Sicherheit vor sexueller Gewalt gegen Kinder
Wien (SK) - "Wir haben uns heute auch intensiv mit der Frage des Gewalt- und Opferschutzes auseinandergesetzt. Die Minister Berger und Platter haben hier, unabhängig von den aktuellen, sehr erschreckenden Ereignissen Vorarbeiten geleistet. Wir werden die Prävention verstärken, denn am wichtigsten ist es, dass Straftaten verhindert werden", erklärte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am 07.05. im Rahmen des Pressefoyers im Anschluss an den Ministerrat. Klar sei, dass es "in Fragen von Gewalt gegen Kindern keine Kompromisse geben kann".

Man werde auch alles unternehmen, um den Opfern zu helfen. "Diese müssen im Zentrum stehen, und wir werden alles unternehmen, um die Möglichkeit zu schaffen, dass diese zumindest ansatzweise ein normales Leben führen können. Das wird schwer genug", so Gusenbauer.
"Für die Bundesregierung ist es völlig unvorstellbar, dass, wenn jemand wegen eines Sexualdeliktes verurteilt ist, er irgendwann im Leben die Chance hat, ein Kind zu adoptieren. Das erachten wir als denkunmöglich", betonte der Bundeskanzler. Genauso sei es unvorstellbar, dass Personen, die eine schwere Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes aufweisen, noch einmal eine berufliche Tätigkeit ausüben, bei der sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. "Hier muss die Gesellschaft eine klare Trennlinie ziehen." Vor diesem Hintergrund gehe, die legistische Arbeit weiter, die von den Ministern Berger und Platter nun präzisiert werde.

Berger: Hinschauen und anzeigen - nicht wegschauen – Zweites Gewaltschutzgesetz bringt mehr Sicherheit vor sexueller Gewalt gegen Kinder
"Das Signal ist: Wer Gewalt verhindern will, muss hinschauen, darf nicht wegschauen und soll anzeigen", sagte Justizministerin Maria Berger. Das Zweite Gewaltschutzgesetz, das sich derzeit in Begutachtung befindet, werde wesentlich dazu beitragen. Berger: "Es soll mehr Sicherheit vor Gewalt, insbesondere vor sexueller Gewalt gegen Kinder, bringen." Das Gesetz beinhaltet neben einer Ausweitung der Anzeigepflichten auch schärfere Strafen, die gerichtliche Möglichkeit der Verhängung von Berufsverboten und Beschäftigungsverboten - auch etwa für den ehrenamtlichen Bereich bei Vereinen.

"Es ist mir ein Bedürfnis, den Opfern dieses Verbrechens mein Mitgefühl auszudrücken und die Zusicherung abzugeben, dass ich als Justizministerin und alle Justizbehörden alles dazu tun werden, um einen angemessenen, solidarischen und respektvollen Umgang mit den Opfern sicherzustellen", betonte Berger und informierte, dass die Opfern juristische und psychosoziale Betreuung erhalten. "Ich glaube, dass es uns sehr schnell gelungen ist, den Opfern ein kompetentes Anwaltsteam zur Seite zu stellen", sagte Berger.

Die Bekämpfung von Gewalt in ihren vielfältigen Erscheinungsformen sei ein Schwerpunkt der Arbeiten des Justizressorts, den sich Berger selbst seit ihrem Amtsantritt gesetzt habe. In den letzten Jahren sei es gelungen, die Strafjustiz opfergerechter auszugestalten, etwa durch die kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung und die schonende Einvernahme des Opfers im Strafverfahren, die dem Opfer die neuerliche Konfrontation mit dem Täter vor Gericht erspart.

In der laufenden Legislaturperiode wurde der Opferschutz weiter ausgebaut. So wurde eine zentrale Koordinationsstelle für Opfer von Straftaten eingerichtet, es gibt seit Anfang dieses Jahres Sonderzuständigkeiten für den Bereich der Gewalt in der Familie bei allen größeren österreichischen Staatsanwaltschaften. "Dies erlaubt eine Spezialisierung und gezielte Schulung der Spezialstaatsanwältinnen und -staatsanwälte", führte Berger aus.

Größte Reform in Sachen Gewaltschutz seit 11 Jahren
Vor allem aber habe Berger vor zwei Tagen den Entwurf für ein Zweites Gewaltschutzgesetz zur Begutachtung versandt. "Ich glaube, dass dieser Gesetzesentwurf die richtigen Antworten auf viele Fragen gibt, die in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurden", betonte Berger. Dieses Zweite Gewaltschutzgesetz sei als größte Reform auf dem Gebiet des Gewaltschutzes seit dem 1. Gewaltschutzgesetz von 1997 - also seit 11 Jahren - zu verstehen. Die Kernpunkte sind: eine Revision der Anzeigepflichten, die Schaffung eines Tatbestands für länger andauernde Gewaltbeziehungen, Maßnahmen zur Schonung des Opfers auch im Zivilverfahren, eine gerichtliche Aufsicht über Haftentlassene, Berufs- und Beschäftigungsverbote, eine erweiterte Auskunft aus dem Strafregister und eine Sexualstraftäterdatei. Darüber, wie mit den Tilgungsfristen umzugehen ist, wird die Bundesregierung noch beraten.

