Grundsatz des freien Personenverkehrs gewahrt   

erstellt am
28. 05. 08

UEFA-Regelung zu „lokal ausgebildeten Spielern“
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat eine unabhängige Studie über die UEFA-Regelung zu „lokal ausgebildeten Spielern" veröffentlicht. Diese Regelung schreibt Vereinen, die in der Champions League bzw. im UEFA-Cup vertreten sind, für ihre Kader eine Mindestzahl an „lokal ausgebildeten Spielern“ vor. Im Vergleich zu den von der FIFA vorgeschlagenen Maßnahmen („6+5-Regel“), die nicht mit EU-Recht vereinbar sind, ist die Kommission hier der Ansicht, dass der Ansatz der UEFA den Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer offenbar wahrt, soweit es sich um die Förderung der Ausbildung junger europäischer Spieler handelt. Ferner stellt die Kommission fest, dass die Maßnahmen zur Förderung und Sicherung einer hochwertigen Ausbildung junger Fußballer in der EU beitragen sollen. Die Studie war im Juli 2007 im Weißbuch Sport[1] angekündigt worden.

Die Ergebnisse der unabhängigen Studie über die UEFA-Regelung zu „lokal ausgebildeten Spielern“ sind Teil einer größeren unabhängigen Studie über die Ausbildung junger Sportlerinnen und Sportler in Europa, die die Kommission in Auftrag gegeben hat (Veröffentlichung im kommenden Monat Juni). Diese Ergebnisse lieferten zusätzliche Erkenntnisse zur Vereinbarkeit der UEFA-Regelung mit den Bestimmungen des EG-Vertrags hinsichtlich des freien Personenverkehrs.

Dazu erklärte Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, heute: „Anders als die sogenannte 6+5-Regel, die die FIFA einführen will und die aufgrund der unmittelbaren Diskriminierung nicht mit EU-Recht vereinbar ist, scheint mir die von der UEFA vorgeschlagene Regelung zu lokal ausgebildeten Spielern verhältnismäßig; auch wird offenbar der Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewahrt.“

Dem fügte Ján Figel', EU-Kommissar für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Jugend, hinzu: „Meiner Ansicht nach sind Maßnahmen notwendig, die dafür sorgen, dass die besten europäischen Vereine ihre hochwertige Ausbildungsstruktur beibehalten müssen. Die UEFA-Regelungen beugen so dem Risiko vor, dass die Profifußballclubs ihre Ausbildungsstrukturen aufgeben.“

Maßnahme Nr. 9 des Aktionsplans „Pierre de Coubertin“ aus dem Weißbuch Sport sieht Folgendes vor: „Regeln, nach denen Mannschaften einen bestimmten Anteil an einheimischen Sportlerinnen und Sportlern umfassen müssen, könnten als mit dem Vertrag vereinbar akzeptiert werden, wenn sie keine direkte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zur Folge haben und wenn eine mögliche indirekte Diskriminierung als verhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte legitime Ziel – Stärkung und Schutz der Ausbildung und Entwicklung begabter junger Sportlerinnen und Sportler – angesehen wird.“ Dieses Vorgehen wurde vor Kurzem vom Europäischen Parlament in der Entschließung über das Weißbuch Sport[2] unterstützt.

Laut der UEFA gelten Spieler als „lokal ausgebildet“, wenn sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Alter mindestens drei Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem vom jeweiligen nationalen Verband anerkannten Verein ausgebildet wurden. Diese UEFA-Regelung stellt somit explizit keine Bedingungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus gilt sie für alle Spieler und Vereine, die an von der UEFA organisierten Wettbewerben teilnehmen, in gleichem Maße.

Zwar ist es derzeit schwierig, anhand der Fakten festzustellen, dass diese Regelung zu indirekter Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit führt, doch kann das potenzielle Risiko einer derartigen indirekten Diskriminierung nicht umgangen werden – schließlich kommen die jungen Menschen, die in den Ausbildungszentren eines Vereins in einem Mitgliedstaat spielen, eher auch aus diesem als aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Trotzdem sind die Ziele – Förderung der Ausbildung junger Spieler und Festigung der Ausgewogenheit der Wettbewerbe durch diese UEFA-Regelung – offenbar legitime Ziele von allgemeinem Interesse, da sie zur sportlichen Tätigkeit gehören.

Die von der UEFA angenommene Regelung wird schrittweise umgesetzt (in der Saison 2006/2007 mussten vier der 25 Spieler auf Liste A lokal ausgebildet sein, ab der Spielzeit 2008/2009 dagegen acht von 25 Spielern). Konkrete Auswirkungen werden somit erst in einigen Jahren in vollem Umfang beobachtet werden können.

Ferner wird die Kommission die Umsetzung dieser UEFA-Regelung aufmerksam verfolgen, um ihre Tragweite genau beurteilen zu können, und die Auswirkungen bis 2012 nochmals analysieren.

Die unabhängige Studie über die UEFA-Regelung zu „lokal ausgebildeten Spielern“ sowie das Weißbuch Sport sind im Internet abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/sport/index_en.html

Freizügigkeit der Arbeitnehmer:
http://ec.europa.eu/employment_social/free_movement/sports_de.htm
 
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