Silhavy erfreut über Unterstützung durch Bioethikkommission   

erstellt am
26. 05. 08

Fragen der Stammzellforschung
Wien (sts/bpd) - Staatssekretärin Heidrun Silhavy sieht sich durch die Entscheidung der Bioethikkommission in der Auffassung bestätigt, dass es zu einer umfassenden Regelung hinsichtlich der Stammzellforschung in Österreich kommen muss. "Eine so wichtige und gleichzeitig besonders sensible Materie sollte, nicht in einer sehr emotionellen Diskussionsphase, nur einen Teilaspekt des ganzen Spektrums behandeln. Wir brauchen klare Regelungen, die aber auch Österreich als Forschungsstandort nicht benachteiligen. Gerade im medizinischen Bereich ist der Fortschritt für viele Menschen spürbar und daher von allgemeinem Interesse," so die Staatssekretärin. Sie wird diese Standpunkte auch in die von Bundeskanzler Gusenbauer beauftragte Arbeitsgruppe, die unter Federführung von Wissenschaftsminister Hahn sowie den Bundesministerinnen Berger und Kdolsky das Thema bearbeitet, einbringen. Über die Stellungnahme der Bioethikkommission zu Nabelschnurblutbanken wurden die Ministerien informiert und Staatssekretärin Silhavy erwartet nunmehr die Stellungnahmen einzelner Ressorts. Die Kommissions-Äußerungen können unter http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=29906 (PDF 66 kB) abgerufen werden.

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt hat am 19. Mai unter dem Vorsitz von Dr. Christiane Druml eine Stellungnahme zu Nabelschnurblutbanken verabschiedet. Dies ist die erste Stellungnahme der Kommission in ihrer seit Oktober 2007 neuen Zusammensetzung. Konkret wird in dieser Stellungnahme die Frage behandelt, ob die Einlagerung von Nabelschnurblutstammzellen zur autologen Transplantation für die breite Bevölkerung empfohlen werden kann. Die Bioethikkommission kommt zum Schluss, dass die derzeit gängige Praxis privater Nabelschnurblutstammzellbanken, die Einlagerung von Nabelschnurblutstammzellen zur autologen Transplantation zu empfehlen, nicht unterstützt werden kann. Die Bioethikkommission ruft hingegen dazu auf, die Möglichkeit der Spende von Nabelschnurblut zur allogenen Transplantation und zu Forschungszwecken vermehrt öffentlich bekannt zu machen.

Die aktuelle Frage der Herstellung von Hybrid - Embryonen wurde in der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt in der Sitzung vom 7. April behandelt. Die Bioethikkommission ist übereingekommen, dass dieses Thema im Rahmen der Empfehlungen der für November geplanten Stellungnahme zu Stammzellforschung / Embryonenschutz aufgearbeitet wird, da die rechtliche Problematik mit der der Stammzellforschung in direktem Zusammenhang steht. Beide Bereiche sind derzeit in Österreich rechtlich nicht geregelt.
 
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