Getränkesteuer-Rückzahlung kein "Körberlgeld", sondern bringt Rechtssicherheit   

erstellt am
13. 05. 08

Lebensmittelhandels-Obmann Wichtl weist Vorhaltungen zurück – Einigung bringt einvernehmlich Beendigung tausender Verfahren
Wien (pwk) - „Die zwischen Gemeindebund, Städtebund und Bundesgremium des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich erzielte Vereinbarung über die Rückzahlung rechtswidrig eingehobener Getränkesteuer an Lebensmittelhändler trägt dazu bei, tausende Verfahren einvernehmlich zu beenden und damit beiden Seiten - öffentliche Hand und unzähligen Nahversorgungsbetrieben - zusätzliche Kosten durch langwierige Verwaltungsverfahren zu ersparen“, hält Alois Wichtl, Obmann des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels, fest.

Von der Vereinbarung über die Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Getränkesteuer sind keinesfalls nur einzelne „Handelsketten“ betroffen, die sich - wie unterstellt - ein „Körberlgeld“ einstecken könnten. „Vielmehr sollen diese Unternehmen durch die nun vereinbarte Regelung zumindest teilweise die bereits entrichteten Getränkesteuerbeträge sowie die bereits angefallenen Verfahrenskosten ersetzt erhalten“, so Wichtl. Lebensmittelhändler bemühen sich seit Jahren um eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Getränkesteuer, nachdem diese nach dem EU-Beitritt Österreichs als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt wurde.

„Die Unternehmen verzichten auf 85 Prozent ihrer Ansprüche, noch dazu wird die technische Abwicklung sicher noch ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Von einer Bereicherung des Handels kann daher keine Rede sein“, weist Wichtl Vorhaltungen zurück. Der Lebensmittelhandel habe sich außerdem – im Gegensatz zu den unsachlichen Vorwürfen in der öffentlichen Preisdiskussion – bei der Preisgestaltung verantwortungsbewusst verhalten. Lebensmittelhandels-Obmann Wichtl ist davon überzeugt, dass der Lebensmittelhandel allfällig Kostenentlastungen entsprechend berücksichtigen und dem Konsumenten weitergeben wird.
 
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