Uni-Reform  

erstellt am
27. 05. 08

 Broukal über Bruch des Koalitionsabkommens durch Hahn erstaunt
Broukal kritisiert "Mitbestimmungs-Feindlichkeit" bei Hahn und Brinek
Wien (sk) - Die Absage von Wissenschaftsminister Hahn an eine erweiterte Mitbestimmung für Uni-Betriebsräte sei "ein klarer Bruch des Koalitionsabkommens", so SPÖ- Wissenschaftssprecher Josef Broukal am 26.05. Im Koalitionspakt sei eindeutig als Schwerpunkt der "Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002" u.a. auch "Mitbestimmung (z.B. Betriebsräte im Universitätsrat)" genannt. Bisher habe die ÖVP keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie eine solche erweiterte Mitbestimmung aussehen könnte, d.h. wie das Koalitionsabkommen umgesetzt werden soll. "Hahns Vorschlag, dass Betriebsräte an den Sitzungen des Uni-Rats teilnehmen können sollen, wäre nur das Weiterbestehen des Status quo - denn das können Betriebsräte laut Gesetz seit sechs Jahren", so Broukal.

Völlig unklar ist für den SPÖ-Wissenschaftssprecher, warum Hahn ein Stimmrecht für die Betriebsräte mit dem Argument ablehnt, die Unis seien Einrichtungen "sui generes": "In meinem Lateinwörterbuch finde ich keine Übersetzung von 'sui generis' mit 'keine Mitbestimmung'", so Broukal. Worin hier ein natürlicher Gegensatz bestehen sollte, "bleibt Hahns Geheimnis".

Bedauerlich findet es Broukal auch, dass eine Partei wie die ÖVP mit vielen Arbeitnehmer-Vertretern in ihren Reihen gegen Mitbestimmung von Betriebsräten ist. "Es ist schade, dass für die ÖVP Arbeitnehmer-Mitbestimmung im Jahr 2008 etwas ist, das man be- oder verhindern will." Die SPÖ werde jedenfalls darauf bestehen, "dass es zu der im Koalitionsabkommen vereinbarten Weiterentwicklung der Mitbestimmung kommt", bekräftigte Broukal abschließend.

 

Stellungnahmen des Wissenschaftsrates zur Novellierung des UG 2002
Wien (wissenschaftsrat) - Der Wissenschaftsrat hat im Vorfeld der Überlegungen zur Novellierung des UG 2002 mehrere Empfehlungen ausgesprochen, die jetzt zur Eröffnung der Novellierungsdebatte vorgelegt werden. Maßgebend für diese Empfehlungen (Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002 (Juni 2007); Eckpunkte zur Novellierung des UG 2002 (November 2007); Empfehlung zur Erweiterung der Mitverantwortung an österreichischen Universitäten (Februar 2008); Empfehlung zur Einführung von Zulassungsregelungen in den Master- und Doktoratsstudien (Februar 2008)) war die sowohl wissenschaftspolitisch als auch bildungspolitisch begründete Überzeugung, dass durch eine Novellierung der Geist des UG 2002, d.h. dessen wesentliche Reformsubstanz, nicht angetastet werden dürfe und es lediglich um eine Korrektur offenkundig gewordener kleinerer Mängel gehen kann.

Generell hat der Wissenschaftsrat die Einführung von eignungsorientierten Zulassungsregelungen empfohlen (Empfehlungen zur Neuordnung des Universitätszugangs in Österreich (Juni 2007)). Mit ihnen soll, verbunden mit einer intensiven Studienberatung, die mit dem UG 2002 eingeleitete Universitätsreform gestärkt und die Qualität der österreichischen universitären Ausbildung gesteigert werden. Diese Regelung soll alle Studieneingangsphasen, also sowohl den Eintritt in ein Studium als auch den Übergang zu Master- und Doktoratsstudien, betreffen. Dazu werden konkrete Maßnahmen empfohlen. Ferner hat sich der Wissenschaftsrat mit Nachdruck gegen die Bildung einer einheitlichen Kurie ausgesprochen, die alle unbefristet auf Laufbahnstellen beschäftigten Wissenschafter umfassen soll. Eine derartige Maßnahme würde in ein Kuriendenken zurückführen, das sich überlebt hat und Ursache dafür war, dass die Einheit der österreichischen Universität in einem interessendominierten Gruppendenken zerbrach. Stattdessen empfiehlt der Wissenschaftsrat ein neues Konzept der Mitverantwortung.

Der Wissenschaftsrat wird sich dafür einsetzen, diesen Empfehlungen auch in der anstehenden Novellierungsdiskussion Geltung zu verschaffen. Dabei wird er auch nachdrücklich auf europäische Entwicklungen hinweisen, in deren Rahmen sich das österreichische Universitätssystem in Zukunft zu bewähren hat. In seiner bisherigen Form, z.B. ohne eignungsorientierte und qualitätssichernde Zulassungsregelungen, wird das nicht möglich sein.

Die vier die Novellierung des UG 2002 betreffenden Stellungnahmen und die Empfehlung zur Neuordnung des Universitätszugangs finden Sie auf der Homepage des Wissenschaftsrates http://www.wissenschaftsrat.ac.at unter Empfehlungen/Stellungnahmen.

 

 Haberzettl: Modernes Uni-Gesetz muss BetriebsrätInnen stärken
Seltsames Demokratieverständnis von ÖVP BM Hahn
Wien (fsg) - "Es ist erschreckend, wie reflexartig sich die ÖVP gegen Verbesserungen der Mitbestimmungsrechte von ArbeitnehmerInnen wehrt", sagt Wilhelm Haberzettl, Vorsitzender der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen im ÖGB (FSG), zu Aussagen des Wissenschaftsministers, dass Betriebsräte im Uni-Rat nicht sinnvoll findet.

"Das Regierungsabkommen sagt ganz unmissverständlich, dass im Rahmen von Verbesserungen im Universitätsgesetz auch die Mitbestimmung durch BetriebsrätInnen ausgebaut werden muss, ich weiß nicht was man daran anders interpretieren könnte", sagt Haberzettl. "In Österreichs Universitäten arbeiten rund 30.000 Beschäftigte, vorige ÖVP geführte Regierungen haben sie mit dem Universitätsgesetz 2002 um ihre Mitwirkungsrechte gebracht. Das muss schleunigst repariert werden, wie das SPÖ und ÖVP zu Beginn der Regierungsperiode auch vereinbart haben." Das Demokratieverständnis des zuständigen Wissenschaftsministers Hahn findet Haberzettl "äußerst seltsam, über Mitbestimmung durch BetriebsrätInnen sollte er vielleicht einmal mit den ÖVP ArbeitnehmerInnen des ÖAAB sprechen."

"Ich finde es äußerst merkwürdig, dass es der ÖVP, wenn es um Veränderungen im Schulalltag geht, mit der Mitbestimmung der LehrerInnen gar nicht weit genug gehen kann - und bei den Unis ist genau das Gegenteil der Fall", kritisiert Haberzettl. "Mitsprache von Beschäftigten schadet weder Unternehmen, noch Institutionen wie den Universitäten, sondern sie nützt ihnen sogar. Wir verlangen daher ein zeitgemäßes, modernes Universitätsgesetz, das wie vereinbart die Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen stärkt. Es reicht nicht, dass Wissenschaftsminister Hahn sich in seinen Auftritten weltoffen gibt und sich ganz ultramodern ‚Gio' nennt, er muss auch modern handeln."
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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