Kommt es in einer Familie regelmäßig zu Gewalttaten, so sind die Gerichte bislang gezwungen, diese länger andauernden Gewaltbeziehungen in die Bestandteile der einzelnen Gewaltakte zu zerlegen. Anstelle der einzelnen Momentaufnahmen können die Gerichte künftig das Gesamte einer solchen Gewaltbeziehung als Unrecht werten. Damit verbunden ist ein Strafrahmen von bis zu 20 Jahren. "Der neue Tatbestand bedeutet damit eine deutliche Verschärfung der Strafdrohungen gegen fortgesetzte Gewalt, wie sie gerade für Gewalt in der Familie, an Frauen und Kindern, typisch ist", sagte Berger.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs für ein Zweites Gewaltschutzgesetz betrifft eine Reform der Anzeigepflichten. Derzeit besteht ja eine Vielzahl unterschiedlicher Reglungen von Anzeigeverpflichtungen. Bei Gewalt an Kindern soll es künftig eine Anzeigepflicht für alle diejenigen Personen geben, die schon jetzt die Pflicht haben, "für das körperliche und seelische Wohl der Kinder zu sorgen". Es geht dabei etwa um Schulärzte, Kindergärtner oder Mitarbeiter der Jugendämter, aber natürlich auch um die Eltern selbst. Ausnahmen für diese Anzeigepflicht sollen nur dann bestehen, wenn sich die Anzeige gegen nahe Angehörige richten würde.

Ebenfalls in Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats wird eine gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter eingeführt. Es handelt sich dabei um eine besonders strenge gerichtliche Kontrolle, wie sie das Strafgesetzbuch bisher nicht gekannt hat. Das Gericht erteilt dem Sexualstraftäter Weisungen zu Therapien und zur Lebensführung, etwa zum Fernbleiben von bestimmten Orten wie Schulen oder Kindergärten, zum Anzeigen eines Wohnsitzwechsels oder zur beabsichtigten Ausübung eines Berufs. Der Vorschlag des Justizministeriums geht dabei über die Entschließung hinaus, indem damit nicht nur Beschäftigungs- und Berufsverbote, sondern darüber hinaus Betätigungsverbote eingeführt werden sollen. Die bisherigen Erfahrungen mit Therapien seien im Hinblick auf die Rückfallraten bei Sexualstraftätern positiver als bei anderen Straftätern.

Auch werde im Justizministerium an den Regelungen zur Errichtung einer Sexualstraftäterdatei gearbeitet, die in die Zuständigkeit des Justizministeriums fallen. Das Vollzugsgericht soll künftig vor der Entlassung eines Sexualstraftäters über die Gefährlichkeit des Täters entscheiden und diese Information wird der Polizei zur Speicherung im Strafregister übermittelt.

Ein weiterer wichtiger Teil des Zweiten Gewaltschutzgesetzes ist die Übertragung von Maßnahmen des Opferschutzes, die sich im Strafprozess bewährt haben, auf das Zivilverfahren. So soll das bewährte Institut der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung und die schonende Einvernahme von Opfern auf das Zivilverfahren ausgeweitet werden.

Wegweisungen durch die Polizei und die einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden ausgebaut. Auch die Schutzdauer dieser besonderen gerichtlichen Verfügungen soll verlängert werden.

Die Justizministerin wurde beauftragt, die derzeitigen Strafrahmen zu evaluieren. Diese Evaluierung wird noch vor dem Sommer fertiggestellt, kündigte Berger an.

 

 Molterer präsentiert Paket für mehr Schutz und Sicherheit
Sicherheit und Schutz der Kinder hat oberste Priorität
Wien (övp-pd) - "Sicherheit und Schutz der Kinder hat oberste Priorität", so ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Durch die intensive Vorbereitung von Innenminister Platter und Justizministerin Berger konnte ein "umfassendes Paket mit Maßnahmen gegen Sexualstraftäter beschlossen werden, das sehr rasch im Parlament zur Beschlussfassung" stehen wird.

"Die entscheidenden Punkte sind auf der einen Seite die Errichtung einer Sexualstraftäter-Datei sowie andererseits zahlreiche neue Maßnahmen als zentrale Perspektive zu mehr Sicherheit", betonte der Vizekanzler.

