Prets: Rote Karte für Zwangsprostitution   

erstellt am
14. 05. 08

Forderung nach Aufenthaltbewilligung für Opfer auch ohne verpflichtende Prozessaussage
Brüssel/Wien (sk) - "Frauenhandel ist ein europaweit stattfindendes Verbrechen und eine besonders grausame Form der modernen Sklaverei. Zusätzlich ist es auch ein lukratives Geschäft für skrupellose Geschäftemacher." Das sagte die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets am 14.05. im Rahmen eines Pressegesprächs in Brüssel. "Es ist bekannt, dass Großereignisse einen Anstieg der Zahl von Zwangsprostituierten mit sich bringen können. Daher ist es notwendig, bereits im Vorfeld dieser Veranstaltungen die Sensibilisierung zu erhöhen", sprach Prets konkret die kommende Fußballeuropameisterschaft in Österreich und der Schweiz an.

Laut internationaler Arbeitsorganisation (ILO) werden jährlich rund 2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhändlern, 80 Prozent davon sind weiblich. Ein Großteil der Frauen wird zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehandelt. Der Gewinn aus dem Menschenhandel wird auf bis zu 44 Milliarden US-Dollar geschätzt. "Die Zahlen machen deutlich, wie brisant das Thema ist", so Prets, "gerade auch in Ländern wie Österreich und der Schweiz, die von der UNO als wichtige Zielländer für Menschenhandel eingestuft werden."

Prets fordert eine Reihe von Maßnahmen, um gegen den Menschenhandel vorzugehen. "Eine entscheidende Forderung ist eine Aufenthaltgenehmigung für Opfer von Menschenhändlern - unabhängig von ihrer Bereitschaft, in einem Prozess auszusagen oder mit den Behörden zu kooperieren. Dies setzt die Opfer weiter unter Druck und verschlimmert die Situation statt eine Verbesserung herbeizuführen", so die SPÖ-Europaabgeordnete. Bereits im Jahr 2005 wurde vom Rat ein EU-Plan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels verabschiedet. Dieser Aktionsplan enthält klare Zielvorgaben wie zum Beispiel die Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien für die Datenerhebung, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder die EU-weite Gewährleistung gemeinsamer Normen. "Der Großteil der Maßnahmen hätte bereits 2006 in die Praxis umgesetzt werden sollen, aber die meisten Staaten hinken diesem Ziel noch nach", kritisiert Prets.

Klar stellt Prets, dass sie gegen ein Verbot der Prostitution eintritt. "Es muss zwischen Prostitution und Zwangsprostitution unterschieden werden. Zwangsprostitution ist ein Verbrechen gegen die Menschheit und muss strafrechtlich verfolgt werden. Ein Verbot der Prostitution an sich, wie es einige nordische Staaten praktizieren, ist jedoch keine Alternative zur Beseitigung des Menschenhandels. Im Gegenteil, Prostituierte werden in die Illegalität gedrängt und somit verstärkt den Menschenhändlern ausgesetzt", so das Mitglied des Frauenausschusses im Europäischen Parlament.
 
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