Berger: Familienrichter durch Gerichtshilfe unterstützen und entlasten   

erstellt am
27. 05. 08

Justizressort will bei Gesetzesadaptierungen für Lebenspartnerschaftsgesetz mit gutem Beispiel vorangehen
Wien (bmj) - Justizministerin Maria Berger sprach sich am 27.05. bei der RichterInnenwoche, der größten Fortbildungstagung der österreichischen Justiz, für eine stärkere Unterstützung der Familienrichter aus. "Gerade die FamilienrichterInnen haben eine äußerst verantwortungsvolle und für die Gesellschaft wichtige Aufgabe. Die Entscheidungen, die zum Wohl des Kindes zu treffen sind, fordern juristische und menschliche Spitzenleistungen", sagte Berger. Daher sei es ihr ein großes Anliegen, die FamilienrichterInnen zu unterstützen und zu entlasten. Daher soll die Jugendgerichtshilfe zu einer bundesweit den Familiengerichten unterstützend zur Seite stehenden Gerichtshilfe ausgebaut werden.

Knapp vor dem Abschluss befinde sich das vom Bundesministerium für Justiz durchgeführte Modellprojekt eines Kinderbeistandes, zum Beispiel bei Scheidungsverfahren. "Der Kinderbeistand repräsentiert hier sozusagen die Stimme des Kindes", sagte Berger. Dieses Modellprojekt wird sozialwissenschaftlich begleitend erforscht und die ersten Ergebnisse sind sehr vielversprechend. "So wird man nach Ende der Modellphase wohl erfolgreich über eine bundesweite Einführung diskutieren können."

Mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 befindet sich ein Vorschlag in Begutachtung, die Scheidung von einer vorhergehenden Beratung abhängig zu machen. Damit sollen beide an einer Scheidung beteiligten Parteien über die rechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung informiert sein. "Ich bin der Ansicht, dass auch diese Maßnahme zu einer Entlastung der FamilienrichterInnen führen wird", so Berger.

Weiters befasst sich im Bundesministerium für Justiz eine Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Situation der FamilienrichterInnen. Die Vorschläge sind vielfältig und reichen bis zur Einrichtung eines eigenen familienrechtlichen Senates beim Obersten Gerichtshof, um die Aufstiegschancen und Karriereoptionen für FamilienrichterInnen zu verbessern.

Zahlreiche Gesetzesvorschläge aus Bergers Ressort würden dem neuen Bild der Familie Rechnung tragen, von neuen Rahmenbedingungen für Patchworkfamilien bis zur gerichtlichen Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen. "Allen voran möchte ich auch auf das Lebenspartnerschaftsgesetz hinweisen, das sich gerade in Begutachtung befindet und die bisher bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren beendet", betonte Berger. Allein das Justizressort werde im Rahmen der Einführung der Lebenspartnerschaft 29 Justizgesetze entsprechend adaptieren und gehe hier anderen Ministerien mit gutem Beispiel voran. "Wird also das neue Rechtsinstitut eingeführt, erwarte ich, dass die anderen Ministerien mit ihren Regelungen entsprechend nachziehen werden. Eventuell letzte bestehende Gesetzeslücken wird dann die Gerichtsbarkeit schließen", so Berger.
 
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