  1. Verlängerung der Tilgungsfrist: Bei Sexualstraftätern wird es zu einer Verlängerung der Tilgungsfrist kommen - bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern können die Richter die Tilgungsfrist verdoppeln. Bei schweren Sexualdelikten wird die Tilgung generell ausgeschlossen.
  2. Berufsverbote: Im Bereich der Berufsverbote wird es eine spezifische Regelung geben. "Es ist klar, dass Berufsverbote durch Richter verhängt werden", so Molterer. "In schweren Fällen werden die Richter zu einer verpflichtenden Verhängung des Berufsverbotes angehalten werden - es wird keinen Ermessensspielraum mehr geben."
  3. Veränderung des Strafrahmens für Sexualstraftäter: Selbstverständlich wird es auch eine Diskussion über den Strafrahmen für Sexualstraftäter geben, "weil es aus Sicht der ÖVP sehr klar ist, dass die Frage der präventiven Wirkung durch das Strafausmaß unterstrichen werden sollte."
  4. Adoption und Pflege - Berufsverbote zum Wohl der Kinder: "Mit diesem Paket ist auch sichergestellt, dass Adoption und Pflege von Kindern auf Basis von Informationen der Straftaten der Vergangenheit erfolgt", stellt Molterer fest und weiter: "Andererseits wird mit einer vernünftigen und lückenlosen Regelung im Bereich der Berufsverbote, das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt."

Kdolsky schafft im Fall Josef F. eine gute Basis für die Kinder - Auszahlung der Kinderbeihilfe als finanzieller Ausgangspunkt
"Jugendministerin Kdolsky hat die Möglichkeit geschaffen, dass im grauenhaften Fall des Josef F. - konkret für jene Kinder, die in Gefangenschaft gehalten wurden - die fünfjährige rückwirkende Frist für die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht gilt", so Molterer. "Selbstverständlich soll die Kinderbeihilfe für die gesamte Zeit des bisherigen Lebens zur Verfügung stehen. Damit wurde ein Element für das Hineinführen in ein Leben in Freiheit."

Für den Vizekanzler sind die Maßnahmen ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Schutz für die Schwächeren und Schwächsten - der Kinder in Österreich. Abschließend appelliert Molterer an alle Entscheidungsträger dieses Paket möglichst rasch und breitem Konsens umzusetzen.


 

 Vilimsky: Härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger
Regierung wird jetzt daran gemessen werden, ob entsprechende Schärfung der Maßnahmen tatsächlich in Gesetzesform gegossen wird
Wien (fpd) - Im Rahmen der Debatte im Nationalrat am 07.05. betonte FPÖ- Sicherheitssprecher NAbg. Harald Vilimsky, dass es bei der Diskussion um das Strafausmaß bei Sexualdelikten um die zentrale Debatte der Verhältnismäßigkeit gehe. Man könne keinesfalls von einer Generalprävention reden, und der Strafrahmen bei Kindesmissbrauch und Sexualstraftaten sei unzweifelhaft zu milde, so Vilimsky.

An die Regierungsbank wandte sich Vilimsky mit der Ankündigung, dass sie jetzt daran gemessen werde, wie die weitere Vorgehensweise aussehe, und ob die entsprechende Schärfung der Maßnahmen tatsächlich in Gesetzesform gegossen würden.

Vilimsky brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die FPÖ härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger fordert. Das sind:

  • Die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen;
  • Eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht und Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen;
  • Die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

 

 Westenthaler: Wir schulden den Kindern die besten Gesetze!
BZÖ-Misstrauensantrag gegen Justizministerin Berger
Wien (bzö) - "Betroffen und erschüttert" zeigte sich BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler am Beginn seiner Rede im Rahmen der Sitzung des Nationalrates vom tragischen Fall Fritzl in Amstetten.

Westenthaler betonte, dass das BZÖ nicht erst jetzt sondern bereits seit Jahren sexuellen Missbrauch und Gewalt an Kindern thematisiere und vor über einem Jahr bereits mit zahlreichen Initiativen wie Dringlichen Anfragen und Anträgen auf das Thema aufmerksam gemacht habe. "Wir hatten die Causa Priklopil, wo wir kritisiert haben, dass der Peiniger von Natascha Kampusch maximal 10 Jahre Strafe bekommen hätte. Weiters gab es den Fall Luca, wo ein Kleinstkind vom Stiefvater zu Tode geprügelt wurde. Bereits damals haben wir das Thema Jugendwohlfahrt diskutiert und schärfere Kontrollen gefordert."

