Drakonische Strafen für Verkehrssünder in Italien   

erstellt am
07. 05. 08

Gefängnis für Alkolenker - Höhere Strafen bei Verstoß gegen Tempolimits - Bis zu 400 Euro, wenn der Motor am Stand läuft
Wien (arbö) - Pfingsturlaubsreisende nach Italien aufgepasst: Italien hat seine Strafen für Verkehrsdelikte seit dem letzten Sommer saftig erhöht, informiert der ARBÖ. "Es gibt drakonische Geldstrafen bei Verstößen gegen Tempolimits, Gefängnisstrafen für Alkohollenker und Beschlagnahme des Fahrzeugs nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss", zählt Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat auf. Ausserdem gibt es Einschränkungen für Führerscheinneulinge und man zahlt bis zu 400 Euro, wenn man den Motor am laufenden Stand wegen der Klimaanlage laufen lässt.

"Von diesen rigorosen Bestimmungen sind auch ausländische Fahrer in Italien betroffen", warnt Hufnagel und rät, sich an die strengen Vorschriften zu halten - aus Sicherheitsgründen, aber auch, weil nun innerhalb Europas die grenzüberschreitende Strafverfolgung möglich ist. Auf alle Fälle ist daher eine Rechtschutzversicherung anzuraten, weil man damit bei allfälligen Verfahren die kostspieligen Verfahrenskosten bezahlt bekommt.

Zurück zu den einzelnen Bestimmungen in Italien: Tempolimits: Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 km/h übertrifft, zahlt 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt der Entzug des Führerscheins von ein bis drei Monate. Hufnagel: "Auch Ausländern wird der Führerschein von der italienischen Polizei entzogen. Das Dokument wird anschließend nach Österreich geschickt, wo man wieder fahren darf". In Italien selber darf man während dieser drei bis sechs Monate aber nicht fahren. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein wird ein halbes bis ganzes Jahr entzogen.

Handy: Wer ohne Freisprechanlage beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, zahlt 148 bis 594 Euro (bisher 70 bis 285). Wer sich innerhalb von zwei Jahren mit diesem Delikt zweimal erwischen lässt, verliert für ein bis drei Monate den Führerschein.

Alkohol: Wer hinter dem Steuer mit einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 g/l aufgehalten wird, zahlt 500 bis 2.000 Euro. Darüber hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate entzogen. Liegt die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 g/l sind es 800 bis 3.200 Euro und Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten. Der Führerschein ist 6 bis 12 Monate futsch. Wer über 1,5 g/l intus hat, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein ist für ein bis zwei Jahre weg. Kommt es infolge von Alkoholisierung zu einem Unfall, werden die hier aufgezählten Geldstrafen verdoppelt und der PKW wird 90 Tage lang beschlagnahmt. Wer Behörden gegenüber den Alkoholtest verweigert, muss mit Geldstrafen zwischen 2.500 und 10.000 Euro rechnen.

Geldstrafen zwischen 200 bis 400 Euro riskiert, wer bei abgestellten Fahrzeug den Motor laufen lässt, um die Klimaanlage im Fahrzeug in Betrieb zu halten. "Diese Bestimmung ist völlig neu", so Hufnagel.

Einschränkungen gibt es in Italien auch für Führerscheinneulinge: In den ersten drei Jahren darf ein B-Führerschieninhaber auf der Autobahn maximal 100 km/h fahren. Fahren dürfen sie außerdem nur mit einem Auto, das weniger als 50 kw Leistung aufweist.
 
zurück