Westenthaler bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle von Kindern zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt. "In Hessen wurde genau diese Maßnahme mit 1.1.2008 bereits umgesetzt, Bayern und NRW sind dabei. Weiters wird diskutiert, bundesweit in Deutschland regelmäßige verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen auf Gewalt und Missbrauch an Kindern durchzuführen."

Der BZÖ-Chef erinnerte an den Innsbrucker Babymord, wo 3 Kinder umgebracht und versteckt wurden und die Täter aufgrund der Verjährung nicht mehr belangt werden konnten sowie an den Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens durch einen Freigänger in Wien. "Das BZÖ hat bereits damals heftige Kritik an den viel zu geringen Verjährungsfristen und den zu niedrigen Strafrahmen geübt."

Westenthaler verwies darauf, dass es pro Jahr 1.200 schwere Missbrauchsfälle in Österreich gebe, die Dunkelziffer liege jedoch bei 20.000 Fällen. Jedes 4. Mädchen und jeder 6. Bub werde vor dem 16. Lebensjahr sexuell missbraucht. "Unser Vorwurf an SPÖ-Justizministerin Berger ist, dass sie immer wieder Ankündigungen getätigt hat, aber seit eineinhalb Jahren nichts passiert ist. Deshalb haben wir in dieser Frage kein Vertrauen mehr in die SPÖ-Justizpolitik. Stattdessen hat Berger 2007 88 Sexualstraftäter - darunter 83 Vergewaltiger - vorzeitig entlassen. Mit dem von Berger initiierten Haftentlassungspaket werden es heuer noch mehr sein. Das ist nicht die Prävention und Abschreckung, wenn suggeriert wird, dass Täter, die sich an Kindern vergehen und sexuellen Missbrauch betreiben, vorzeitig bedingt entlassen werden. Das lehnen wir ab und fordern, dass es verboten wird, dass solche Täter vorzeitig entlassen werden", betonte Westenthaler.

Der BZÖ-Chef erinnerte an den BZÖ-Antrag für ein Berufsverbot für Sexualstraftäter, der am 3. Mai 2007 mit den Stimmen von 4 Parlamentparteien beschlossen wurde. "1 Jahr lang hat die Justizministerin nicht gehandelt. Jetzt gibt es einen aktuellen Fall in Oberösterreich, wo ein rechtskräftig verurteilter Kinderpornokonsument wieder als Lehrer auf die Kinder losgelassen werden soll. Bei einem Berufsverbot wäre das nicht möglich gewesen. So ein Mensch darf nie wieder in die nähe von Schulkindern kommen."

Währenddessen spreche die SPÖ-Justizministerin von einer zweiten Chance für Sexualstraftäter und Studien. "Wir brauchen keine Studien sondern wissen bereits, dass das Strafausmaß bei schweren Delikten - bei §92 Quälen von Unmündigen bis zum Tode beträgt die Höchststrafe nur 10 Jahre - viel zu niedrig ist. In diesem Land können Unmündige, Kinder, behinderte Menschen biss zum Tode gequält werden und der Täter erhält maximal 10 Jahre Haft. Dies ist ein Skandal. Wer jemanden zu Tode quält, muss lebenslang weggesperrt werden", forderte Westenthaler. Der BZÖ-Chef wies darauf hin, dass die Opfer von Sexualstraftaten keine zweite Chance erhalten würden sondern ihr ganzes Leben lang betroffen seien. "Der beste Schutz vor Sexualstraftätern ist, wenn diese gar nicht mehr aus dem Gefängnis herauskommen. Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder und auch als solche im Strafgesetz zu behandeln."

Westenthaler zeigte sich empört über eine Aussage von Berger in der "Kleinen Zeitung", wonach Sexualstraftäter vermehrt bedingt entlassen werden sollen. Berger wörtlich: "Der Täter soll einige Monate absitzen und dann sagen wir ihm: Wenn du eine Therapie machst, darfst zu früher heimgehen." Westenthaler: "So eine Aussage ist einer Justizministerin unwürdig. Deshalb misstrauen wird dieser Ministerin und werden heute einen Misstrauensantrag einbringen."

"Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu geben hat", zitierte Westenthaler die UN-Deklaration zum Schutz der Kinder. "Wir als Politiker schulden den Kindern die besten Gesetze zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt. Wir brauchen eine wesentliche Änderung im Sexualstrafrecht." Westenthaler forderte in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Tilgungsfrist und der Verjährung bei Sexualstraftaten, ein Berufsverbot für Sexualstraftäter, eine Sexualstraftäterdatei im Internet sowie eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch und Gewalt an Kindern. "Wir brauchen eine Sonderstellung des Kindesschutzes im Strafgesetzbuch", so Westenthaler abschließend.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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